Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3538 zu Drucksache 17/3348 13. 07. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Baldauf und Gabriele Wieland (CDU) – Drucksache 17/3348 – Luftverkehrskonzept des Bundes – Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3348 – vom 22. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Bundesverkehrsminister Dobrindt hat Anfang Mai 2017 ein neues Luftverkehrskonzept vorgestellt. Für Rheinland-Pfalz ist die Einbindung sowohl des Flughafens Frankfurt-Hahn als auch des Flughafens Frankfurt am Main von großer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Abteilung in welchem Ministerium war in den vergangenen fünf Jahren, ist es derzeit und wird künftig für die Entwicklung in Fragen des Luftverkehrs bzw. seiner diesbezüglichen Standorte in Rheinland-Pfalz federführend zuständig sein – ressortübergreifende Zuständigkeiten ggf. bitte detailliert darlegen? 2. Inwieweit und mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung künftig den Luftfahrtstandort Rheinland-Pfalz zu stärken? 3. Wie schätzt die Landesregierung die konkreten Auswirkungen des neuen Luftver kehrskonzeptes für den Flughafen Frankfurt- Hahn und, soweit bekannt, für den Flughafen Frankfurt am Main ein? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die den verschiedenen Ressorts zugewiesenen Geschäftsbereiche ergeben sich aus der für die jeweilige Legislaturperiode erlassenen Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz. In der 16. Legislaturperiode waren sowohl die Angelegenheiten des Luftverkehrs als auch die Konversion der Flughäfen dem damaligen Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) zugewiesen (Landtagsdrucksache 16/11). In der 17. Legislaturperiode sind die Konversion der Flughäfen dem Ministerium des Innern und für Sport (MdI) und die Angelegenheiten des Luftverkehrs dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) zugewiesen (Landtagsdrucksache 17/56). Grundsatzfragen des zivilen Luftverkehrs wie etwa die Luftverkehrspolitik – und damit auch die in der Fragestellung genannte Entwicklung in Fragen des Luftverkehrs – waren in der 16. Legislaturperiode in Abteilung 7 „Verkehr und Straßen“ des ISIM und sind heute in Abteilung 7 „Verkehr und Straßenbau“ des MWVLW angesiedelt. Das Infrastrukturprojekt Flughafen Frankfurt-Hahn war in der 16. Legislaturperiode in Abteilung 8 „Infrastruktur“ des ISIM und ist heute in Abteilung 8 „Kommunalentwicklung und Streitkräfte“ des MdI angesiedelt. Insoweit verweise ich auch auf die entsprechenden Internetseiten beider Ressorts. Zu Frage 2: Flugplätze leisten an den Schnittstellen eines integrierten Verkehrssystems einen wichtigen Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftskraft eines Landes. Die Landesregierung setzt sich daher für eine nachfragegerechte leistungsfähige Luftverkehrsinfrastruktur in Rheinland-Pfalz, insbesondere für eine entsprechende landseitige Anbindung über die Verkehrsträger Straße und Schiene ein. Rheinland-Pfalz verfügt neben dem Verkehrsflughafen Frankfurt-Hahn über 14 Verkehrslandeplätze, die der inneren luftverkehrlichen Erschließung des Landes dienen und zur Erreichbarkeit von Gewerbetreibenden und Dienstleistungsunternehmen beitragen. Der Luftverkehrsstandort wird durch Sonderlandeplätze ergänzt. Zu Frage 3: Bei dem am 3. Mai 2017 vom Bundesverkehrsminister Dobrindt vorgelegten Luft verkehrskonzept handelt sich um ein Konzept des Verkehrsressorts und nicht um ein ressortübergreifendes Konzept der Bundesregierung. Das Konzept beruht auf einem Gutachten zur Grundlagenermittlung des Luftverkehrs (Markt- und Wettbewerbs analyse). Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur schlägt in Anbetracht der Feststellungen des Gutachtens insbesondere folgende Maßnahmen zur Stärkung und Drucksache 17/3538 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Sicherung des Luftverkehrsstandorts Deutschland und den Abbau von Sonderbelastungen sowie die Förderung einer Innovationspolitik in der Luftfahrt vor: – Überprüfung von wettbewerbsverzerrenden Sonderlasten für die deutsche Luft verkehrswirtschaft, etwa bei den Luftsicherheitsgebühren spätestens in der nächsten Legislaturperiode. – Bestand der bestehenden Betriebsgenehmigungen an den deutschen Flughäfen und Ausschluss weiterer Betriebsbeschränkungen. – Umsetzung des 2016 vereinbarten globalen Klimaschutzinstruments CORSIA; Ablösung der europäischen Insellösung. – Fortführung und Verstärkung der Forschungsförderung für Innovationen in der Luft fahrt. – Unterstützung des Vorschlags der EU-Kommission für eine Revision der Passagierrechte. Konkrete Auswirkungen auf Flughafenstandorte hängen von der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen in der nächsten Legislaturperiode auf Bundesebene ab. Dr. Volker Wissing Staatsminister