Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Juli 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/402 zu Drucksache 17/155 11. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/155 – Nachwuchswerbung der Bundeswehr in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/155 – vom 17. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Unter dem Motto „Mach, was wirklich zählt“ wirbt die Bundeswehr um Nachwuchs. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wird in den Fällen, wo Werbeplakate der Bundeswehr in Rheinland-Pfalz beschädigt wurden, Strafantrag wegen Sachbeschädigung nach § 303 StGB gestellt? Wenn nein, warum nicht? 2. Wie viele Werbeplakate der Bundeswehr wurden in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2015 und 2016 beschädigt? Wie viele Tatverdächtige wurden wegen der Beschädigung ermittelt? 3. Wie viele Tatverdächtige wurden in Rheinland-Pfalz nach § 305 a StGB in den Jahren 2015 und 2016 ermittelt? 4. Wie viele Verurteilungen erfolgten in Rheinland-Pfalz nach § 305 a StGB in den Jahren 2015 und 2016? 5. Hat die Bundeswehr in Rheinland-Pfalz stets die Möglichkeit, sich an den Schulen selbst darzustellen und um Nachwuchs zu werben, gibt es Einschränkungen, wenn ja, welche? Das Ministerium des Innern und für Sport hat – unter anderem auf Grundlage von Informationen des Bundesministeriums der Verteidigung – die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Dem Bundesministerium der Verteidigung und seinen nachgeordneten Bereichen liegen keine Erkenntnisse über Sachbeschädigungen im Zusammenhang mit der Arbeitgeberkampagne der Bundeswehr „Mach, was wirklich zählt“ in Rheinland-Pfalz vor. Sachbeschädigungen können prinzipiell durch das Bundesministerium der Verteidigung nur dann zur Anzeige gebracht werden, wenn das Bundesministerium der Verteidigung selbst der Geschädigte ist. Dies ist nicht der Fall, wenn sich die Sachbeschädigung nicht gegen die Werbeplakate selbst richtet, sondern beispielsweise gegen Glasvitrinen der Werbeanbieter. Zu Frage 2: Für das Bundesministerium der Verteidigung gilt auch hier, dass dazu keine Erkenntnisse vorliegen. Die polizeiliche Kriminalstatistik ist nicht nach dem Delikt „Sachbeschädigung bei Werbeplakaten der Bundeswehr“ auswertbar, sodass hier ebenfalls keine Erkenntnisse vorliegen. Im Rahmen des Meldedienstes bei Politisch motivierter Kriminalität hat die Polizei für 2015 und 2016 keine Fälle wegen der Beschädigung von Werbeplakaten der Bundeswehr registriert. Zu Frage 3: Die nachfolgende Tabelle basiert auf der Polizeilichen Kriminalstatistik und weist die von der Polizei für Rheinland-Pfalz registrierte Zahl der Tatverdächtigen, die Fallzahlen und die Aufklärungsquote betreffend den § 305 a StGB insgesamt aus: Polizeiliche Kriminalstatistik Rheinland-Pfalz – § 305 StGB 2015 Januar bis Mai 2016 Tatverdächtige 8 3 Fallzahlen 15 4 Aufklärungsquote in Prozent 53,3 75,0 Drucksache 17/402 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: In 2015 erfolgten in Rheinland-Pfalz drei Verurteilungen betreffend den § 305 a StGB insgesamt. Die Zahlen für 2016 liegen dem Ministerium der Justiz erst im Frühjahr 2017 vor. Zu Frage 5: Die Kontakte der Bundeswehr mit rheinland-pfälzischen Schulen werden über die mit den Jugendoffizieren der Bundeswehr im Jahr 2010 geschlossene Kooperationsvereinbarung geregelt. In der Vereinbarung ist festgelegt, dass die Jugendoffiziere einen Beitrag zur politischen Bildung leisten. Darüber hinaus ist die Bundeswehr in die Berufs- und Studienorientierung eingebunden. Dies geschieht in Rheinland-Pfalz seit vielen Jahren bei Berufs- und Studienorientierungsmessen. Die Schulen entscheiden in eigener Verantwortung , welche Partner bei der Berufs- und Studienorientierung eingebunden sind. Nach Auskunft des Bundesministeriums der Verteidigung ist die Zusammenarbeit der Bundeswehr mit den Schulen in Rheinland-Pfalz insgesamt sehr gut. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär