Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3606 zu Drucksache 17/3406 20. 07. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Joa und Michael Frisch (AfD) – Drucksache 17/3406 – Verfahren zur Rückführung abgelehnter Asylbewerber Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3406 – vom 28. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Wir fagen die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2016 und im laufenden Jahr in Rheinland-Pfalz vom Instrument der Sicherungshaft Gebrauch gemacht? 2. Wie viele Fälle sind in Rheinland-Pfalz aus diesem Zeitraum bekannt, in denen sich abgelehnte Asylbewerber durch „Untertauchen “ einer drohenden Abschiebung entziehen konnten? In wie vielen Fällen konnte die Abschiebung später nachgeholt werden? 3. Werden in Rheinland-Pfalz Regionalflughäfen als Ausgangspunkt für Rückführungsflüge genutzt? Falls nicht, warum wird z. B. der Flughafen Hahn, im Gegensatz z. B. zum Flughafen Kassel-Calden, bisher nicht für diesen Zweck benutzt? 4. Ist es möglich, freiwillige Ausreisen sicherzustellen, z. B. in dem Aufwandsentschädigungen/Prämien oder Ausweisdokumente erst am Flughafen ausgehändigt werden? Falls ja, in welchem Umfang werden diese Verfahrensweisen angewandt? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 20. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Vom 1. Januar 2016 bis 30. Juni 2017 wurde in der Zuständigkeit rheinland-pfälzischer Ausländerbehörden in 148 Fällen von der Zurückweisungs- und Abschiebungshaft Gebrauch gemacht. Eine gesonderte statistische Erfassung der Sicherungshaft erfolgt nicht. Zu Frage 2: Zur Beantwortung der Frage wurde eine Umfrage bei den rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden durchgeführt. Von den 36 Behörden konnten sieben Behörden keine Angaben zu der Fragestellung machen, da hierüber keine Statistik geführt wird. Die Auswertung der restlichen Behörden hat ergeben, dass sich in dem genannten Zeitraum insgesamt 305 abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber durch Untertauchen einer drohenden Abschiebung entzogen haben. In 58 Fällen konnte die Abschiebung nachgeholt werden. Zu Frage 3: Der Flughafen Hahn wird nicht für Rückführungen genutzt, da von dort aus keine Direktflüge in die jeweiligen Herkunftsländer erfolgen. Zu Frage 4: Wenn es die personellen Kapazitäten erlauben, werden die freiwillig Ausreisenden von Behördenmitarbeitenden mindestens bis zum Check-in am Flughafen begleitet. Dort werden dann auch Ausweisdokumente übergeben und Barmittel im Rahmen der Ausreiseförderung ausgehändigt. In manchen Fällen werden Barmittel (z. B. für Reisebeihilfe) und Reisedokumente auch schon am Vortag ausgehändigt. In Einzelfällen übernimmt ein erfahrener Dienstleister den Transport zum Flughafen einschließlich der Aushändigung von Barmitteln und Reisedokumenten. Eine landesweite statistische Erfassung der behördlichen Begleitung freiwilliger geförderter Ausreisen erfolgt nicht. Drucksache 17/3606 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Im Rahmen des Bund-Länder-Programms REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) werden die GARP Hilfen stets – ebenso wie Hilfen im Rahmen des Bundesprogramms StarthilfePlus – von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) bzw. von durch die IOM beauftragte Dienstleister vor der Ausreise am Flughafen ausbezahlt. Ergänzend ist zu bemerken, dass die erste Tranche von Hilfen aufgrund des Programms StarthilfePlus direkt bei der Ausreise und die zweite Tranche nach einigen Monaten im Heimatland ausbezahlt werden. In Vertretung: Dr. Christiane Rohleder Staatssekretärin