Drucksache 17/3524 zu Drucksache 17/3431 12. 07. 2017 A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) – Drucksache 17/3431 – Änderung der Steuerklassen in der Scheidungsphase Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3431 – vom 3. Juli 2017 hat folgenden Wortlaut: Ehepaare und Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können nur gemeinsam Anträge auf Änderung der Steuerklassen stellen. Sind beide Partner berufstätig, kann der mit Steuerklasse 5 eingetragene Partner in der Scheidungsphase nicht alleine einen Antrag auf Einstufung in die Steuerklasse 4 stellen. Dies führt in dieser Phase für ihn zu einer deutlichen Benachteiligung. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung diese Rechtslage? 2. Gibt es Gespräche zwischen den Ländern in Bezug auf eine Änderung der Rechtslage und falls ja, wie ist der aktuelle Stand der Gespräche? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die geschilderte Rechtslage läuft zum Ende des Jahres aus. Ab 2018 wird ein Steuerklassenwechsel von der Steuerklasse V zur Steuer - klasse IV auch auf den alleinigen Antrag eines Ehegatten oder Partners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft möglich sein. Die Landesregierung begrüßt diese Änderung. Zu Frage 2: Die zu Frage 1 geschilderte Rechtsänderung wurde – neben weiteren Änderungen – durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 23. Juni 2017 bestimmt. Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen . Doris Ahnen Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode