Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3525 zu Drucksache 17/3421 12. 07. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/3421 – Eilzuständigkeit für Zollbeamte Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3421 – vom 30. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Innenminister hat den Antrag der CDU-Fraktion „Eilzuständigkeit für Zollbeamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben“ im Plenum damit abgelehnt, dass er keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht. Laut einer Pressemitteilung der Gewerkschaft der Polizei – Bezirksgruppe Zoll fand am 6. Juni 2017 zu dieser Thematik u. a. ein Gespräch mit dem Innenminister Roger Lewentz statt. Danach steht der Innenminister der Einführung der Eilzuständigkeit für Zollbeamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben in Rheinland-Pfalz positiv gegenüber und ver sprach seine Unterstützung bei dem geplanten Vorhaben. Vor diesem Hintergrund frage die Landesregierung: 1. Ist es zutreffend, dass am 6. Juni 2017 ein Gespräch zwischen dem rheinland-pfälzischen Innenminister und der Gewerkschaft der Polizei – Bezirksgruppe Zoll stattgefunden hat, wo der Innenminister seine Unterstützung bei der Einführung der Eilzuständigkeit für Zollbeamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben zugesagt hat? 2. Wie ist die unterschiedliche Auffassung, was die Einführung der Eilzuständigkeit für Zollbeamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben in Rheinland-Pfalz angeht, zwischen dem Treffen mit der Gewerkschaft der Polizei – Birksgruppe Zoll am 6. Juni 2017 und mit der Ableh nung des Antrages der CDU-Fraktion „Eilzuständigkeit für Zollbeamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben“ im Plenum zu erklären? 3. Was war noch Gesprächsgegenstand des Gespräches mit der GdP am 6. Juni 2017? 4. Wird das Land Rheinland-Pfalz eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen, mit dem Ziel, dass das Bundespolizeibeamtengesetz dahingehend geändert wird, dass den Vollzugsbeamten des Zolls der Status von Polizeivollzugsbeamten verliehen wird? Wenn nein, warum nicht? 5. Wenn keine bundesrechtliche Lösung, was die Eilzuständigkeit für Zollbeamte mit vollzugs polizeilichen Aufgaben betrifft, zustande käme, würde die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes vorlegen ? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Zutreffend ist, dass am 6. Juni 2017 ein Gespräch zwischen der Gewerkschaft der Polizei – Bezirksgruppe Zoll – und dem Unterzeichner stattgefunden hat. In diesem Gespräch hat der Unterzeichner deutlich gemacht, dass die Landesregierung der Einführung einer Regelung zur Einführung einer Eilzuständigkeit für Zollbedienstete mit vollzugspolizeilichen Aufgaben grundsätzlich offen gegenübersteht; der Unterzeichner hat jedoch auch darauf aufmerksam gemacht, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür nicht auf Landes-, sondern auf der Bundesebene geschaffen werden sollten. Zu Frage 2: Zur Frage der Einführung einer Regelung zur Eilzuständigkeit für Zollbedienstete mit vollzugspolizeilichen Aufgaben gibt es keine unterschiedliche Auffassung. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu Frage 3: Weitere Gesprächsgegenstände waren die Kooperationsmöglichkeiten zwischen dem Zoll und der Landespolizei – etwa im Rahmen der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift oder der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe. Drucksache 17/3525 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Nein, das Land Rheinland-Pfalz wird keine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, da es allein der Entscheidung des Bundes als Dienstherr der Vollzugsbediensteten des Zolls obliegt, ob er diesen im Bundespolizeibeamtengesetz den Status von Polizeivollzugsbeamten zuerkennen möchte. Unabhängig davon besteht aus Sicht der Landesregierung kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf , weil die Zusammenarbeit der Zollbediensteten mit der Landespolizei bislang reibungslos verläuft. Zu Frage 5: Nein. Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 4 wird verwiesen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative wird derzeit nicht als notwendig erachtet. Roger Lewentz Staatsminister