Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Juli 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/385 zu Drucksache 17/128 08. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Damian Lohr (AfD) – Drucksache 17/128 – Fluglärmproblematik in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/128 – vom 15. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Immer mehr Menschen in Rheinland-Pfalz werden durch steigenden Fluglärm belastet. Weiterhin besteht die Gefahr von erhöhter Lärmverlagerung von Hessen nach Rheinland-Pfalz. Ich frage die Landesregierung: 1. Erwartet die Landesregierung für ihre Bundesratsinitiative zur Gleichrangigkeit von Fluglärm und Flugkapazität bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten eine Mehrheit im Bundesrat, obwohl rot-grün regierte Bundesländer wie etwa Nordrhein-Westfalen oder Hansestadt Hamburg kein oder nur wenig Interesse daran zeigen? 2. Welche regelmäßigen direkten Kontakte pflegt die Landesregierung (die Ministerpräsidentin und/oder der jetzt zuständige Staatsminister ) zur Deutschen Flugsicherung (DFS), zur Fraport und zum Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF)? 3. Weshalb hat sich die Landesregierung im Gegensatz zur hessischen Landesregierung in diesem Kalenderjahr zum Fluglärm des Flughafens Frankfurt öffentlichen überhaupt noch nicht näher geäußert? 4. Wie gedenkt sich die Landesregierung zu verhalten, wenn Routenänderungen angeboten werden sollten, die zwar insgesamt in der vom Fluglärm des Flughafens Frankfurt betroffenen hessischen Teilregion eine Lärmminderung bewirken, aber in der mitbetroffenen linksrheinischen Teilregion eine Lärmerhöhung bewirken? 5. Welche Art Kontrollen übt die Landesregierung aus, um die Einhaltung der für Rheinland-Pfalz sehr wichtigen 5-Knoten- Regelung zu überprüfen? 6. Kann die Landesregierung bestätigen, dass bei Anflügen von Westen auf die beiden Landebahnen von FRA jeweils mehr Menschen überflogen und belästigt werden als bei Anflug von Osten auf die entsprechenden Landebahnen? 7. Wie schätzt die Landesregierung das sogenannten „Lärmpausen-Modell“ des hessischen Verkehrsministers generell ein, wie insbesondere seine Einführung für den Anflug von Westen aus Rheinland-Pfalz? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Mit der Gesetzesinitiative vom 17. November 2015 verfolgt die Landesregierung gemeinsam mit Hessen und Baden-Württemberg das Ziel, die gesetzlichen Grundlagen für Fluglärm zu verbessern. Ob für diesen Antrag eine Mehrheit im Bundesrat erreicht werden kann, ist offen. Zu Frage 2: Die Landesregierung setzt sich auf unterschiedlichen Ebenen gegenüber allen Beteiligten – in der Frankfurter Fluglärmkommission, gegenüber der DFS, dem BAF und auch Fraport sowie hessischen Entscheidungsträgern – dafür ein, die belastenden Auswirkungen des Frankfurter Flughafens auf das unvermeidbare Maß zu begrenzen und damit den Menschen zu helfen. Diese Kontakte erfolgen insbesondere anlassbezogen durch die zuständigen Ressorts. Zu Frage 3: Die Landesregierung hat ihre Aktivitäten zur Reduzierung des Fluglärms auch in diesem Kalenderjahr fortgesetzt. Insbesondere hat sie in der Frankfurter Fluglärmkommission infolge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes zur Südumfliegung eine unabhängige Begutachtung der Flugrouten gefordert sowie um eine öffentliche und transparente Diskussion der Alternativvorschläge, ggf. auch einer die Südumfliegung ergänzenden Route gebeten. Mit Schreiben des Infrastrukturministers vom 3. März 2016 an den Bundesverkehrsminister Dobrindt hat die Landesregierung das Klageverfahren zur Südumfliegung thematisiert. Drucksache 17/385 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Lösungen, die für Mainz und Rheinhessen keine Fortschritte bringen, wird die Landes regierung nicht unterstützen. Zu den Fragen 5 und 6: Die Landesregierung hat sich in der Frankfurter Fluglärmkommission unter anderem aus den in der Frage 6 genannten Gründen für eine Einhaltung der 5-Knoten-Regelung und ihrer Überprüfung eingesetzt. Die in der Frankfurter Fluglärmkommission vorgestellte Auswertung der Untersuchung ergab, dass die Betriebsrichtung 07 (Ostbetrieb) aufgrund der unterschiedlichen Besiedelungsstruktur westlich und östlich des Flughafens eine deutlich stärkere Fluglärmbelästigung hervorruft. Zu Frage 7: Die Landesregierung hat das hessische Lärmpausenkonzept als einen Schritt in Richtung einer Entlastung von Betroffenen anerkannt . Es ist allerdings festzustellen, dass keines der fünf vorgestellten Modelle Entlastungen der Bevölkerung für Mainz und Rheinhessen bewirkt hätte. Mit dem eingeführten Modell werden nur hessische Kommunen entlastet. Die Landesregierung erwartet, dass auch ein Lärmpausenmodell für die westlich des Flughafens liegenden Kommunen konzipiert wird. Dr. Volker Wissing Staatsminister