Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3477 zu Drucksache 17/3298 10. 07. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joachim Paul und Matthias Joa (AfD) – Drucksache 17/3298 – Abschiebungen aufgrund von Straftaten und Identitätsverschleierung Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3298 – vom 16. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Interview mit dem „Deutschlandfunk“ vom 12. Juni 2017 hat Innenminister Roger Lewenz zur Aufenthaltspolitik in Rheinland -Pfalz Folgendes mitgeteilt: „Wir haben da eine klare Linie: nach Afghanistan nur in Ausnahmegründen. Analog wird es auch – wir haben nicht viele Fälle aus dem Irak – wohl auch für den Irak so gelten, dass wir, wenn Menschen hier Verbrechen begangen haben, wenn sie dort an Kriegshandlungen teilgenommen haben, wenn sie sich verweigern, ihre Identität offenzulegen, dann wird abgeschoben. Ansonsten sagen wir, in Kriegsgebiete abschieben, das verbietet sich.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Abschiebungen aus Rheinland-Pfalz nach Afghanistan hat es seit 2014 gegeben? Was waren die Hintergründe dieser Abschiebungen (Identitätsverschleierung, Straftaten, Teilnahme an Kriegshandlungen)? 2. Wie viele Abschiebungen aus diesen Gründen (Identitätsverschleierung, Straftaten, Teilnahme an Kriegshandlungen) sind in Rheinland-Pfalz seit 2014 eingeleitet, wie viele erfolgreich durchgeführt worden? Welches waren die Zielländer? 3. Für wie viele Abschiebungen war (seit 2014) die Identitätsverschleierung der maßgebliche Grund für die Aufenthaltsbeendigung? In wie vielen Fällen konnte die Identität noch aufgeklärt werden? In wie vielen Fällen wurden Immigranten mit ungeklärter Identität abgeschoben? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 7. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Bundesministerium des Innern hat erst im Jahr 2017 Rückführungen in einem begrenzten Umfang als vertretbar angesehen und Rückführungsflüge wieder organisiert. Das Auswärtige Amt hat jedoch eine neue Beurteilung der Sicherheitslage angekündigt, deren Vorlage für Juli angestrebt wird. Wegen der prekären Situation vor Ort und der instabilen Sicherheitslage erfolgen aus Rheinland -Pfalz grundsätzlich keine Abschiebungen nach Afghanistan. Nur Straftäterinnen und Straftäter sowie Gefährderinnen und Gefährder werden im Einzelfall abgeschoben. Seit 2014 wurden vier Straftäter abgeschoben. Zu Frage 2: Zur Anzahl der Abschiebungen wegen Straftaten siehe nachfolgende Tabelle: Statistische Angaben zu Abschiebungen aufgrund von Identitätsverschleierung und Teilnahme an Kriegshandlungen bedürfen einer Sonderauswertung des beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführten Ausländerzentralregisters. Das BAMF als Bundesbehörde unterliegt nicht der parlamentarischen Kontrolle durch den Landtag des Landes Rheinland-Pfalz. Eine freiwillige Auswertung lehnt das BAMF unter Hinweis auf die sehr hohe Arbeitsbelastung vor dem Hintergrund der gestiegenen Asylzugänge gegenwärtig leider ab. Jahr Anzahl der abgeschobenen Straftäter 2014 45 2015 48 2016 85 Drucksache 17/3477 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Ausreisepflichtige Personen, deren Identität nicht geklärt ist, können nicht zurückgeführt werden. In diesen Fällen werden Maßnahmen zur Identitätsfeststellung durch die Ausländerbehörde und die Zentralstelle für Rückführungsfragen eingeleitet, um den Aufenthalt beenden zu können. Statistische Angaben hierzu liegen nicht vor. In Vertretung: Dr. Christiane Rohleder Staatssekretärin