Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3521 zu Drucksache 17/3335 12. 07. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Timo Böhme (AfD) – Drucksache 17/3335 – Anforderungen an die Schulmilchlieferungen im Schuljahr 2017/2018 Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3335 – vom 20. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Mit dem Beginn des Schuljahres 2017/2018 werden die Anforderungen an die Schulmilchlie ferungen geändert. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung einen Anforderungskatalog für die Lieferanten der Schulmilch für das kommende Schuljahr zusammengestellt ? 2. Welche konkreten Anforderungen müssen die Lieferanten erfüllen? 3. Gibt es einen Höchstpreis, der nicht überschritten werden darf und wer legt diesen fest? 4. Wird die Landesregierung sich dafür einsetzen, dass nachhaltig produzierte und fair gehandelte Milch ins Schulmilchprogramm aufgenommen wird (z. B. die Marke „Die faire Milch“, produziert von Betrieben im Westerwald, Mindestpreis 80 Cent/Liter)? 5. Wird die Landesregierung das Schulmilchprogramm aus eigenen Mitteln fördern? 6. Welche administrative und logistische Unterstützung erhalten Schulen, welche für das Schulmilchprogramm geworben werden sollen? 7. Wer wird das Schulmilchprogramm in Rheinland-Pfalz koordinieren? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ja, die Leistungsbeschreibung 2017/2018 für die Programmkomponente „Schulmilch“. Zu Frage 2: Das EU-Schulprogramm stellt im Schul- bzw. Kindergartenjahr 2017/2018 für die Komponente „Milch“ folgende Anforderungen an die Lieferanten: – Grund-, Förderschulen und Kindergärten/ Kindertagesstätten (im Folgenden Kitas genannt) können auf freiwilliger Basis am EU-Schulprogramm mit der Komponente Milch teilnehmen. Teilnehmende Kitas und Schulen sind einmal pro Woche mit einer oder zwei Portionen Milch zu beliefern. Eine Portion umfasst 0,25 Liter. – Die Abgabe an teilnehmende Kitas und Schulen erfolgt grundsätzlich in 1-Liter-Gebinden (entspricht vier Portionen). – Für jede Kita/Schule wird für den Zeitraum von Montag bis Donnerstag eine feste Lieferzeit unter Berücksichtigung der Wünsche der Einrichtungen festgelegt (vormittags zwischen 7.30 Uhr und 11.30 Uhr). – Die Lieferanten benennen eine verantwortliche Person, die als Ansprechpartner für Kitas und Schulen fungiert. – Eventuelle Reklamationen von Einrichtungen sind zu dokumentieren und mit dem Beihilfeantrag der Kreisverwaltung Rhein- Hunsrück als zuständiger Bewilligungsstelle vorzulegen. – Die Lieferanten legen die von den Einrichtungen unterzeichneten Lieferscheine mit den Beihilfeanträgen der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück vor. – Es werden folgende vier Produktkategorien angeboten: konventionelle Frisch- oder H-Milch sowie Bio-Frisch- oder H-Milch, jeweils als fettreduzierte Milch (Fettgehalt 1,5 Prozent). Die Lieferanten sind verpflichtet, sowohl konventionelle als auch Bio- Milch anzubieten, wobei eine Beschränkung auf H-Milch zulässig ist. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Lieferanten, die selbst erzeugte Milch ausliefern. Drucksache 17/3521 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Die EU übernimmt 100 Prozent der Netto-Kosten (ohne Mehrwertsteuer). Für die vier Produktkategorien wurden in Anlehnung an die bisherigen Höchstabgabepreise und auf Basis eines neutralen Gutachtens für die Lieferanten folgende Netto- Standardportionspreise (0,25 Liter) festgelegt: – konventionelle Frisch- oder H-Milch: 27 Cent, – Bio-Frisch- oder H-Milch: 30 Cent. Zu Frage 4: Die Landesregierung hat mit dem Anforderungskatalog die Voraussetzungen geschaffen, dass insbesondere auch Direktvermarkter als Lieferanten am Schulmilchprogramm teilnehmen können und mit einem Preis von 27 Cent bzw. 30 Cent pro Viertelliter faire Erzeugerpreise ermöglicht. Darüber hinaus stehen die Ausschreibungen selbstverständlich allen Molkereien offen. Zu Frage 5: Aus Landesmitteln werden der Mehrwertsteueranteil, die ernährungsbildenden Begleitmaßnahmen und die Evaluierung sowie Öffentlichkeitsarbeit des EU-Schulprogramms finanziert. Zu Frage 6: Für die Kitas und Schulen entsteht kein vermehrter Verwaltungsaufwand. Die Kitas und Schulen müssen nur den Empfang der Lieferungen auf dem Lieferschein quittieren. Es sind keine Durchschriften für die Einrichtungen zur dortigen Aufbewahrung und Nachweisführung erforderlich. Zu Frage 7: Federführend für die konzeptionelle Programmentwicklung, insbesondere Erstellung der regionalen Strategie und für die konzeptionelle Entwicklung von pädagogischen Begleitmaßnahmen ist das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz koordiniert und überwacht die Umsetzung der Fördermaßnahme und steuert die Finanzmittel. Für die Programmdurchführung hinsichtlich der Produktgruppe Milch ist die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück die zuständige Bewilligungsstelle. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär