Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. August 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3552 zu Drucksache 17/3369 14. 07. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/3369 – Maßnahmen gegen Islamismus in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3369 – vom 22. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele neue Stellen, keine Nachbesetzungen, wurden beim rheinland-pfälzischen Verfas sungsschutz in den operativen Aufklärungseinheiten im Tätigkeitsbereich Islamismus in den Jahren 2016 und 2017 geschaffen? 2. Wie viele Asylbewerber gehören in Rheinland-Pfalz einer Terrororganisation an (bitte auf gegliedert nach Staatsangehörigkeiten und für die Jahre 2016 und 2017)? 3. Wie viele Asylbewerber haben in Rheinland-Pfalz mehrere falsche Identitäten angeben (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten und für die Jahre 2016 und 2017)? 4. Darf der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz, wenn es einen konkreten Hinweis gibt, dass im Umfeld einer islamistischen Gruppe ein Zwölfjähriger aktiv ist, nachrichtendienst lich überwachen? Wenn nein, welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um diesen Missstand zu ändern? 5. Kann die Landesregierung ausschließen, dass alle acht türkischen Religionsbeauftragten, die in rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten tätig sind, sich nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und keine Kontakte zu extremistischen Perso nen und Organisationen haben? Wenn nein, welche Maßnahmen wird die Landesregie rung ergreifen, um diesen Missstand zu ändern? 6. Wird die Scientology-Organisation vom rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz über wacht? Wenn nein, welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um diesen Missstand zu ändern? 7. Wurde der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz im gleichen Umfang personell und sachlich ausgestattet, wie es zum Anstieg von Islamismus und Salafismus gekommen ist? Wenn nein, welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um diesen Missstand zu ändern? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 7: Der vom Landtag Rheinland-Pfalz beschlossene Haushaltsplan der Verfassungsschutzbehörde Rheinland-Pfalz weist für 2015 insgesamt 162 Stellen, für 2016 165 Stellen und für das Jahr 2017 184 Stellen aus. Für das Jahr 2018 sieht der Haushaltsplan eine weitere Erhöhung um neun Stellen vor. Zusätzlich wurden die Haushaltsmittel für Sachausgaben und Investitionen für die Jahre 2017 und 2018 auf jeweils insgesamt 2,3 Millionen Euro erhöht. Mit der Personalverstärkung trägt die Landesregierung den Entwicklungen auch im Bereich des Islamismus angemessen Rechnung, der einen Beobachtungsschwerpunkt des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes darstellt. Eine detaillierte Aufschlüsselung der beim rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einzelnen Tätigkeitsfeldern und Phänomenbereichen ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Nähere Angaben zur Personalverteilung könnten in der Gesamtschau Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und operativen Möglichkeiten zulassen. Die Landesregierung ist selbstverständlich bereit, die Frage gemäß Artikel 89 a Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz in Verbindung mit § 100 Satz 1 der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz vollständig zu beantworten. Zu Frage 2: Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder erhalten im Zusammenhang mit den Zuwanderungsbewegungen nach Deutschland Hinweise auf mögliche Kämpfer, Mitglieder, Unterstützer oder Sympathisanten terroristischer Gruppierungen in Krisenregionen sowie mutmaßlich islamistisch motivierte Kriegsverbrecher, die im Rahmen des andauernden Flüchtlingsstromes aus den aktuellen Krisen- bzw. Kriegsregionen im arabischen Raum nach Deutschland eingereist sind. Drucksache 17/3552 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Diesen Hinweisen gehen die Polizei und die Verfassungsschutzbehörde in Rheinland-Pfalz in jedem Einzelfall unverzüglich und umfassend nach. Seit Anfang 2015 sind rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden mit Stand 28. Juni 2017 insgesamt 133 Einzelhinweise bekannt geworden . Die Ermittlungen führten in 46 Fällen zu keinen belastbaren Erkenntnissen. Einzelne Hinweise stellten sich als gezielte Diskreditierung dar. In den verbleibenden 87 Fällen sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 3: Die Anzahl der Personen, die mehrere Identitäten angegeben haben, wird durch die Ausländerbehörden nicht statistisch erfasst und kann deshalb nicht mitgeteilt werden. Eine Anfrage beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat ergeben, dass diese Daten auch dort nicht vorliegen. Nach Mitteilung des BAMF ist ein Missbrauch im Asylverfahren durch Mehrfachidentitäten ausgeschlossen, da alle Asylbewerber nach Ankunft am ersten Kontaktpunkt erkennungsdienstlich behandelt werden. Zu Frage 4: Die rechtlichen Voraussetzungen für die nachrichtendienstliche Beobachtung einer Gruppe sind gegeben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht extremistischer Bestrebungen vorliegen – auch, wenn sich innerhalb der Gruppe eine zwölfjährige Person befindet. Gemäß § 17 Abs. 1 LVerfSchG dürfen allerdings personenbezogene Daten von Minderjährigen vor Vollendung des 14. Lebensjahres nicht in Dateien im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 2 und in zu ihrer Person geführten Akten gespeichert werden. Zu Frage 5: Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, wonach die in rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten tätigen türkischen Religionsbeauftragten sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Darüber hinaus liegen keine Infor - ma tionen vor, wonach sie Kontakte zu extremistischen Personen und Organisationen haben. Zu Frage 6: Ja. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär