Drucksache 17/398 zu Drucksache 17/156 11. 07. 2016 A n t w o r t der Bevollmächtigten des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/156 – Untreuefall in der rheinland-pfälzischen Landesvertretung Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/156 – vom 17. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach SWR-Recherchen ist in der rheinland-pfälzischen Landesvertretung in Berlin über Jahre hin in unzulässiger Weise mit Bargeld umgegangen worden. Unter anderem geht es auch um einen mutmaßlichen Untreue-Fall. Einer Mitarbeiterin der Landesvertretung soll es möglich gewesen sein, rund 77 000 Euro zu veruntreuen. Der Landesrechnungshof bestätigte die SWR-Recherchen. Demnach gab es bei der Landesvertretung Rheinland-Pfalz sehr viele verschiedene Barkassen mit viel zu hohen Geldbeträgen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Über wie viele Barkonten mit welchen Geldbeträgen verfügt die rheinland-pfälzische Landesvertretung in Berlin (bitte aufgegliedert für die Jahre 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015)? 2. Warum wurden bei einigen Barkassen der rheinland-pfälzischen Landesvertretung in Berlin keine Kassenbücher geführt und wer ist dafür verantwortlich? 3. Warum sind bei einigen Barkassen der rheinland-pfälzischen Landesvertretung in Berlin keine jährlichen Kassenprüfungen erfolgt und wer ist dafür verantwortlich? 4. Welche anderen Ressorts der Landesverwaltung verfügen über Barkassen? Werden in allen Fällen Kassenbücher geprüft und eine jährliche Kassenprüfung durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? 5. Wurde gegen die Mitarbeiterin, falls es sich bei ihr um eine Beamtin handelt, ein Disziplinarverfahren eingeleitet? Wenn nein, warum nicht? 6. Wurde auch gegen die Vorgesetzten der Mitarbeiterin ein Disziplinarverfahren wergen der Missachtung ihrer Dienst- und Fachaufsicht eingeleitet? Wenn nein, warum nicht? 7. Wurde der Schaden in Höhe von 77 000 Euro bei der ehemaligen Mitarbeiterin gerichtlich geltend gemacht? Wenn nein, warum nicht? Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Die Öffentlichkeit wurde erstmals am 10. November 2014 durch die damalige Bevollmächtigte des Landes beim Bund und bei der Europäischen Union, Frau Staatsministerin a. D. Margit Conrad, in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass wegen festgestellter Unregelmäßigkeiten in Verbindung mit dem Umgang mit Bargeld die Landesvertretung in Berlin die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und Strafanzeige gestellt hat. In dieser Pressemitteilung wurde darauf hingewiesen, dass eine Mitarbeiterin zu diesem Zeitpunkt bereits erklärt hatte, Bargeld unterschlagen zu haben. Dieser Mitarbeiterin war bereits am 26. September 2014 fristlos gekündigt worden. Die Landesvertretung leitete umgehend eine umfassende Aufarbeitung aller Bargeldvorgänge ein und hat noch im Jahr 2014 umfangreiche Konsequenzen gezogen und Maßnahmen ergriffen. Nach Erkenntnissen der Landesregierung bezieht sich der Fragesteller auf eine Berichterstattung des SWR vom 10. Dezember 2015, somit 13 Monate nach der ersten Veröffentlichung. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und bei der Europäischen Union ist seit 1949 ein Dauervorschuss eingerichtet . Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Juli 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/398 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die Dauervorschusskasse in Berlin in Höhe von 5 000 Euro wurde durch eine bestellte Mitarbeiterin verwaltet; auch eine Kassenprüferin war bestellt. Die Dauervorschusskasse in Brüssel in Höhe von 2 500 Euro (bis April 2016) wird ebenfalls durch eine bestellte Mitarbeiterin verwaltet. Der Dauervorschuss wurde im April 2016 auf 1 000 Euro verringert. Zu beiden Dauervorschusskassen unterhielt die Landesvertretung je ein Konto für das Abrechnungsverfahren. Der Dauervorschuss in Berlin war an ein