Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Juli 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/379 zu Drucksache 17/145 08. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Frisch (AfD) – Drucksache 17/145 – Ausreisepflichtige Personen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/145 – vom 16. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen waren in Rheinland-Pfalz zu den Zeitpunkten 1. Januar 2016 bzw. 1. Juni 2016 ausreisepflichtig? 2. Wie viele dieser Personen sind aus Staaten, die aktuell als „sicher Herkunftsländer“ eingestuft sind (aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern jeweils zu den beiden o. g. Zeitpunkten)? 3. Wie viele ausreisepflichtige Personen sind im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 1. Juni 2016 in Rheinland-Pfalz freiwillig ausgereist? 4. Wie wird sichergestellt, dass diese Ausreise auch tatsächlich erfolgt ist? 5. Wie viele Personen wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 1. Juni 2016 in Rheinland-Pfalz abgeschoben? 6. Wie viele Personen werden aktuell geduldet, obwohl sie ausreisepflichtig wären? Aus welchen Gründen? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 8. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 2 und 6: Ausweislich des beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführten Ausländerzentralregisters waren in Rheinland- Pfalz zum Stichtag 31. Dezember 2015 insgesamt 9 026 und zum Stichtag 31. Mai 2016 insgesamt 11 218 Personen im Besitz einer Duldung. Diese Zahlen sind jedoch nicht hinreichend valide. Eine Sonderauswertung des Ausländerzentralregisters hat ergeben, dass zum Stichtag 31. Mai 2016 insgesamt 2 407 abgelehnte Asylbewerber mit einer Duldung in Rheinland-Pfalz registriert waren. Duldungsgründe können unter anderem Reiseunfähigkeit im Krankheitsfall, sonstige medizinische Gründe oder fehlende Reisedokumente sein. Die Gesamtzahl der Duldungsinhaber beinhaltet ausreisepflichtige Personen sowie Personen, die eine Duldung lediglich als Ersatzpapier erhalten haben, da sie noch keine Möglichkeit hatten, einen förmlichen Antrag beim BAMF zu stellen. Solange der Antragsrückstand beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht abgebaut ist, kann aus dem Ausländerzentralregister keine verlässliche Aussage über die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer getroffen werden. Zu Frage 3: Im genannten Zeitraum sind 2 857 Personen freiwillig aus Rheinland-Pfalz ausgereist. Zu Frage 4: Die Ausländerbehörde stellt dem ausreisepflichtigen Ausländer eine Grenzübertrittsbescheinigung aus, mit der der Nachweis der Ausreise aus dem Bundesgebiet geführt wird. Damit ist die Aufforderung verbunden, diese Bescheinigung der mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde beziehungsweise der deutschen Auslandsvertretung außerhalb der Schengen-Staaten zu übergeben. Diese leitet die Bescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde zu. Eine bloße Übersendung durch die Betroffenen durch Post, Kurier oder Boten genügt nicht. Der Nachweis der Ausreise kann auch auf andere Weise geführt Drucksache 17/379 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode werden, solange keine Zweifel an der erfolgten Ausreise bestehen. Wird kein Ausreisenachweis gegenüber der Ausländerbehörde geführt, wird die betreffende Person zur Aufenthaltsermittlung und gegebenenfalls zur Festnahme ausgeschrieben. In diesen Fällen wird davon ausgegangen, dass die betroffene Person ihrer obliegenden Ausreisepflicht nicht nachgekommen ist. Zu Frage 5: Im genannten Zeitraum wurden 337 Personen abgeschoben. Anne Spiegel Staatsministerin