Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Juli 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/346 zu Drucksache 17/99 05. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Schneid (CDU) – Drucksache 17/99 – Planstellenbesetzung Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/99 – vom 12. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Zu den Sommerferien werden die Referendare ihr Zweites Staatsexamen absolviert haben und als neue Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung stehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Referendare werden bis zu den Sommerferien mit ihrem Referendariat fertig sein (Angaben bitte aufgeschlüsselt auf die einzelne Schulart)? 2. Wie viele Vertretungslehrkräfte gibt es momentan (bitte ebenfalls aufgeschlüsselt auf die einzelne Schulart)? 3. Wie viele Versetzungsanträge wurden für das kommende Schuljahr gestellt bzw. bewilligt? 4. Wie viele Planstellen (sowohl neue als auch freiwerdende) stehen insgesamt und aufgeschlüsselt auf die einzelnen Schularten für das kommende Schuljahr 2016/2017 zur Verfügung? 5. Wie viele davon werden über Versetzungsanträge abgedeckt? 6. Wie viele Planstellen können von jetzt mit dem Zweiten Staatsexamen abschließenden Referendaren, als sozusagen Junglehrern, besetzt werden (bitte auch hier aufgeschlüsselt auf die einzelne Schulart)? 7. Wie viele Planstellen werden Lehrkräften, die bereits in Vertretungsverträgen gearbeitet haben, zur Verfügung stehen (bitte wiederum aufgeschlüsselt auf die einzelne Schulart)? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 6: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion befindet sich zurzeit in der Personalplanung. Das Einstellungsverfahren läuft. Abschließende Angaben zu der Zahl der Referendarinnen und Referendare, die dieses Jahr in Rheinland-Pfalz ihren Vorbereitungsdienst erfolgreich beenden und eine Planstelle erhalten, sind deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Grundsätzlich gilt, dass rheinland-pfälzische Absolventinnen und Absolventen der Studienseminare keinen Anspruch auf unmittelbare Einstellung nach der Ausbildung haben. Die Junglehrkräfte stehen jeweils in Konkurrenz zu allen Bewerberinnen und Bewerbern. Entscheidend für die Einstellung sind – wie es das Grundgesetz vorsieht – ausschließlich Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Zu Frage 2: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. So waren an den Grundschulen im Schuljahr 2015/2016 über 8 500 Lehrkräfte unbefristet tätig. An Förderschulen waren es mehr als 2 500 Lehrkräfte, an Realschulen plus etwa 4 500 Lehrkräfte, an Gymnasien etwa 8 000 Lehrkräfte, an Integrierten Gesamtschulen über 3 000 und an berufsbildenden Schulen über 5 000 Lehrkräfte. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung, werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Zum Stichtag 14. Juni 2016 sind an Grundschulen 1 392 Lehrkräfte in Vertretungsverträgen beschäftigt. An Förderschulen sind es zum gleichen Stichtag 263 Vertretungsverträge, an Realschulen plus 766, an Gymnasien 743, an Integrierten Gesamtschulen 326 sowie an berufsbildenden Schulen 211 Vertretungsverträge. Drucksache 17/346 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion befindet sich zurzeit in der Personalplanung für das kommende Schuljahr. In dieser Phase werden im Sinne einer gleichmäßigen Unterrichtsversorgung auch Abordnungen und Versetzungen geprüft und umgesetzt. Abschließende Angaben für das kommende Schuljahr liegen deshalb noch nicht vor. Zu den Fragen 4 und 5: Mit Stand 6. Mai 2016 waren insgesamt 937,5 Planstellen durch Neueinstellungen zu besetzen. Die Zahl der Einstellungen wird sich durch hinzukommende freie Stellen bis zum Schuljahresbeginn weiter erhöhen. Bezüglich der Versetzungen (siehe Frage 3) liegen noch keine abschließenden Angaben vor. Die Verteilung auf die Schularten ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Zu Frage 7: Alle freien und besetzbaren Planstellen stehen auch Lehrkräften zur Verfügung, die bereits in Vertretungsverträgen gearbeitet haben. Um die Einstellungschancen von Lehrkräften mit langjährigen Vertretungsverträgen zu verbessern, werden im Rahmen der Personalplanung 20 Prozent der zur Verfügung stehenden Planstellen für Lehrkräfte vorgesehen, die insgesamt mindestens drei Jahre in Vertretungsverträgen tätig gewesen sind. Die Auswahl der Lehrkräfte innerhalb dieses Korridors erfolgt entsprechend dem fächerspezifischen Bedarf nach dem Grundsatz der Bestenauslese. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin Schulart Stellen Grundschulen 332,9 RS+, GRS+; RS+/FOS 72,2 Förderschulen 65,7 Gymnasien und Kollegs 49,1 Integrierte Gesamtschulen 227,2 Berufsbildende Schulen 190,5 Gesamt 937,5