Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juli 2018 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3529 zu Drucksache 17/3350 13. 07. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) – Drucksache 17/3350 – Erneuerung der A 6 zwischen dem Autobahnkreuz Frankenthal und der Anschlussstelle Frankenthal Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3350 – vom 22. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Die A 6 soll zwischen dem Autobahnkreuz Frankenthal und der Anschlussstelle Frankenthal laut Pressemeldung des LBM voraussichtlich ab dem 8. Juni 2017 erneuert werden. Im April dieses Jahres starteten darüber hinaus auch die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen der A 6 zwischen der Rheinbrücke (Theodor-Heuss-Brücke) bei Frankenthal und der Anschlussstelle Mannheim- Sandhofen. Die zeitgleiche Durchführung beider Baumaßnahmen würde einen unzumutbaren Zustand für alle Verkehrsteilnehmer , die bereits jetzt lange Wartezeiten hinnehmen müssen, darstellen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wurde bei der Planung der bevorstehenden Maßnahme berücksichtigt, dass innerhalb einer sehr geringen Distanz bereits die umfangreiche Sanierung der A 6 zwischen der Rheinbrücke bei Frankenthal und der Anschlussstelle Mannheim-Sandhofen stattfindet ? 2. Wie schätzt die Landesregierung die Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten für die Verkehrsteilnehmer bei zeitgleicher Durchführung ein? 3. Sind Umleitungen geplant, sodass die Verkehrsteilnehmer weitere lange Wartezeiten in Staus verhindern können? Falls ja, welche Alternativrouten sind vorgesehen? 4. Besteht die Möglichkeit, die geplante Erneuerung zeitlich zu verschieben, sodass der doppelten Belastung durch die bereits begonnene Maßnahme entgegengewirkt werden kann? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt stellt derzeit im Rahmen des sogenannten Investitionshochlaufs erhebliche zusätzliche Finanzmittel für Investitionen in Straßen und Brücken zur Verfügung. Mit diesen steigenden Mitteln können nun die Defizite, die beim Zustand und der Leistungsfähigkeit des Bundesfernstraßennetzes entstanden sind, beseitigt werden. Hieraus ergibt sich insgesamt eine erhöhte Bautätigkeit, die in der Regel mit Verkehrsbehinderungen einhergeht. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen stehen letztlich nur beschränkte Zeitfenster zur Verfügung. Deshalb ist es leider im Einzelfall nicht zu vermeiden, dass mehrere Baustellen parallel betrieben werden. Bei den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern muss hierfür um Verständnis geworben werden; denn das Bauvolumen wird auch in den nächsten Jahren auf diesem hohen Niveau verbleiben. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Ja; der im Leitfaden zum Baustellenmanagement auf Bundesautobahnen vom Bund vorgegebene Abstand zwischen zwei Baustellen wird eingehalten. Zu Frage 2: In der Baustelle zwischen dem Autobahnkreuz Frankenthal und der Anschlussstelle Frankenthal stehen dem Verkehrsteilnehmer weiterhin vier Fahrspuren zur Verfügung. In Fahrtrichtung Mannheim ist mit der nur einstreifigen Verkehrsführung über die Sanierungsbaustelle an der Rheinbrücke der Kapazitätsengpass festgelegt. Die verengte Verkehrsführung bei Frankenthal ist unter Aufrechterhaltung der zwei Fahrsteifen hierbei nachrangig. Dies wurde im Vorfeld so bewertet und zeigt sich vor Ort als zutreffend. Drucksache 17/3529 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode In Fahrtrichtung Kaiserslautern sind die Verkehrsbehinderungen durch die baustellenbedingte Geschwindigkeitsbeschränkung geprägt, da der Verkehrsdurchfluss durch die einspurige Verkehrsführung auf der Rheinbrücke reduziert ist. Bei Störungen im Verkehrsablauf, beispielsweise durch Unfälle, treten gleichwohl die Beeinträchtigungen auf, wie sie bei jeder gleich angelegten Baustelle nicht zu vermeiden sind. Zu Frage 3: Bei der angesprochenen Baumaßnahme handelt es sich nicht um Bauarbeiten mit Vollsperrungen an der durchgehenden Strecke. Die bestehenden vier Fahrstreifen bleiben gemäß den Vorgaben des Bundes für diesen Fall auch während der Bauzeit erhalten, wenn auch mit eingeengten Fahrspurbreiten und mit veränderter Führung. Insofern ist die Ausweisung von offiziellen Umleitungsstrecken entbehrlich und nicht zweckmäßig. Zu Frage 4: Der Bauauftrag für die Baumaßnahme zwischen dem Autobahnkreuz Frankenthal und der Anschlussstelle Frankenthal wurde am 18. Mai 2017 erteilt. Die Maßnahme befindet sich seit Anfang Juni 2017 in der baulichen Umsetzung. Eine Verschiebung ist daher nicht möglich. Dr. Volker Wissing Staatsminister