Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Juli 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/392 zu Drucksache 17/147 11. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Frisch (AfD) – Drucksache 17/147 – Weiterentwicklung von Förderschulen zu Förder- und Beratungszentren Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/147 – vom 16. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut § 12 Abs. 2 Schulgesetz können Förderschulen „auf der Grundlage eines pädagogischen Konzepts zu Förder- und Beratungszentren weiterentwickelt werden. Diese bieten zusätzlich qualifizierte sonderpädagogische Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung des inklusiven Unterrichts, insbesondere bei der individuellen Förderplanung für die einzelnen Schülerinnen und Schüler“. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Form soll diese Beratung und Unterstützung für Lehrpersonen von Regelschulen konkret stattfinden (z. B. zeitlicher Umfang, Dauer, Methodik)? 2. Wird es für die zu beratenden Lehrer eine Stundenermäßigung oder eine andere Form des Ausgleichs für den mit dieser Be ratung verbunden zeitlichen Aufwand geben? 3. Wird an den Förderschulen, die zu solchen Zentren ausgebaut werden, zusätzliches Personal eingestellt, um diese Aufgabe zu bewältigen? 4. Geht die Landesregierung davon aus, dass Lehrer an Regelschulen mit diesem Konzept ausreichend qualifiziert werden, um einen erfolgreichen „inklusiven Unterricht“ mit Schülern unterschiedlichster Förderbedürfnisse zu gestalten? 5. Falls ja, worauf stützt sich diese Annahme angesichts der Tatsache, dass Förderschullehrer eine mindestens fünfeinhalbjährige Ausbildung absolvieren müssen, um eine solche Qualifikation zu erreichen? 6. In einer Vorlage der Stadtverwaltung Trier vom 2. Februar 2016 heißt es in Bezug auf die genannte Beratung wörtlich: „Durch die systemische Verankerung wird auch die Qualität der sonderpädagogischen Förderung an den verschiedenen Lernorten ge - sichert.“ a) Teilt die Landesregierung diese Auffassung? b) Falls ja, wie begründet sie dies? c) Falls nein, welche weiteren Maßnahmen sind vorgesehen, um die Qualität der sonderpädagogischen Förderung an den Regelschulen zu sichern? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Juli 2016 wie folgt beantwortet : Vorbemerkung: Mit der Beauftragung von Förderschulen als Förder- und Beratungszentren wird die sonderpädagogische Beratung und Unterstützung konzeptionell und organisatorisch neu ausgerichtet. Beratung und Unterstützung soll zu allen sonderpädagogischen Fragestellungen an allen Lernorten verfügbar sein, an denen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen lernen. Förder- und Beratungszentren schaffen sonderpädagogische Netzwerke der Beratung und Unterstützung, indem sie die Fachkompetenz aller sonderpädagogischen Förderschwerpunkte bündeln. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Beratung und Unterstützung erfolgt nachfrage- und bedarfsorientiert und bezogen auf Förderbedürfnisse einzelner Schülerinnen und Schüler. Die Schulen melden ihren Unterstützungsbedarf beim Förder- und Beratungszentrum an, beschreiben die Situation und formulieren ihre konkreten Fragestellungen. Im Dialog zwischen Förderschullehrkraft und Klassenlehrkraft werden die Drucksache 17/392 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode – auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmten – erforderlichen Maßnahmen geplant, der Zeitrahmen der Unterstützung festgelegt und im Hinblick auf die Evaluation festgehalten. Die Art der Förderung und die Dauer hängen von der Fragestellung und den angestrebten Zielen der Förderung ab. Zu den Methoden gehören insbesondere individuelle, auf sonderpädagogischer Diagnostik basierende Fördermaßnahmen im Unter - richt, Anleitung und Beratung von Lehrkräften sowie Beratung des Umfeldes und aller Beteiligten, z. B. in Form von Runden Tischen. Ziel ist es, die Handlungssicherheit einer Regelschule zu stärken. Zu Frage 2: Sonderpädagogische Beratungsangebote erfolgen auf Anfrage der Lehrkräfte, die dadurch sowohl im Unterricht als auch bei der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts unterstützt werden. Die Vor- und Nachbereitung gehört zur ungebundenen Arbeitszeit von Lehrkräften. Ein zeitlicher Mehraufwand durch diese Beratung, der eine Stundenentlastung rechtfertigen würde, besteht nicht. Zu Frage 3: Förderschulen, die als Förder- und Beratungszentrum beauftragt sind, übernehmen gemäß Rundschreiben vom 29. Januar 2015 (Amtsblatt Seite 30) die Aufgaben der integrierten Förderung und entwickeln diese nach den beschriebenen Kriterien konzeptionell und organisatorisch weiter. Die Schulbehörde trifft die Entscheidung über den Umfang der Personalressource für ein Förderund Beratungszentrum. Sie berücksichtigt dabei die Nachfrage und den Bedarf. Zu den Fragen 4 und 5: Förder- und Beratungszentren haben nicht den Auftrag, Regelschullehrkräften die gleichen Qualifikationen zu vermitteln, die Förderschullehrkräfte in ihrer Ausbildung erworben haben. Sonderpädagogische Beratung durch Förder- und Beratungszentren ist ein ergänzendes Angebot für Schulen bezogen auf den Unter - richt von Schülerinnen und Schülern, die sonderpädagogische Förderung benötigen. Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf werden im inklusiven Unterricht an Schwerpunktschulen unterrichtet. Die Aufgabe übernehmen Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte, die im Team mit Regelschullehrkräften arbeiten. Die Förder- und Beratungszentren unterstützen Schwerpunktschulen bedarfsorientiert. Zu Frage 6: Die zitierte Vorlage der Stadtverwaltung Trier vom 2. Februar 2016 liegt der Landesregierung nicht vor. Nach Auffassung der Landesregierung ist die Beauftragung von Förder- und Beratungszentren geeignet, um qualitativ hochwertige sonderpädagogische Förderung an allen Lernorten sicherzustellen, an denen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen lernen. Das Förder- und Beratungszentrum ist mit der Bündelung der sonderpädagogischen Fachkompetenz in sonderpädagogischen Netzwerken beauftragt. Damit wird sichergestellt, dass Fachwissen auch zu speziellen sonderpädagogischen Fragestellungen zum einen verfügbar ist, zum anderen nicht verloren geht und weiterentwickelt wird. Dies entspricht dem Grundgedanken der Kompetenz - orientierung, der eine wichtige Dimension von schulischer Qualität darstellt. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin