Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3480 zu Drucksache 17/3269 10. 07. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) – Drucksache 17/3269 – Panzerattrappe auf dem Gemeindegebiet von Erpel Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3269 – vom 12. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: In der Nähe der Einmündung der Bahnhofstraße in die Asbacher Straße auf dem Gemeindegebiet von Erpel steht eine Panzerattrappe auf einem Privatgrundstück. Im Bericht der Neuwieder Rhein-Zeitung vom 10. Juni 2017 heißt es, dass ein Vorort-Termin mit Mitarbeitern der rheinlandpfälzischen Staatskanzlei stattgefunden hat. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Informationen hat die Landesregierung über dieses Objekt? 2. Welche Vorgehensweise ist aus Sicht der Landesregierung im Weiteren sinnvoll? 3. Wer hat an dem Vor-Ort-Termin teilgenommen? 4. Wie ist die grundsätzliche Auffassung der Landesregierung bezüglich der Zurschaustellung von Militärgegenständen durch Privatpersonen in der Öffentlichkeit? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Am 13. bzw. 17. Dezember 2016 sind in der Staatskanzlei zwei Eingaben von Privatpersonen eingegangen, in denen sich diese gegen das Aufstellen eines Panzers an einem öffentlichen Wanderweg aussprechen. Die Bearbeitung der Eingaben erfolgte durch das Bürgerbüro der Landesregierung. Nachfragen bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung Unkel haben ergeben, dass man dort keine rechtliche Handhabe dafür sieht, die Beseitigung des Panzers zu verlangen. Der Panzer steht auf einem Privatgrundstück und ist weder fahr- noch einsatzfähig, d. h. er ist auch so verändert, dass er nicht mehr unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt. Es handelt sich somit nicht um eine Kriegswaffe, sondern um ein Ausstellungsstück. Dies wurde den Petenten nach Abschluss der Ermittlungen am 15. März 2017 auch so mitgeteilt. Das Polizeipräsidium Koblenz wurde am 25. November 2016 erstmals mit der Causa „Panzer in Erpel“ befasst. Es stellte fest, dass es sich um ein demilitarisiertes Ausstellungsstück handelt. Zu dieser Einschätzung kam auch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion mit Schreiben vom 21. Februar 2017. Das Ministerium des Innern und für Sport wurde am 13. und 17. Dezember 2016 auch mit dem Fall befasst und erteilte den Petenten mit Schreiben vom 1. und 2. März 2017 entsprechende Auskunft. Zu Frage 3: Im Rahmen einer Dienstreise hat ein Mitarbeiter der Staatskanzlei am 27. April 2017 einen Vor-Ort-Termin wahrgenommen. Zugegen waren auch Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel und der Polizeiinspektion Linz sowie die Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Panzer steht. Zu Frage 4: Die Landesregierung beurteilt die Zurschaustellung des Panzers einzig und allein aus rechtlichen Gesichtspunkten. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär