Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3523 zu Drucksache 17/3354 12. 07. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Guth und Nina Klinkel (SPD) – Drucksache 17/3354 – Haltung von Wildtieren in Zirkussen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3354 – vom 22. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Anfang Juni 2017 griff auch die Süddeutsche Zeitung den schon länger schwelenden Konflikt zwischen Tierschützern und Zirkusbetreibern auf. Denn immer mehr Städte in Deutschland erlassen Wildtierverbote, um einer zunehmenden gesellschaftlichen Sensibilisierung für den Tierschutz Rechnung zu tragen. Auch in rheinland-pfälzischen Städten wird aktuell die Problematik diskutiert. Einer Erhebung des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung zufolge lebten im Jahr 2012 1 400 Tiere in deutschen Zirkussen. Darunter befanden sich im – nach wie vor aktuellsten – Erhebungszeitraum mindestens 900 nicht domestizierte Wildtiere wie Elefanten, Großbären oder Affen. Rheinland-Pfalz hatte sich zuletzt 2016 einer Bundesratsinitiative angeschlossen , die zum Ziel hatte, das Halten solcher Tierarten in reisenden Zirkusbetrieben bundesweit aus Gründen des Tierschutzes zu unterbinden. Ein solches bundesweites Verbot ist bislang ausgeblieben. Zwischenzeitlich haben deutschland- und landesweit viele Kommunen ihrerseits gehandelt und die Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkussen auf dem Gebiet ihrer Kommune generell ausgeschlossen. Hiergegen hat es immer wieder Klagen von Betreiberinnen und Betreibern gegeben, die erfolgreich eine Nutzungsüberlassung von öffentlichen Flächen erreicht haben. Zuletzt hatte etwa das OVG Niedersachsen in einer Entscheidung vom 2. März 2017 (10 ME 4/17) ausgeführt, dass Kommunen aufgrund der bundesgesetzlichen Rechtslage ein generell abstraktes Verbot der Wildtierhaltung rechtlich nicht möglich sei. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie ist die Haltung der Landesregierung zur Haltung von Wildtieren insbesondere in reisenden Zirkussen? 2. Wie ist der Stand der angesprochenen Bundesratsinitiative? 3. Wie häufig werden Zirkusunternehmen überwacht, welche Mängel wurden in den letzten zwei Jahren festgestellt und wie wurden die Mängel abgestellt? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung setzt sich für den Schutz von Wildtieren und aus Gründen des Tierschutzes aktiv für die Beschränkung bzw. das Verbot des Zurschaustellens von Tieren wildlebender Arten an wechselnden Orten ein, soweit die Tiere nicht entsprechend den Anforderungen des Tierschutzgesetzes gehalten und befördert werden können. Zu Frage 2: Anlässlich der Beratungen zur dritten Änderung des Tierschutzgesetzes forderte der Bundesrat unter anderem auf Initiative von Rheinland-Pfalz die Bundesregierung auf, eine Rechtsverordnung zu erlassen, mit der das Zurschaustellen von Tieren wild lebender Arten an wechselnden Orten beschränkt oder verboten wird, soweit die Tiere der jeweiligen Art an wechselnden Orten nicht den Anforderungen des Tierschutzgesetzes gemäß gehalten werden oder zu den wechselnden Orten nicht ohne Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier befördert werden können (Bundesratsdrucksache 300/121 [B] ). Die Bundesregierung weigerte sich, das Anliegen des Bundesrates aufzugreifen. Zu Frage 3: In der Regel wird jedes Zirkusunternehmen, das ein Gastspiel in Rheinland-Pfalz hat, von der für den Tierschutz zuständigen Behörde kontrolliert. Die Zirkusunternehmen sind dazu verpflichtet sich bei den jeweiligen für den Tierschutz zuständigen Behörden anzumelden. Drucksache 17/3523 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode In den letzten zwei Jahren wurden u. a. folgende Mängel festgestellt: – keine aktuelle Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz, – Anzahl/Art der gehaltenen Tiere stimmt nicht mit der nach § 11 Tierschutzgesetz erteilten Erlaubnis überein, – unvollständiges Bestandsregister und unzureichende Dokumentation, – kein Nachweis der geforderten Sachkunde, – fehlende Meldung bei der für den Tierschutz zuständigen Behörde, – unterlassene Pflege, Verschmutzung der Boxen und Futterbehältnisse, – unzureichender Auslauf, – kein Witterungsschutz, – defektes Podest bei einem Elefanten. Die Mängel wurden durch folgende Maßnahmen abgestellt: – Anordnung (mündlich), – Nachkontrollen, – Verwarngelder, – bei wiederholten oder langfristig wirkenden Mängeln wurde die zuständige Behörde des Winterquartiers oder der Niederlassung bzw. die zuständige Behörde für die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz informiert. Die Kontrollen wurden durch die Eintragungen in die HIT-Datenbank und Tierbestandsbücher dokumentiert. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär