Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Juli 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/371 zu Drucksache 17/129 07. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Damian Lohr (AfD) – Drucksache 17/129 – Extremismus in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/129 – vom 15. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 Einzelplan 03 wird unter dem Punkt „Sachaufwand für Präventionsmaßnahmen gegen den Rechtsextremismus“1) ein Betrag von 100 000 Euro veranschlagt. Gemäß des Verfassungsschutzberichts des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2014 beträgt das Personalpotenzial im Bereich Rechtsextremismus 650 2) Personen, im Bereich Linksextremismus 500 3) Personen. Es handelt sich also um eine vergleichbare Größenordnung . Ich frage die Landesregierung: 1. 69 000 Euro der 100 000 Euro werden für Projektförderungen benötigt. Werden dabei Projekte gefördert mit Beteiligung von Personen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Um welche Projekte handelt es sich dabei? 2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass in den geförderten Vereinen Personen aus dem linksextremen Milieu mitwirken? 3. Welche weiteren finanziellen Mittel werden im Kampf gegen Rechtsextremismus seitens des Landes Rheinland-Pfalz unmittelbar zur Verfügung gestellt? 4. Welche Konsequenzen hatte in der Vergangenheit das Bekanntwerden von Anhaltspunkten extremer politischer Positionen für die Förderwürdigkeit der Projekte? 5. Welche finanziellen Mittel werden im Kampf gegen Linksextremismus seitens des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt? 6. Sind vor dem Hintergrund eines immer weiter ausufernden Linksextremismus/Linkspopulismus weitere finanzielle Mittel für die Zukunft vorgesehen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung Die Bekämpfung des Extremismus ist – abgeleitet aus dem Grundgesetz – gesetzliche Aufgabe der Exekutive. Auf dieser Grundlage, aber auch aus ihrem Selbstverständnis, bekämpft die Landesregierung konsequent jede Form des Extremismus. Prävention hat in der Gesamtstrategie der Landesregierung eine vorrangige Bedeutung. Die Präventionsstrategie der Landesregierung zielt nicht gesondert auf den Bereich Extremismus ab, vielmehr wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. So ist die Jugend- und Schulpolitik der Landesregierung darauf ausgerichtet, junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung hin zu demokratischen Bürgerinnen und Bürgern zu stärken und zur gesellschaftlichen Teilhabe zu befähigen. Vor diesem Hintergrund sind Gewaltprävention, Extremismusprävention, Präventionsarbeit gegen Radikalisierung junger Menschen, Demokratieerziehung und Politische Bildung die Themen des sozialen Lernens. Entsprechendes gilt für die übrigen allgemeinen Präventionsmaßnahmen und Bildungsangebote. Ergänzend bedarf es mit Blick auf die Gefährdungs- und Gefahrenlage phänomenbezogener Präventionsprojekte, so gegen den Rechtsextremismus. Diese Feststellung gründet auf einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren und Indikatoren. Das extremistische Personenpotenzial ist dabei nur eine Bezugsgröße von vielen. Als Vergleichswert für sich genommen ist es daher – wie aber der Fragesteller offensichtlich unterstellt – wenig aussagekräftig. 1) RLP_Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 Einzelplan 03, S. 26. 2) Verfassungsschutzbericht 2014 des Landes RLP, S. 20. 3) Verfassungsschutzbericht 2014 des Landes RLP, S. 47. Drucksache 17/371 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu den Fragen 1, 2 und 4: Die Förderung von Projekten, die von Extremisten oder extremistischen Personenzusammenschlüssen beantragt und/oder durchgeführt werden, wäre kontraproduktiv und verbietet sich. Zu den Fragen 3 und 5: Für die ganzheitliche Präventionsstrategie der Landesregierung stehen Haushaltsmittel in Höhe von 2 937 670 Euro und für spezifische Präventionsmaßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus 85 420 Euro zur Verfügung. Der Leitstelle für Kriminalprävention beim Ministerium des Innern und für Sport stehen Haushaltsmittel in Höhe von 122 800 Euro zur Verfügung, mit denen auch Maßnahmen im Sinne der oben genannten Präventionsstrategie gefördert werden. Zu Frage 6: Der Landtag wird als Haushaltsgesetzgeber zu gegebener Zeit über den Doppelhaushalt 2017/2018 entscheiden und die künftigen Mittel festlegen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär