Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3522 zu Drucksache 17/3345 12. 07. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 17/3345 – Bauen mit Holz – ein Beitrag für mehr Klimaschutz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3345 – vom 22. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Baustoff Holz hat eine hervorragende ökologische Bilanz und eine wichtige ökonomische Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz. Dies wurde bei der Veranstaltung „Bauen für den Klimaschutz“ im Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten am 7. Juni 2017 deutlich. Um den Baustoff Holz mehr zu fördern, wurde in der letzten Legislaturperiode die Landesbauordnung zugunsten der Holzbauweise geändert. Im Koalitionsvertrag haben sich SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf verständigt, auch in der Industriebaurichtlinie Erleichterungen zugunsten der Holzbauweise zu schaffen. Des Weiteren fördert die Landesregierung die länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich Ökoquartiere und energieeffizienter sozialer Wohnungsbau mit dem neuen Projekt GReENEFF. Das Projekt wird von der Landesenergieagentur gemeinsam mit Partnern aus der INTERREG-Großregion begleitet. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung den Beitrag des Baustoffes Holz für den Klimaschutz? 2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Verwendung des Baustoffes Holz zu fördern und populärer zu machen? 3. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung mit dem Programm GReENEFF? 4. Welche Änderungen sind in der Industriebaurichtlinie erforderlich, um Erleichterungen zugunsten der Holzbauweise zu schaffen ? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Holz bindet das Klimaschadgas CO2. Die konsequente Substitution von energieintensiven Materialen (z. B. Stahl oder Beton) mit nachteiliger CO2-Bilanz durch Holz leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verminderung der Treibhausgasemissionen und zum Klimaschutz. Mit jedem Kubikmeter Holz, der für ein durchschnittliches Holzprodukt statt eines Nichtholzprodukts eingesetzt wird, werden CO2-Emissionen von ca. 1,3 Tonnen vermieden. Allein diese stoffliche Substitutionsleistung entlastet die Atmosphäre jährlich um ca. 30 Mio. Tonnen CO2. Rechnet man noch den sogenannten Holzproduktespeicher (= Bindung des Kohlenstoffs z. B. in Möbeln oder Gebäuden), die energetische Substitution und die Speicherleistungen des Waldes hinzu, entlastet der Wald in Deutschland die Atmosphäre jährlich um ca. 126 Mio. Tonnen CO2. Damit mindern der Wald, seine nachhaltige Bewirtschaftung und die Verwendung von Holzprodukten die deutschen Treibhausgasemissionen derzeit um ca. 14 Prozent. Damit sind eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und Holzverwendung unverzichtbar für die Erreichung der Zielvorgaben des Pariser Klimaabkommens , des Klimaschutzplans 2050 des Bundes und des Klimaschutzgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz. Zu Frage 2: Die Landesregierung setzt sich mit verschiedensten Maßnahmen für eine stärkere und „populärere“ Verwendung des Baustoffes Holz ein. Mit der am 1. August 2015 in Kraft getretenen neuen Landesbauordnung wurde ein bedeutender Fortschritt für das Bauen mit Holz erzielt. Mit der Einführung der neu definierten und bezeichneten Gebäudeklassen 4 und 5 ist nun auch die Errichtung von Gebäuden in Holzbauweise mit nunmehr bis zu fünf Geschossen (bisher drei Geschosse) möglich. In dieser Regelung steckt ein enormes Innovationspotenzial und gleichzeitig eine Produktivitätserhöhung für die mittelständischen Betriebe im Sektor Holzbau, um auch im internationalen Standortwettbewerb bestehen zu können. Auf Bundesebene beschäftigt sich seit einiger Zeit eine Projektgruppe der Bauministerkonferenz mit der Änderung der Muster-Industriebaurichtlinie. Drucksache 17/3522 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Im Mai 2017 war auf Initiative des Landes Rheinland-Pfalz das Thema „Förderung des Bauens mit Holz“ auf der Agenda der 88. Umweltministerkonferenz in Brandenburg. Dabei ging es um die Frage, mit welchen Maßnahmen die Erreichung der Klimaschutzziele durch die Förderung des Einsatzes nachwachsender Rohstoffe unterstützt werden können. Im Jahr 2010 konnte auf Betreiben des damaligen Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz in Abstimmung mit dem Wissenschaftsministerium an der Hochschule Trier eine Professorenstelle für das Lehr- und Forschungsgebiet Holzbau/Fachrichtung Architektur geschaffen werden. Darüber