Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3482 zu Drucksache 17/3300 10. 07. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jan Bollinger und Matthias Joa (AfD) – Drucksache 17/3300 – Selbstbezichtigungen als Schutz vor Abschiebung Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3300 – vom 16. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Laut Süddeutscher Zeitung vom 5. Juni 2017 bezichtigen sich vermehrt Flüchtlinge, schwere Straftaten in ihrer Heimat begangen zu haben, um eine Abschiebung zu verhindern. Aus München wird von „mindestens 150 Fällen zwischen Sommer 2016 und April 2017“ berichtet. Besonders häufig sollen Asylbewerber Tötungsdelikte und eine Mitgliedschaft im IS angeben haben, wie die Münchener Staatsanwaltschaft berichtet. Vergleichbare Fälle soll es auch in Hessen geben. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Fälle der Selbstbezichtigung von Verbrechen zwecks Verhinderung von Abschiebung sind in Rheinland-Pfalz bekannt? 2. Wie gehen die Staatsanwaltschaften mit diesen Fällen um? 3. In welcher Weise haben sich solche Selbstbezichtigungen auf den Vollzug von Abschiebungen ausgewirkt? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 10. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wie auch das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz bestätigen, dass einige Asylantragsteller angeben, schwere Straftaten begangen zu haben. So tragen beispielsweise Antragsteller aus Afghanistan im Asylverfahren vor, Mitglieder der Taliban gewesen zu sein. Im Rahmen von auf der Grundlage des Rundschreibens des Ministeriums der Justiz vom 6. Dezember 2010 (4107 – 4 – 1) zu Berichtspflichten in Strafsachen (BeStra) von den Staatsanwaltschaften des hiesigen Geschäftsbereichs erfolgten Berichtsvorlagen sind bislang 58 Fälle der Selbstbezichtigung schwerer Straftaten von Asylbewerbern im Rahmen der Anhörung beim BAMF bekannt geworden Zu Frage 2: Die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaften richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Zu Frage 3: Auf den Vollzug von Abschiebungen haben sich Selbstbezichtigungen noch nicht ausgewirkt. In Vertretung: Dr. Christiane Rohleder Staatssekretärin