Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Juli 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/380 zu Drucksache 17/148 08. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Frisch (AfD) – Drucksache 17/148 – Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/148 – vom 16. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Dazu frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge (MUFL) leben zurzeit in Rheinland-Pfalz (aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht und hauptsächlichen Herkunftsländern)? 2. Wo sind diese MUFL untergebracht (aufgeschlüsselt nach Einrichtungen, Familien etc.)? 3. Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten für die einzelnen Unterbringungsarten? 4. Warum werden nicht alle MUFL in Familien untergebracht? 5. Wie hoch sind die monatlichen Gesamtkosten für Unterbringung, Versorgung und Betreuung dieser MUFL für das Land Rheinland-Pfalz (Monate Januar bis April 2016)? 6. Wie viele dieser MUFL nehmen an Integrationsmaßnahmen teil (Sprachkurse o. Ä.)? Wie viele besuchen die Schule (aufgeschlüsselt nach Schulformen)? 7. Wie hoch sind die Kosten für Integrationsmaßnahmen und Beschulung? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 8. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (MUFL) zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (die 41 Jugendämter in Rheinland-Pfalz) haben dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zum Stichtag 30. April 2016 insgesamt 2 695 jugendhilferechtliche Zuständigkeiten angezeigt, davon waren 8 % Mädchen und 92 % Jungen. Die Verteilung der Altersgruppen stellte sich wie folgt dar: Die vier stärksten Herkunftsländer sind: 37 % Afghanistan, 32 % Syrien, 7 % Somalia, 3 % Eritrea. Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen keine systematischen Informationen über den Unterbringungsort vor. Die Entscheidung über die geeignete und notwendige Hilfe trifft nach § 42 SGB VIII der örtlich zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Altersgruppe Anteil bis 10 Jahre 4 % 11 bis 14 Jahre 10 % 14 bis unter 18 Jahre 81 % über 18 Jahre 5 % Drucksache 17/380 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Die durchschnittlichen Fallkosten, die das Bundesverwaltungsamt errechnet hat, liegen 2015 bundesweit bei rund 23 300 Euro pro Jahr. Die Landesregierung weist darauf hin, dass sich die Auswertung des Bundesverwaltungsamtes auf die gesetzliche Regelung bis zum 31. Oktober 2015 bezieht. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge an dem Ort in Obhut genommen und betreut, wo sie ankamen. Lediglich die entstehenden Kosten wurden nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt. Das bedeutet, dass ein vom Bundesverwaltungsamt festgelegter überörtlicher Träger dem jeweiligen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Kosten erstattet hat. Zum 1. November 2015 sind neue gesetzliche Regelungen in Kraft getreten. Seitdem erfolgt eine Verteilung der jungen Menschen auf die Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel und die Länder sind jeweils für die Kostenerstattung an die Kommunen zuständig. Zu Frage 4: Für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Familien gelten dieselben Voraussetzungen wie bei einheimischen Pflegekindern. Das heißt, sowohl die Familien als auch die Kinder müssen für eine Fremdunterbringung infrage kommen. Da es zum einen nicht eine ausreichende Zahl von Familien gibt, die bereit und in der Lage sind, einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling aufzunehmen, und zum anderen nicht jeder unbegleitete minderjährige Flüchtling, beispielsweise aufgrund seiner Kriegs- und Fluchterlebnisse, für eine Unterbringung in einer Familie geeignet ist, werden viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in anderen Betreuungsformen untergebracht. Die Landesregierung unterstützt jedoch Kommunen in ihrem Bemühen, Gastfamilien für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu finden. Zu Frage 5: Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe tragen die Kosten für die Unterbringung und rechnen die Kosten zu einem späteren Zeitpunkt mit den überörtlichen Trägern ab. Hierzu haben sie gemäß § 113 SGB X vier Jahre Zeit. Bisher liegen für den Zeitraum Januar bis April 2016 noch nicht von allen Jugendämtern Rechnungen vor, daher kann hierzu noch keine konkrete Aussage getroffen werden. Zu den Fragen 6 und 7: Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Sicherung von Integrationsmaßnahmen obliegt den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Die Kommunen unternehmen gemeinsam mit freien Träger und Ehrenamtlichen große Anstrengungen, die Integration von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu fördern. Der Landesregierung liegen keine Einzelinformationen über Integrationsmaßnahmen vor. Über den Schulbesuch von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen führt die Landesregierung keine eigene Schulstatistik. Anne Spiegel Staatsministerin