Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3543 zu Drucksache 17/3339 14. 07. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Damian Lohr (AfD) – Drucksache 17/3339 – Gender-Mainstreaming bei Gesetzentwürfen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3339 – vom 20. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Bei dem Gesetzesentwurf zum Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2017/2018 wird auf Seite 25 darauf verwiesen , dass „das Prinzip des Gender-Mainstreamings bei der Konzeption des Gesetzesentwurfs geprüft worden [ist].“ Ich frage die Landesregierung: 1. Wer ist für die Prüfung des Prinzips des Gender-Mainstreamings bei der Konzeption von Gesetzentwürfen zuständig (bitte um Angabe der Behörde und Abteilung)? 2. Wie viele Beamte/Angestellte sind für die Prüfung notwendig (bitte um Angabe der durchschnittlichen Arbeitszeit, die zur Prüfung des Prinzips des Gender-Mainstreamings für ein Gesetz notwendig ist)? 3. Welche durchschnittlichen Kosten ergeben sich aus der Arbeitsleistung der Beamten/Angestellten bei der Prüfung eines Gesetzes? 4. Welche Ausbildung/Qualifikation besitzen die in Frage 2 genannten Beamten/Angestellten? 5. Wird bei der Prüfung des Prinzips des Gender-Mainstreamings bei Gesetzesentwürfen die Beratung Dritter in Anspruch genommen ? 6. Wo werden die Kosten der Arbeitsleistung von Beamten/Angestellten und der Inanspruchnahme von externen Beratern verbucht (bitte um Angabe der entsprechenden Haushaltstitel)? 7. Entstehen durch die Prüfung des Prinzips des Gender-Mainstreamings bei der Konzeption von Gesetzesentwürfen weitere Kosten (bitte um Angabe der entsprechenden Haushaltstitel, bei denen die Kosten verbucht werden)? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 13. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Laut Ministerratsbeschluss vom 14. September 2000 hat jedes Ressort die Umsetzung von Gender-Mainstreaming in eigener Verantwortung zu erfüllen. Im Jahr 2004 wurde Gender-Mainstreaming als Leitprinzip in der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien, die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und die Staatskanzlei (GGO) in § 1 Abs. 3 verankert. Danach soll die Gleichstellung von Frau und Mann bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen gefördert werden. Bei der Erstellung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen ist das entsprechende Merkblatt des Ministeriums für Justiz (Anhang 4 GGO vom 31. August 2016) anzuwenden. Darin werden die Ressorts unter Nummer 16.5 verpflichtet „bei allen Gesetz- und Verordnungsentwürfen [...] dem Gender-Mainstreaming-Gedanken Rechnung zu tragen“ und „im allgemeinen Teil der Begründung darzulegen, wie sich die Rechtsvorschrift auf die spezifische Lebenssituation von Frauen und Männern auswirkt“. Es ist gerade Kern des Gender-Mainstreamings, dass die Frage, ob Regelungen die Geschlechter in unterschiedlicher Weise betreffen, immer mit in den Blick genommen wird und gerade nicht bei einer Behörde oder Stelle zentralisiert ist. Zu den Fragen 2 bis 4: Die Gender-Mainstreaming-Prüfung ist selbstverständlicher Teil des Verwaltungshandelns und wird bei der Erarbeitung von Gesetzen von den jeweils fachlich zuständigen Beamtinnen oder Beamte bzw. Angestellten im Rahmen ihrer regulären Arbeitszeit und Aufgabenerfüllung vorgenommen. Zeit und Umfang der Prüfung variieren je nach Inhalt und Regelungsumfang der Rechtsvorschrift . Mit der Erarbeitung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen sind in der Regel Beamtinnen und Beamte ab dem dritten und vierten Einstiegsamt und vergleichbare Angestellte befasst. Drucksache 17/3543 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 5: Nein Zu den Fragen 6 und 7: Da Gender-Mainstreaming als Prüfinstrument Teil der Regelpraxis der Verwaltung ist, entstehen keine zusätzlichen Kosten. In Vertretung: Dr. Christiane Rohleder Staatssekretärin