hinaus unterstützt das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten seit 2016 finanziell die Hochschule Trier für die Einrichtung eines Holzkompetenzzentrums. Neben der Forschung im Bereich des konstruktiven Einsatzes von Laubholz im Bausektor wird der Aufbau eines gläsernen Forschungslabors im neu entstehenden Ausbildungszentrum der Handwerkskammer Trier finanziert. Die im Jahr 2009 gestartete Initiative „Cluster Forst und Holz Rheinland-Pfalz“ hat sich bewährt und wird unter Zugrundelegung des Koalitionsvertrages bis zum Ende der jetzigen Legislaturperiode fortgesetzt. Dabei werden im investiven Bereich Projekte in Form von Modell-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben mit dem Universalrohstoff Holz zur CO2- und Ressourceneinsparung als Beitrag zum Klimaschutz und im nicht investiven Bereich Projekte zum Auf- und Ausbau von Netzwerk- und Clusterstrukturen finanziell unterstützt. Zu Frage 3: Ziel des Projektes GReENEFF ist es, Wissen im Bereich Ökoquartiere und energieeffizienter sozialer Wohnungsbau zu bündeln und zu verbreiten. Durch ein grenzüberschreitendes Beteiligungsmodell sollen weitere Leuchttürme geschaffen werden, um Umweltbelastungen wie Energie- und Ressourcenverbrauch sowie CO2-Ausstoß zu verringern und die Anwendung und Verbreitung innovativer Ansätze zu fördern und zu stärken. In der ersten Projektphase soll ein grenzüberschreitendes Lastenheft erarbeitet werden, das die inhaltliche Basis für ein Beteiligungsmodell bildet, in das in der zweiten Phase förderwürdige Pilotprojekte eingebunden werden. Vorbehaltlich der Bewilligung durch die EVTZ-Verwaltungsbehörde (Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit) können Pilotprojektträger im Rahmen des Beteiligungsmodells von finanzieller Unterstützung für investive Maßnahmen profitieren. Die Umsetzung der Investitionsvorhaben in der zweiten Projektphase wird durch das Projekt GReENEFF fachlich begleitet. Mögliche Pilotprojektträger, zum Beispiel Kommunen oder Wohnungsunternehmen, werden in der ersten Projektphase identifiziert . Das rheinland-pfälzische Gebiet der Großregion, in dem Pilotvorhaben gefördert werden können, umfasst die Planungsregionen Trier, Westpfalz, den rheinland-pfälzischen Teil der Planungsregion Rhein-Neckar sowie die Landkreise Birkenfeld, Alzey-Worms, Mainz-Bingen und die Stadt Mainz. Inhalte des Lastenhefts werden in einem großregionalen Handlungsleitfaden aufgegriffen, um Erkenntnisse und Erfahrungen auf andere Teile des Kooperationsgebietes zu übertragen. Das Projekt wird durch den fachlichen Austausch und die Vernetzung von Akteuren im Bereich energieeffiziente Öko-Quartiere und sozialer Wohnungsbau begleitet. Im Rahmen des Projektes soll ein übertragbares Modell geschaffen werden und damit ein aktiver, relevanter Beitrag zur Erreichung der europäischen Klimaschutzziele, zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie zur Steigerung der Sanierungsquote im Gebäudebereich geleistet werden. Das Projekt GReENEFF erstreckt sich auf das gesamte Programmgebiet der INTERREG V A Großregion und wird gemeinsam mit Projektpartnern aus dem Saarland, Luxembourg, Wallonien und Lothringen bearbeitet. Das Projekt soll bis zum Frühjahr 2020 umgesetzt werden. Die Projektbeteiligung der Energieagentur Rheinland-Pfalz wird durch das Programm INTERREG V A Großregion und das Minis - terium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz kofinanziert. Zu Frage 4: Die Industriebaurichtlinie erlaubt bereits derzeit unter festgelegten Rahmenbedingungen die Anwendung brennbarer Baustoffe. Zugunsten der Verwendung von Holz soll dieser Anwendungsbereich erweitert und die Anforderungen hierfür unter Beibehaltung des Sicherheitsniveaus festgelegt werden. Insbesondere in eingeschossigen Industriebauten sollen Holzkonstruktionen ohne nachgewiesene Feuerwiderstandsdauer ermöglicht werden, wobei hierzu die detaillierten Rahmenbedingungen noch festgelegt werden müssen. Die Vertreter von Rheinland-Pfalz haben im letzten Jahr einen entsprechenden Antrag zur Fortschreibung der Muster-Industriebaurichtlinie in den Gremien der Bauministerkonferenz eingebracht. Von dort wurde die Einrichtung einer Projektgruppe beschlossen , der je ein Vertreter des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz sowie des Clusters Forst und Holz Rheinland-Pfalz angehören. Bis Ende dieses Jahres soll ein Vorschlag zur Novellierung erarbeitet und der Bauministerkonferenz zur Beschlussfassung vorgelegt werden. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär