Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3476 zu Drucksache 17/3295 10. 07. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/3295 – Missbrauch bei Kindergeld durch EU-Ausländer Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3295 – vom 14. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Deutschland zahlte im vergangenen Jahr 537 Millionen Euro Kindergeld an EU-Ausländer. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Anzahl und die Ausgaben für Kindergeldzahlungen, Elterngeldzah lungen und Betreuungsgeldzahlungen an EU-Ausländer seit 2010 bis 2016 in Rhein land-Pfalz und, soweit bekannt, in Deutschland entwickelt? 2. Wird die Landesregierung eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen, wonach die Zahlung des Kindergeldes an EU- Ausländer, deren Kinder außerhalb von Deutsch land wohnen, an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Heimatland gekoppelt wird? Wenn nein, warum nicht? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden wegen Betruges bei Kindergeldzahlungen, El terngeldzahlungen und Betreuungsgeldzahlungen an EU-Ausländer seit 2014 in Rhein land-Pfalz eingeleitet? Wie hoch beläuft sich der Schaden? 4. Wird die Landesregierung eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen, wo nach die Möglichkeit im Freizügigkeitsgesetz /EU geschaffen wird, dass es im Falle von Rechtsmissbrauch oder Betruges von Amts wegen zu befristeten Wiedereinreisesper ren kommt? Wenn nein, warum nicht? 5. Wird die Landesregierung eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen, wo nach die Beschaffung von Aufenthaltskarten oder anderen Aufenthaltsbescheinigungen gemäß Freizügigkeitsgesetz/EU durch unrichtige oder unvollständige Angaben unter Strafe gestellt wird? Wenn nein, warum nicht? 6. Wird zur Vermeidung von Missbrauch künftig Kindergeld nur noch unter Angabe der steuerlichen Identifikationsnummern des Kindergeldberechtigten und der zum Kinder geldbezug berechtigenden Kinder gezahlt? Wenn nein, wird die Landesregierung eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 7. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die das Kindergeld verwaltenden Familienkassen sind als Bundesfinanzbehörden eingestuft. Die Landesregierung hat daher keinen Einfluss auf die Verwaltungsabläufe beim Kindergeld. Die Bundesagentur für Arbeit hat folgende Daten übermittelt: Kindergeld; Bestand Kindergeldberechtigte und Kinder von EU-Staatsangehörigen Jahr Bundesland Rheinland-Pfalz Bund Berechtigte Kinder gesamt Zahlbeträge Berechtigte Kinder gesamt Zahlbeträge 2010 12 940 21 416 51 812 772,18 304 093 505 689 1 201 701 822,66 2011 13 667 22 493 54 106 569,03 313 304 519 820 1 230 891 195,76 2012 15 560 25 511 61 965 882,11 354 438 588 917 1 411 470 784,78 2013 17 502 28 680 73 261 670,39 409 534 682 051 1 697 097 220,55 2014 18 767 30 724 78 626 136,79 472 796 790 216 1 967 672 777,51 2015 22 239 36 533 94 151 343,66 510 107 854 828 2 306 402 900,23 2016 26 001 42 783 113 412 547,14 605 580 1 015 375 2 876 903 900,94 Drucksache 17/3476 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die Statistik zum Elterngeld wird nach Geburtsjahrgängen der anspruchsauslösenden Kinder erhoben. Für ab 1. Juli 2015 geborene Kinder kann sich – durch die Einführung des ElterngeldPlus – der Elterngeldbezug über bis zu fünf Kalenderjahre erstrecken. Abschließende Zahlen konnte das Statistische Bundesamt daher nur bis zum Geburtsjahr 2014 zur Verfügung stellen. Um die gewünschte Zeitspanne von sieben Jahren abzubilden, sind in der nachfolgenden Tabelle die Geburtsjahrgänge bereits ab 2008 aufgeführt : Betreuungsgeld konnte erst für ab 1. August 2012 geborene Kinder bezogen werden. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015 waren die Bestimmungen hierzu verfassungswidrig; ab diesem Zeitpunkt konnten keine Bewilligungen mehr erfolgen. Auf eine Unterteilung nach Geburtsjahrgängen hat das Statistische Bundesamt verzichtet, weil nur zwei vollständige Geburtsjahrgänge Betreuungsgeld beantragen konnten (2013 und 2014). Für ab dem 1. August 2012 geborene Kinder haben insgesamt 745 341 Personen in Deutschland Betreuungsgeld erhalten. Darunter waren 44 301 Personen (5,94 Prozent) mit einer ausländischen EU-Staatsbürgerschaft. In Rheinland Pfalz waren es 37 531 Empfängrinnen und Empfänger, davon 1 581 (4,21 Prozent) mit einer ausländischen EU-Staatsbürgerschaft. Zu Frage 2: Für die Koppelung des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Heimatland ist eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 884/2004 erforderlich (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11340 S. 6). Das Bundeskabinett hat am 12. April 2017 ein entsprechendes Eckpunktepapier beschlossen und ein weiteres Engagement gegenüber der EU-Kommission angekündigt. Für eine Gesetzesinitiative im Bundesrat sieht die Landesregierung keinen Bedarf. Zu Frage 3: Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung erfolgen regelmäßig auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Diese ist bundesweit gültig und unterliegt einheitlichen Erfassungs- und Qualitätskriterien. In der PKS existiert kein differenzierter Erfassungsparameter für Betrugsdelikte im Zusammenhang mit Kindergeld-, Elterngeldund Betreuungsgeldzahlungen. Auch lassen sich aus dem kriminalpolizeilichen Meldedienst gegenwärtig keine Erkenntnisse zur Fragestellung generieren. Zu Frage 4: Nein, mit § 9 Abs. 1 im Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) besteht bereits eine entsprechende Strafvorschrift. Zu Frage 5: Nein, die Voraussetzungen, unter denen in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 (EG-Freizügigkeits-RL) ein Aufenthaltsverbot verhängt werden kann, sind bereits in § 7 Abs. 1 i. V. m. § 6 Abs. 1 FreizüG/EU geregelt. Zu Frage 6: Seit 2016 wird Kindergeld nur noch unter der Voraussetzung festgesetzt, dass Berechtigter und Kind durch die Identifikationsnummer bzw. in anderer geeigneter Weise identifiziert werden (Gesetz zur Änderung des FreizügG/EU und weiterer Vorschriften vom 2. Dezember 2014, BGBl. I S. 1922). Außerdem wird ab 2018 zur Missbrauchsverhinderung die rückwirkende Auszahlung des Kindergeldes auf sechs Monate vor Antragstellung begrenzt (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz vom 23. Juni 2017, BGBl. I S. 1682). In Vertretung: Dr. Christiane Rohleder Staatssekretärin Bezug von Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Geburtsjahr des Anspruch begründenden Kindes Bezüge in Deutschland darunter Bezüge von ausländischen EU-Bürgern Bezüge in Rheinland-Pfalz darunter Bezüge von ausländischen EU-Bürgern gesamt Prozent gesamt Prozent 2008 785 541 31 487 4,01 % 35 464 1 348 3,80 % 2009 784 047 32 284 4,12 % 35 116 1 330 3,79 % 2010 810 231 33 800 4,17 % 36 323 1 347 3,71 % 2011 800 173 34 263 4,28 % 35 922 1 335 3,72 % 2012 834 359 37 582 4,50 % 36 643 1 435 3,92 % 2013 874 578 43 330 4,95 % 39 032 1 721 4,41 % 2014 932 953 50 015 5,36 % 41 724 2 019 4,84 %