Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Juli 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/384 zu Drucksache 17/185 08. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums der Justiz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/185 – Reform des Strafprozessrechts Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/185 – vom 21. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Vorschläge der Expertenkommission zur Reform des Strafprozessrechts zur Erscheinens - pflicht von Zeugen bei der Polizei und die Abschaffung des Richtervorbehalts für Blutprobenentnahmen in § 81 a Absatz 2 StPO? 2. Plant die Landesregierung die Erscheinenspflicht von Zeugen bei der Polizei im Rahmen eine Bundesratsinitiative zu ermöglichen ? Wenn nein, warum nicht? 3. Plant die Landesregierung die Abschaffung des Richtervorbehalts für die Blutprobenentnahmen in § 81 a Absatz 2 StPO im Rahmen einer Bundesratsinitiative zu ermöglichen? Wenn nein, warum nicht? 4. Plant die Landesregierung die Zulässigkeit des Adhäsionsverfahrens im Strafverfahren gegen Jugendliche im Rahmen einer Bundes - ratsinitiative zu ermöglichen? Wenn nein, warum nicht? 5. Was hat das Land Rheinland-Pfalz zur Stärkung des Adhäsionsverfahrens in der Praxis unternommen? Das Ministerium der Justiz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. Juli 2016 wie folgt beantwortet : Zu den Fragen 1 bis 3: Die Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens war im Auftrag des Bundesjustizministeriums von Juli 2014 bis Oktober 2015 tätig. Ihr Abschlussbericht beinhaltet rund fünfzig Empfehlungen, die sich über alle Verfahrensabschnitte des Strafverfahrens erstrecken. Der Bundesjustizminister kündigte unmittelbar nach Eingang des Abschlussberichts an, die Vorschläge zu prüfen und zeitnah in einem Gesetz zur Reform des Strafverfahrens in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Sowohl die Abschaffung des Richtervorbehalts bei Blutprobenentnahmen im Rahmen von Straßenverkehrsdelikten wie auch die sogenannte „Erscheinenspflicht“ für Zeugen bei der Polizei sind bereits Gegenstand von Gesetzentwürfen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, die aktuell an die Landesjustizverwaltungen übersandt wurden. Der Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes und der Strafprozessordnung “ sieht eine Neufassung des § 81 a Abs. 2 StPO (Richtervorbehalt bei Blutprobenentnahme) vor. Der Referentenentwurf des „Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ vom 27. Mai 2016 beinhaltet eine geänderte Fassung des § 163 StPO („Erscheinenspflicht“ von Zeugen bei polizeilicher Ladung). Die Landesregierung hat sich zu den genannten Vorschlägen noch keine abschließende Auffassung gebildet. Die Referentenentwürfe wurden der staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Praxis mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet. Die Landesregierung wird die Vorschläge in ihrer konkreten gesetzlichen Ausgestaltung und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Praxis im Anschluss umfassend prüfen und bewerten. Vor diesem Hintergrund wird kein weitergehender Handlungsbedarf gesehen. Zu Frage 4: Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage Nr. 3487 vom 25. Juni 2015 verwiesen (Landtagsdrucksache 16/5291). Drucksache 17/384 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 5: Das Adhäsionsverfahren ermöglicht dem Verletzten, seine bürgerlich-rechtlichen Ersatzansprüche gegen den Straftäter, die er vor den Zivilgerichten verfolgen müsste, schon im Strafverfahren geltend zu machen. Auf diese Möglichkeit sind Opferzeuginnen und -zeugen nach § 406 i Abs. 1 Nr. 3 StPO hinzuweisen. Dies geschieht durch das bundeseinheitliche Opfermerkblatt, welches den Geschädigten von der Polizei bei Anzeigeerstattung übergeben wird. Das Opfermerkblatt wird aktuell unter Beteiligung von Rheinland-Pfalz überarbeitet. Auch in der Juristenausbildung ist das Strafprozessrecht wichtiger Unterrichts- und Prüfungsstoff. Dabei sind „Maßnahmen des Opferschutzes“ im Rahmen der letzten Reform des Jahres 2010 dem Stoffkatalog als ausdrücklicher Gliederungspunkt hinzugefügt worden. Das Adhäsionsverfahren ist auch Thema der Ausbildung und Prüfung im Wahlfach „Strafrecht“. Daneben ist das Adhäsionsverfahren seit Jahren regelmäßig Gegenstand von Fortbildungsveranstaltungen der Deutschen Richter - akademie, die durch das Land Rheinland-Pfalz mitgetragen wird. Auch im landeseigenen Fortbildungsprogramm wurden zu dieser Thematik Fortbildungen angeboten. Herbert Mertin Staatsminister