Konto bei der Deutschen Bundesbank angeschlossen, der Dauervorschuss in Brüssel an ein Konto bei der Kreditbank KBC. Darüber hinausgehende Bargeldbestände, beispielsweise Einnahmen aus dem Veranstaltungsbereich durch Ticketverkäufe, waren nicht Teil des Dauervorschusses und auch keine „Barkassen“. Diese Organisation des Umgangs mit Bargeld hat bedauerlicherweise die Unterschlagung begünstigt. Der Dauervorschuss am Dienstort Berlin wurde mit Wirkung vom 31. Oktober 2014 aufgelöst. Mit Wirkung vom 1. November 2014 wurde mit Einwilligung des Ministeriums der Finanzen vom 2. Oktober 2014 eine Zahlstelle gemäß den Zahlstellenbestimmungen der LHO eingerichtet (Vollzug der Landeshaushaltsordnung [VV-LHO]; Bestimmungen zu den §§ 70 bis 80 LHO [Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung – Anlage 3: Zahlstellenbestimmungen (ZBest)] ). Das auch für eine Zahlstelle notwendige Konto bei der Deutschen Bundesbank wurde beibehalten. Zu Frage 2: Bei den vom Fragesteller genannten „Barkassen“ der rheinland-pfälzischen Landesvertretung in Berlin handelt es sich im unter Frage 1 genannten Zeitraum von 2011 bis 2014 um Dauervorschüsse als Zahlstellen besonderer Art gemäß Nr. 13 ZBest und ab dem 1. November 2014 um eine Zahlstelle entsprechend den ZBest in Berlin und um einen Dauervorschuss in Brüssel. Darüber hinaus ist die Landesregierung der Auffassung, dass die weitere Beantwortung der Frage schutzwürdige Interessen Einzelner, hier das Personalgeheimnis, berührt. Vor diesem Hintergrund ist sie gerne bereit, die Frage auf Verlangen des Anfragenden gemäß Artikel 89 a Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz in Verbindung mit § 100 Satz 1 der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz (Vorl. GOLT) in vertraulicher Sitzung des zuständigen Landtagsausschusses zu beantworten. Zu Frage 3: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Beantwortung der Frage schutzwürdige Interessen Einzelner, hier das Personalgeheimnis , berührt. Vor diesem Hintergrund ist sie gerne bereit, die Frage auf Verlangen des Anfragenden gemäß Artikel 89 a Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz in Verbindung mit § 100 Satz 1 der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz (Vorl. GOLT) in vertraulicher Sitzung des zuständigen Landtagsausschusses zu beantworten. Zu Frage 4: Eine Ressortabfrage hat ergeben, dass in allen obersten Landesbehörden Zahlstellen und/oder Zahlstellen besonderer Art (Dauervorschüsse ) eingerichtet sind. Die Führung der Kassenbücher und die Kassenprüfung erfolgen gemäß der geltenden Bestimmungen (VV-LHO; Bestimmungen zu den §§ 70 bis 80 LHO [Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung; Anlage 3: Zahlstellenbestimmungen (ZBest)] ). Zu den Fragen 5 und 6: Die ehemalige Mitarbeiterin ist keine Beamtin. Gegen sie wurde am 23. September 2014 Strafanzeige gestellt. Ihr wurde am 26. September 2014 außerordentlich gekündigt. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Der disziplinarrechtlichen und arbeitsrechtlichen Verantwortung wird auf allen Ebenen nachgegangen. Darüber hinaus ist die Landesregierung der Auffassung, dass eine weitergehende Beantwortung der Fragen schutzwürdige Interessen Einzelner, hier das Personalgeheimnis, berührt. Vor diesem Hintergrund ist sie gerne bereit, auf Verlangen des Anfragenden gemäß Artikel 89 a Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz in Verbindung mit § 100 Satz 1 der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz (Vorl. GOLT) in vertraulicher Sitzung des zuständigen Landtagsausschusses Auskunft zu geben. Zu Frage 7: Nein. Der Schaden soll aus Gründen der Kosten- und Verfahrenseffizienz erst nach Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens geltend gemacht werden. Die ehemalige Beschäftigte hat Wiedergutmachung angekündigt und bereits einen vierstelligen Betrag als anteilige Wiedergutmachung geleistet. Heike Raab Staatssekretärin