Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3453 zu Drucksache 17/3267 05. 07. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) – Drucksache 17/3267 – Reiserecht: Verabschiedung der Richtlinie EU 2015/2302, Neufassung reiserechtlicher Bestimmungen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3267 – vom 12. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Verbraucherverbände lehnen die Novellierung der Richtlinie EU 2015/2302 in der jetzigen Form ab, da die Umsetzung den Verbraucherschutz in Deutschland aushebeln würde. Auch der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion in Berlin regt an, die Richtlinie auf europäischer Ebene aufzuheben und die selbstän digen Reisebüros vor zusätzlicher Bürokratie und Wettbewerbseinschränkungen zu verschonen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welches Abstimmungsverhalten plant die Landesregierung zu diesem Thema im Bundesrat? 2. Welche Intention verfolgt die Landesregierung in dieser Sache? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Ziel der Richtlinie (2015/2302/EU), die u. a. die Richtlinie 90/314/EWG über Pauschalreisen aufgehoben hat, ist es in erster Linie, den rechtlichen Rahmen den Entwicklungen des Reisemarktes anzupassen und Regelungslücken zu schließen. Es sollen insbesondere auch Regelungen für die bisher in Europa nur teilweise erfasste Buchung von Reisen über das Internet geschaffen werden. Die Änderungen sollen zu einem hohen Verbraucherschutzniveau beitragen und durch eine Angleichung der Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedsstaaten sollen Hindernisse für den Binnenmarkt beseitigt werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorbezeichnete Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Die Novellierung des Reiserechts durch die EU-Richtlinie 2015/2302 war ein längerer Prozess, der von der Landesregierung begleitet wurde. Änderungen der Landesregierung, die vor allem Verbraucherschutzfragen im Fokus hatten sowie das Ausmaß an zusätzlichen Belastungen und bürokratischem Aufwand für die kleinen und mittelständischen Unternehmen der Reisebranche so gering wie möglich zu halten, sind in den nun vorliegenden Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie eingeflossen und berücksichtigt worden. Die erfolgten Änderungen des Gesetzentwurfs haben bewirkt, dass – auch in der Bewertung von Vertretern der Reisebranche, etwa durch den Deutschen Reiseverband (DRV) – die Basis für einen Rechtsrahmen gelegt ist, durch den die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Reisebüros und Reiseveranstalter erhalten bleibt. Das Einspruchsgesetz wird in der 959. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2017 beraten. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat dem Bundesrat empfohlen, zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes auf Einberufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen. Dr. Volker Wissing Staatsminister