Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3454 zu Drucksache 17/3240 05. 07. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 17/3240 – Bearbeitung von Fördermittelanträgen durch die Stiftung Natur und Umwelt Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3240 – vom 7. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes wurden interne Prozesse zielführend und effizient umgestellt, sowie die Stiftung Natur und Umwelt in ihrer Verwaltung gestärkt. Die Stiftung Natur und Umwelt dient dem wichtigen Zweck, die nachhaltige Entwick lung in Rheinland-Pfalz und seiner abwechslungsreichen Kulturlandschaft zu gestalten. Projekte, die dem Erhalt und der Entwicklung von Natur und Umwelt dienen, können materiell und ideell gefördert werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Fördermöglichkeiten bietet die Stiftung Natur und Umwelt den Antragstellern? 2. Wie viele Förderanträge wurden dieses Jahr (2017) gestellt und wie viele wurden bereits bearbeitet bzw. abgeschlossen? 3. Wie viele Förderbescheide wurden insgesamt positiv beschieden bzw. wie viele wurden abgelehnt (bitte mit kurzer Begründung)? 4. Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Förderbescheid? 5. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen der Dreijahresfrist für die zielgerichtete Projektierung der Fördermittel auf die Umsetzung durch die Unteren Naturschutzbehörden ein? 6. Können Förderanträge an die Stiftung Natur und Umwelt auch von externen Projektträgern, wie z. B. Hochschulen, Verbänden oder ähnlichen Interessensgruppen, gestellt werden bzw. sind diese genehmigungsfähig? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Stiftung fördert Projekte und Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung sowie zur Erhaltung von Natur und Umwelt nach den Bestimmungen von §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO). Zu Frage 2: Im Jahr 2017 hat die Stiftung Natur und Umwelt bisher 20 Anträge und 46 Voranfragen erhalten. Alle Anträge und Voranfragen sind in Bearbeitung. Drei Anträge wurden im vereinfachten Verfahren beschlossen. Weitere Anträge können unterstützt werden, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist und die zuständigen Gremien eine Förderung bewilligen. Zu Frage 3: Die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz wurde 1979 gegründet. Zur Beantwortung der Frage wurde der Zeitraum 2011 bis 2017 zugrunde gelegt. In diesem Zeitraum wurden 215 Projekte positiv beschieden, ein Antrag wurde aufgrund einer sehr schwachen Anbindung an das Förderprofil der Stiftung negativ beschieden. Zu Frage 4: Die Bearbeitungszeiten werden statistisch nicht erfasst. Die Geschäftsstelle der Stiftung Natur und Umwelt bearbeitet die Förderbescheide nach Beschluss durch die entsprechenden Gremien. Die Bearbeitungszeit richtet sich nach Anzahl und Komplexität der beschlossenen Projekte sowie der verfügbaren Personalressourcen. Zu Frage 5: Eine dreijährige Befristung besteht nur in Bezug auf Ersatzzahlungen nach § 15 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz, die von der Stiftung vereinnahmt und in diesem Zeitraum für Maßnahmen der an der Eingriffsentscheidung beteiligten Naturschutzbehörde durchgeführt werden. Die Befristung ist ein Anreiz für die Naturschutzbehörden, bereits frühzeitig Konzepte über die aus Ersatz- Drucksache 17/3454 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode zahlungen durchzuführenden Naturschutzprojekte zu entwickeln. Die Befristung stellt aber auch sicher, dass eine zweckgebundene Verwendung der Mittel auch dann erfolgt, wenn seitens der Naturschutzbehörde keine eigenen Vorstellungen zur Mittelverwendung entwickelt werden. Insofern unterstützt die Befristung die Verausgabung der Mittel entsprechend ihrer Zweckbindung. Maßnahmen aus Ersatzzahlungen haben eine enge Zweckbindung. Die Beanspruchung von Natur soll ausgeglichen werden. Mit zusätzlichen Mitteln können Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung unterstützend ausgebaut werden und die Maßnahmen zusätzlich aufwerten. Die SNU hat in den letzten Jahren Finanzierungen aus EU-Mitteln (LIFE, ELER, ESF) für den Naturschutz zugänglich gemacht und bewegt sich auch in der nationalen Förderkulisse mit großer Sicherheit. Zu Frage 6: Externe Projektträger wie z. B. Hochschulen oder Verbände sind Zuwendungsempfänger der SNU. Die Genehmigungsfähigkeit wird antragsbezogen bewertet. Ulrike Höfken Staatsministerin