Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3491 zu Drucksache 17/3297 10. 07. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/3297 – DITIB-Imame spionieren für die Türkei III Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3297 – vom 14. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft wegen der Bespitze lungsaffäre nach dem Legalitätsprinzip schon eingeleitet und wegen welcher Straftaten? 2. Welche Erkenntnisse liegen dem rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz mitt lerweile über die Bespitzelung durch Imame vor? 3. Was hat die Hausdurchsuchung bei dem Imam in der Ortschaft Fürthen im Kreis Altenkirchen ergeben? 4. Sind die zwei Imame zwischenzeitlich aus Deutschland ausgereist? Wenn ja, warum wurde keine Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen? 5. Werden die spionierenden Geistlichen juristisch als Agenten nach § 99 StGB vom Generalbundesanwalt eingestuft? Wenn nein, warum nicht? 6. Wie viele Personen aus Rheinland-Pfalz gehen geheimdienstlichen Agententä tigkeiten und/oder unterstützenden Tätigkeiten für den türkischen Geheimdienst MIT nach und was wird dagegen unternommen? 7. Erfolgen Zahlungen vom Land Rheinland-Pfalz an den türkischen Islamverband DITIB (bitte aufgegliedert für die Jahre 2015, 2016 und 2017)? Wenn ja, in welcher Höhe? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Landesregierung sind zwei Prüfungsverfahren bekannt, deren Bearbeitung der Generalbundesanwalt nach Aktenvorlage durch die Staatsanwaltschaft übernommen hat. Die Prüfung ist umfassend, d. h. sie erstreckt sich auf sämtliche nach dem zugrunde liegen - den Sachverhalt in Betracht kommende Straftatbestände. Zu Frage 2: Angesichts des andauernden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwaltes kann die Landesregierung auch weiter hin keine näheren Angaben im Sinne der Fragestellung machen. Zu Frage 3: Die in der Frage näher bezeichneten Exekutivmaßnahmen erfolgten in einem Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes durch das mit den Ermittlungen beauftragte Bundeskriminalamt. Rheinland-pfälzische Polizeidienststellen waren lediglich unterstützend eingebunden. Der Generalbundesanwalt behält sich jegliche Auskünfte in dem laufenden Ermittlungsverfahren ausdrücklich vor. Zu Frage 4: Nach Erkenntnissen rheinland-pfälzischer Sicherheitsbehörden haben die beiden ehemals in Rheinland-Pfalz wohnenden Imame die Bundesrepublik Deutschland verlassen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu Frage 5: Auf die Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage 17/2349 (Drucksache 17/2553) wird verwiesen. Drucksache 17/3491 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 6: Auf die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 17/1839 (Drucksache 17/1991) wird verwiesen. Zu Frage 7: Eine Abfrage in den Ressorts ergab, dass keine Zahlungen seitens des Landes Rheinland-Pfalz an DITIB erfolgt sind. Roger Lewentz Staatsminister