Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3580 zu Drucksache 17/3384 19. 07. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/3384 – Massenschlägerei in Koblenz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3384 – vom 26. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Laut Bericht der Rhein-Zeitung kam es am Samstagabend in Koblenz gegen 20.55 Uhr zu einer „tätlichen Auseinandersetzung zweier Personengruppen“, bei der auch Stich- und Schlagwerkzeuge eingesetzt wurden. Als Reaktion auf diese Auseinandersetzung kam es am Sonntag zu einem massiven Polizeieinsatz, an dem unter anderem auch eine Hubschrauberstaffel beteiligt war. Ich frage die Landesregierung: 1. Handelt es sich bei den Verdächtigen um deutsche Staatsbürger? 2. Falls nein, was ist über den aufenthaltsrechtlichen Status der verdächtigen Personen bekannt? 3. Handelt es sich bei den Verdächtigen um polizeibekannte Personen? 4. Falls ja, fielen diese bereits vorher durch den Einsatz von Stichwaffen auf? 5. Bestand während der Auseinandersetzung eine Gefahr für Unbeteiligte? 6. Was ist über die Zugehörigkeit der Verdächtigen zu mutmaßlich rivalisierenden Banden bekannt? 7. Falls eine Zugehörigkeit besteht, wie gedenkt die Koblenzer Polizei zukünftig die Öffentlichkeit vor Bandenkriminalität, insbesondere im Bereich des Astersteins, zu schützen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Im Rahmen der Einsatzbewältigung wurden insgesamt 132 Personen in Koblenz-Asterstein am 24. Juni 2017 und am Schloss in Koblenz am 25. Juni 2017 kontrolliert. Unter diesen Personen befanden sich nach gegenwärtigen Erkenntnissen 30 Personen, die zurückliegend einen Asylantrag gestellt haben. Auf Grundlage der bisherigen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Koblenz wegen des Vorfalls am 24. Juni 2017 bislang ein Ermittlungsverfahren gegen vier Beschuldigte eingeleitet1. Bei einem von ihnen handelt es sich um einen Staatsbürger der Arabischen Republik Syrien. Er ist seit dem 13. Oktober 2016 als Asylberechtigter anerkannt und verfügt seit dem 26. Oktober 2016 über eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Die drei übrigen Beschuldigten haben neben einer weiteren auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Zu Frage 3: Die Beschuldigten sind in der Vergangenheit bereits polizeilich in Erscheinung getreten. Zu Frage 4: Nein. Zu Frage 5: Nach bisherigem Ermittlungsstand waren bei der Auseinandersetzung Unbeteiligte nicht gefährdet. Zu den Fragen 6 und 7: Bislang liegen keine Hinweise vor, dass die Beschuldigten Angehörige einer kriminellen Bande sind. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär *) Stand: 14. Juli 2017. Aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens verändert sich die Anzahl der Beschuldigten fortlaufend.