Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3527 zu Drucksache 17/3336 13. 07. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/3336 – Moscheebesuche als Teil der Lehrerausbildung Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3336 – vom 20. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen der Schul- und Lehrerausbildung wurden in Rheinland-Pfalz während der vergangenen Jahre häufig Moscheegemeinden bzw. deren Einrichtungen besucht. Darunter insbesondere Einrichtungen des Islamverbandes DITIB. Ich frage die Landesregierung: 1. Im Rahmen welcher Fächer bzw. Studienseminare fanden die Besuche in den Moscheegemeinden statt? 2. Welchen konkreten Lehrplanbezug haben bzw. hatten die Moscheebesuche? 3. Wurden die Eltern minderjähriger Schüler explizit darüber informiert, dass die besuchte(n) Moschee(n) dem DITIB-Verband angehört (angehören)? 4. Bestand Teilnahmepflicht für alle Schüler bzw. Referendare? 5. Ist bekannt, ob Schüler bzw. deren Eltern oder Referendare aus explizit politischen oder weltanschaulichen Gründen den Besuch einer DITIB-Moschee ablehnten? Falls ja, wie wurde mit diesen Ablehnungen verfahren? 6. Werden im Rahmen der Schüler- und Lehrerausbildung auch andere religiöse Einrichtungen wie z. B. Kirchen, Synagogen besucht? Wenn ja, welche? 7. Sind Fälle bekannt, in denen muslimische Schüler bzw. deren Eltern oder muslimische Referendare aus weltanschaulichen Gründen den Besuch einer Kirche oder Synagoge ablehnten? Falls ja, wie wurde mit diesen Ablehnungen verfahren? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern im Vorbereitungsdienst findet in den Studienseminaren und in den Ausbildungsschulen statt. Die Ausbildung in den Studienseminaren besteht aus Fachdidaktischen und Berufspraktischen Seminaren. Die Ausbildung in den Schulen umfasst den Ausbildungsunterricht, der sich in Hospitationen, unter Anleitung zu erteilenden Unterricht und eigenverantwortlich zu erteilenden Unterricht gliedert. Die Besuche von religiösen Einrichtungen im Vorbereitungsdienst geschehen deshalb sowohl im Rahmen von Ausbildungsveranstaltungen der Studienseminare als auch im Ausbildungsunterricht an den Schulen. Die Besuche von Klassen, Kursen oder Lerngruppen rheinland-pfälzischer Schulen in religiösen Einrichtungen werden – auch im Rahmen des Ausbildungsunterrichtes – landesweit weder einzelfallbezogen noch statistisch erfasst, da hierfür kein Bedarf besteht. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In den Staatlichen Studienseminaren für das Lehramt an Grundschulen in Mainz, Rohrbach und Westerburg, im Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien in Speyer sowie im Studienseminar für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in Mainz fanden im Rahmen der Ausbildung in den Fächern Evangelische und Katholische Religionslehre sowie im Fach Ethik Besuche von Moscheen statt. Zu Frage 2: Die Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, an Realschulen plus, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und an Förderschulen stellt den Rahmen für die Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes dar. Mit der in dieser Landesverordnung verbindlich festgelegten Curricularen Struktur der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung im Drucksache 17/3527 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Vorbereitungsdienst wird die Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter in den Studienseminaren in Zusammenarbeit mit den Ausbildungsschulen hinsichtlich der Inhalte und Kompetenzen modular gegliedert. Diese für alle Lehrämter verpflichtenden Module, die im Vorbereitungsdienst fächerspezifisch ausgestaltet werden, sehen unter anderem folgende Inhalte und Kompetenzen vor: „Einbeziehung von Lernorten außerhalb von Schule und Seminar“, „… den Fachunterricht im Hinblick auf Werteerhaltung, Beziehungspflege, Urteilsbildung, Verantwortungsbewusstsein, Reflexionsfähigkeit ausrichten“. Darüber hinaus ist Interkulturelles Lernen – zur Verwirklichung von Unterricht mit Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Kulturen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen individuellen kulturellen Orientierung und der Entwicklung von Toleranz und Überwindung von Vorurteilen – ein wichtiges Querschnittsthema in der Ausbildung. Zu Frage 3: Die in Frage 1 genannten Moscheebesuche fanden im Rahmen von Seminarveranstaltungen statt, d. h. bei den teilnehmenden Personen handelte es sich um Fachleiterinnen und Fachleiter sowie Anwärterinnen und Anwärter. Zu Frage 4: Im Vorbereitungsdienst finden sowohl Pflicht- als auch Wahlveranstaltungen statt. Bei den in Frage 1 genannten Besuchen in den Moscheegemeinden handelte es sich teilweise um Pflichtveranstaltungen und teilweise um Wahlpflichtveranstaltungen. Somit war die Teilnahme an manchen Veranstaltungen verpflichtend, während andere Veranstaltungen freiwillig besucht werden konnten. Zu Frage 5: Es sind keine Fälle bekannt, bei denen aus explizit politischen oder weltanschaulichen Gründen der Besuch einer DITIB-Moschee abgelehnt wurde. Zu Frage 6: Im Rahmen von Seminarveranstaltungen in den Fächern Bildende Kunst, Evangelische und Katholische Religionslehre, Ethik sowie Geschichte werden religiöse Einrichtungen besucht. In den letzten Jahren waren dies der Dom zu Speyer, die Mikwe in Speyer, die Gedächtniskirche in Speyer, die Friedenskirche St. Bernhard in Speyer, das Minoriten-Kloster Maria Schutz in Kaiserslautern, die Kapelle im St. Franziskus-Gymnasium in Kaiserslautern, die Synagoge in Kaiserslautern, die Mikwe in Kaiserslautern, die Abtei-Kirche in Otterberg, die Synagoge in Mannheim, die Synagoge in Trier, das Buddhistische Zentrum in Trier, die Domkirche in Trier, die Kirche St. Paul in Wittlich, die Klosterkirche St. Maria in Esthal, die Festungskirche in Bitche, die Kapelle der Christiane-Herzog-Schule in Neuwied, die Stephanskirche in Simmern, die Kirche St. Peter und Paul in Edesheim, die Stiftskirche in Neustadt, die Synagoge in Koblenz, die Florinskirche in Koblenz, die Liebfrauenkirche in Koblenz, die Synagoge in Mainz, die Kirche St. Peter in Mainz, die evangelische Kirche auf Burg Lichtenberg, das Karmelitinnenkloster St. Josef in Hauenstein, die Synagoge in Worms, der jüdische Friedhof Worms, die Lutherkirche in Worms, die Kirche St. Jakob in Altleiningen, das Herz-Jesu-Kloster in Neustadt a. d. W., Wallfahrtsort und Geistliches Zentrum Maria Rosenberg in Waldfischbach-Burgalben, die Kirche St. Gallus in Ludwigshafen, die Kirche St. Amandus in Konz-Könen, die Stiftskirche in Landau sowie das Kloster Disibodenberg in Odernheim am Glan. Zu Frage 7: Es sind keine Fälle bekannt, in denen muslimische Anwärterinnen und Anwärter aus weltanschaulichen Gründen den Besuch einer Kirche oder Synagoge ablehnten. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin