Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juli 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/378 zu Drucksache 17/134 07. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Brandl und Christine Schneider (CDU) – Drucksache 17/134 – Arbeitsverträge von Lehrkräften in der Südpfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/134 – vom 15. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Verträge von Lehrkräften (inkl. Vertretungslehrkräften und PES-Kräften) bestehen im Monat Juli in der Südpfalz (Kreis Germersheim und Südliche Weinstraße sowie kreisfreie Stadt Landau)? 2. Wie viele dieser Verträge enden zum Beginn der Sommerferien (Angaben bitte nach Schulart und nach Vollzeitäquivalenten gegliedert)? 3. Wie viele dieser Verträge haben eine Laufzeit über die Sommerferien hinaus (Angaben bitte nach Schularten und nach Vollzeitäquivalenten gegliedert)? 4. Wie viele dieser Verträge werden voraussichtlich zu Beginn des neuen Schuljahres wieder abgeschlossen und wann werden die Betroffenen dann voraussichtlich informiert? 5. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer mit befristeten Arbeitsverträgen in der Südpfalz sind in den vergangenen fünf Jahren in andere Bundesländer in den Schuldienst gewechselt? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. Juli 2016 wie folgt beantwortet : Vorbemerkung: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung, werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person oder mit Erreichen einer kalendarisch bestimmten Höchstfrist endet. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahresende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien hinaus beschäftigt werden. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen, insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf, zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool von dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet, der derzeit 800 Stellen umfasst und auf 1 000 Planstellen ausgebaut werden wird. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass diese verbeamteten Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht abzudecken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig benötigt. Drucksache 17/378 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) befindet sich zurzeit in der Personalplanung für das kommende Schuljahr. In dieser Phase ist aufgrund der laufenden Erfassung der Personaldaten in das Personalverwaltungssystem IPEMA® immer wieder mit der Änderung des Datenbestandes zu rechnen. Hierzu zählen auch Vertretungsverträge, deren Laufzeit entgegen der ursprünglichen Planung zwischenzeitlich über die Schulferien hinaus verlängert worden ist, die jedoch im elektronischen Personalverwaltungssystem noch nicht erfasst worden sind. Hierdurch verändern sich die Angaben häufig und auch über den gewählten Stichtag hinaus. Die folgenden Angaben entsprechen dem Datenbestand vom 22. Juni 2016. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Zu den Fragen 2 und 3: PES-Verträge dienen der temporären Sicherung der Unterrichtsversorgung bei kurzfristigem Vertretungsbedarf und sind regelmäßig nicht über die Sommerferien hinaus befristet. Sie sind daher in der nachstehenden Tabelle nicht berücksichtigt. Darüber hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass die nachfolgenden Zahlen kein realistisches Bild ergeben. Hier ist zu berücksichtigen , dass zu diesem frühen Zeitpunkt der Personalplanung nicht alle Verträge in das Personalverwaltungssystem IPEMA® eingepflegt sind, und damit auch solche, die über die Sommerferien hinaus laufen. Schulart Verträge von Lehrkräften im Monat Juli 2016 Unbefristete Arbeitsverträge im Monat Juli 2016 Vertretungsverträge im Monat Juli 2016 Vertretungsverträge PES Personen Vollzeitäquivalente Personen Vollzeitäquivalente Personen Vollzeitäquivalente Landkreis Germersheim GS 53 11 9,19 38 33,16 4 1,88 RS+ 13 5 3,89 8 7,44 - - GY 23 8 6,08 6 4,75 9 5,55 IGS 33 18 14,48 11 9,93 4 3,2 FÖS 2 – – 2 1,5 – – BBS 11 9 6,92 2 0,46 – – Landkreis Südliche Weinstraße GS 24 5 5 16 11,48 3 1,88 RS+ 17 9 7,04 3 2,48 5 3,52 GY 19 10 7,92 5 4,56 4 2,83 FÖS 7 2 1,5 2 2 3 1,3 BBS 16 5 4,08 1 0,5 10 3,46 Kreisfreie Stadt Landau GS 17 4 3,52 13 11,24 – – RS+ 6 4 3,3 2 1,56 – – GY 20 5 3,11 8 6,49 7 2,68 IGS 4 2 2 – – 2 1,06 FÖS 4 2 1,91 1 1 1 0,85 BBS 10 6 5,83 – – 4 0,83 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/378 Zu Frage 4: Es ist denkbar, dass auch Lehrkräfte, deren Verträge zu Beginn der Sommerferien enden, zu einem Zeitpunkt nach Beginn des neuen Schuljahres einen weiteren Vertretungsvertrag erhalten. Konkrete Angaben hierzu sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die Personalplanung derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Stünde bereits jetzt fest, dass zu Beginn des neuen Schuljahres weiterer Vertretungsbedarf besteht, weil Lehrkräfte wegen Erkrankung, Mutterschutz oder Elternzeit ihren Dienst nicht aufnehmen, würde der Vertrag – wie oben dargestellt – über die Sommerferien hinaus befristet. Sollte sich kurzfristig weiterer Vertretungsbedarf ergeben, werden die infrage kommenden Lehrkräfte unverzüglich unterrichtet. Zu Frage 5: Da seitens der Lehrkräfte keine Verpflichtung besteht, nach Ablauf des Vertretungszeitraumes mitzuteilen, wo eine neue Beschäftigung aufgenommen wird, ist die Anzahl der Lehrkräfte mit befristetem Vertrag, die in ein anderes Land wechseln, nicht bekannt. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin 3 Schulart Vertretungsverträge im Monat Juli 2016 (Stand: 22. Juni 2016) Verträge, die zum Beginn der Sommerferien enden Verträge, die über die Sommerferien hinaus befristet sind Personen Vollzeit-äquivalente Personen Vollzeitäquivalente Landkreis Germersheim GS 6 4,44 32 28,72 RS+ 8 7,44 – – GY 6 4,75 – – IGS 11 9,93 – – FÖS 2 1,5 – – BBS 2 0,46 – – Landkreis Südliche Weinstraße GS 3 1,2 13 10,28 RS+ 3 2,48 – – GY 5 4,56 – – FÖS 2 2 – – BBS 1 0,5 – – Kreisfreie Stadt Landau GS 1 0,76 12 10,48 RS+ 2 1,56 – – GY 8 6,49 – – IGS – – – – FÖS 1 1 – – BBS – – – –