Drucksache 17/372 zu Drucksache 17/136 07. 07. 2016 A n t w o r t des Chefs der Staatskanzlei auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Guido Ernst und Horst Gies (CDU) – Drucksache 17/136 – Auswirkungen eines Komplettumzuges der Bundesregierung nach Berlin auf Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/136 – vom 15. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Bonn/Berlin-Gesetz ist seit vielen Jahren die Aufgabenteilung zwischen den beiden Sitzen der Bundesregierung geregelt. Im vergangenen Jahr wurde in Berlin ein Arbeitsstab eingerichtet, der einen kompletten Umzug der Bundesregierung nach Berlin prüft. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Pendler aus Rheinland-Pfalz sind nach Kenntnis der Landesregierung bei den Dienstsitzen der Bundesministerien in Bonn beschäftigt? 2. Wie viele Arbeitsplätze von Beschäftigten aus Rheinland-Pfalz bei Interessenverbänden, Nichtregierungsorganisationen und sonstigen Einrichtungen hängen nach Kenntnis der Landesregierung indirekt vom Verbleib der Bundesministerien in Bonn ab? 3. Welche Auswirkung sieht die Landesregierung für diese Arbeitsplätze bei einem Komplettumzug der Bundesregierung nach Berlin? 4. Wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Überlegung eines Komplettumzuges der Bundesregierung nach Berlin? 5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen oder plant sie zu ergreifen, um einen Komplettumzug der Bundes regierung nach Berlin zu verhindern? Der Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Das Bonn/Berlin-Gesetz von 1991 hatte das Ziel – so geht es auch aus seinem vollen Namen hervor – die Einheit Deutschlands zu vollenden. Teil dieser Vollendung sollte eine dauerhafte und faire Arbeitsteilung zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn sein. Nach Auffassung der Landesregierung hat das Bonn/Berlin-Gesetz auch nach 25 Jahren nichts von seiner Aktualität verloren. Das darin angelegte „Prinzip des doppelten Dienstsitzes“ für die Organisation der Bundesregierung ist gelebte Zeitgeschichte des wiedervereinigten Deutschlands. Aus diesem Grund und weil der Status der Bundestadt Bonn großen wirtschaftlichen Einfluss auf den Norden des Landes Rheinland-Pfalz hat, stellt sich die Landesregierung allen Überlegungen entgegen, das Bonn/Berlin-Gesetz infrage zu stellen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes pendelten zum Stichtag 30. Juni 2015 insgesamt 1 894 Beamte in Bundesbehörden aus Rheinland-Pfalz nach Bonn, davon 662 zu den Dienstsitzen der Bundesministerien. Darüber hinaus pendelten aus Rheinland-Pfalz (ebenfalls Stichtag 30. Juni 2015) 13 816 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Bonn. Davon gehörten 10 392 in die Kategorie „Sonstige Bereiche“, zu denen unter anderem der öffentliche Dienst zählt. Eine weitergehende Differenzierung ermöglicht die Statistik nicht. Zu den Fragen 2 und 3: Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet: Der Landesregierung liegen keine statistischen Daten zur Zahl der Arbeitsplätze von Beschäftigten aus Rheinland-Pfalz bei Interessenverbänden, Nichtregierungsorganisationen und sonstigen Einrichtungen vor, die indirekt vom Verbleib der Bundesministerien in Bonn abhängig sind. Entsprechend kann die Landesregierung keine Angaben zu den Auswirkungen eines Kom- Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Juli 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/372 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode plettumzugs der Bundesregierung nach Berlin auf diese Arbeitsplätze machen. Ungeachtet dessen bedauert die Landesregierung, dass die Vorgaben des Berlin/Bonn-Gesetzes vom Bund immer weniger eingehalten werden. Wir sehen den schleichenden Prozess der Verlagerung von Arbeitsplätzen der Bundesministerien und die damit verbundene sukzessive Verschiebung politischer Funktionen von Bonn nach Berlin mit großer Sorge. Zwar ist die Region Bonn bei der Bewältigung des durch den Umzugsbeschluss des Deutschen Bundestags vom 20. Juni 1991 ausgelösten Strukturwandels gut vorangekommen. Für die Zukunft sehen wir dennoch im Berlin/Bonn-Gesetz weiterhin eine wichtige Katalysatorfunktion. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, dass das Vertrauen in die Festlegungen des Berlin/Bonn-Gesetzes nicht weiter infrage gestellt wird. Zu Frage 4: Alle Überlegungen eines Komplettumzugs der Bundesregierung nach Berlin werden abgelehnt. Zu Frage 5: Um den Fortbestand des Bonn/Berlin-Gesetzes zu sichern und für diese Position bei politischen Entscheidungsträgern zu werben, befindet sich die Landesregierung im intensiven und regelmäßigen Austausch mit dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Bonn, dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Landkreis Ahrweiler. Clemens Hoch Staatssekretär