Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Juli 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/391 zu Drucksache 17/146 11. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Frisch (AfD) – Drucksache 17/146 – Verwendung der ehemals als Betreuungsgeld ausgezahlten Mittel Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/146 – vom 16. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Presseberichte zufolge hat die Bundesregierung die aus dem Auslauf des Betreuungsgeldes frei werdenden Gelder den Ländern zur Verfügung gestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welcher Betrag wurde dem Land Rheinland-Pfalz von der Bundesregierung aus diesen Mitteln für das Jahr 2016 zur Verfügung gestellt? Welche Beträge sind in den kommenden Jahren zu erwarten? 2. Für welche Zwecke wird das Land diese Mittel verwenden? 3. Sofern ein Teil dieser Mittel an die Kommunen weitergegeben wird: a) Wie hoch ist der weitergereichte Betrag? b) Nach welchem Schlüssel wird er verteilt? c) Unterliegt die Verwendung dieses Geldes einer Zweckbindung seitens des Landes? Falls ja, wie sieht diese Zweckbindung aus? 4. Welcher Teil des Geldes kommt den ehemaligen Empfängern des Betreuungsgeldes zugute? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. Juli 2016 wie folgt beantwortet : Zu Frage 1: Das Land Rheinland-Pfalz erhält im Jahr 2016 16 Mio. Euro, im Jahr 2017 37 Mio. Euro und im Jahr 2018 42 Mio. Euro. Zu den Fragen 2 und 3: Die Landesregierung hat sich mit den kommunalen Spitzenverbänden in einem Eckpunktepapier über die Verwendung der vom Bund ursprünglich für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel verständigt. Danach erhalten die Kommunen direkt die Hälfte der in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt für Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehenden Mittel in drei jeweils gleich großen Jahrestranchen von je 16 Mio. Euro. Das Budget der 41 Jugendämter bemisst sich nach der Zahl der Kinder zwischen null und sechs Jahren (Stichtag 31. Dezember 2014, Statistisches Landesamt). Diese Mittel können die Kommunen für Maßnahmen innerhalb einer Zielvereinbarung zwischen dem Land und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe nach eigenen Schwerpunkten zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung und für zusätzliche Ausgaben zur Betreuung von Flüchtlingskindern in ihrem Zuständigkeitsbereich flexibel einsetzen. Sie haben das Ziel, den kommunalen Anteil in bestehenden Fördersträngen der Kindertagesbetreuung zu verstärken und damit die Kommunen in die Lage zu versetzen, die sich zusätzlich ergebenden Herausforderungen zielgerichtet und verwaltungseinfach zu leisten. Durch die Zielvereinbarung wird auch die Möglichkeit der Förderung von niedrigschwelligen Angeboten – wie fachlich begleitete Eltern-Kind-Gruppen, Kindertagespflege, Spielgruppen und mobile Angebote – eröffnet. Die andere Hälfte der Bundesmittel verwendet das Land zum Ausbau und zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Zu Frage 4: Bereits bewilligte Anträge auf Betreuungsgeld wurden nicht aufgehoben und werden daher für den gesamten bewilligten Zeitraum weiter ausgezahlt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015 wurden keine Anträge mehr bewilligt. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin