Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Juli 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/403 zu Drucksache 17/158 11. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) – Drucksache 17/158 – Beratungsleistungen der KPMG im Zusammenhang mit der Privatisierung des Flughafens Hahn Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/158 – vom 17. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: In der gemeinsamen Sondersitzung des Innenausschusses, des Wirtschaftsausschusses sowie des Ausschusses für Haushalt und Finanzen hat ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG erklärt, die KPMG habe aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben die Pläne der Interessenten nicht bewerten dürfen. Hierzu frage ich die Landesregierung: 1. Inwieweit hat die KPMG im Auftrag der Landesregierung ggf. außerhalb oder nach Abschluss des Bieterverfahrens die einzelnen Bieter und/oder deren Konzepte bzw. Geschäftsmodelle geprüft oder bewertet? 2. Zu welchem Ergebnis haben diese Prüfungen gegebenenfalls geführt? 3. Welche Leistungen hat KPMG im Einzelnen für die Landesregierung erbracht (bitte einzeln auflisten)? 4. Welche schriftlichen Gutachten, Expertisen, Berichte etc. hat sie der Landesregierung in schriftlicher Form vorgelegt (bitte einzeln auflisten)? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde 2012 als Transaktionsberater beauftragt. Wesentliche Gegenstände des Auftrags waren die Vorbereitung und Durchführung einer Markterkundung und in diesem Zusammenhang die Analyse von Modellen zur Weiterentwicklung des Flughafens Frankfurt-Hahn sowie die Begleitung des Landes bei der Vorbereitung und Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens. Hierzu zählen insbesondere die Erstellung der notwendigen Verfahrensunterlagen für das Ausschreibungsverfahren , die Steuerung eines internationalen, transparenten Bieterverfahrens, die Erstellung und Zusammenführung der notwendigen Unternehmensdokumentationen sowie Organisation und Abwicklung der Due Diligence (insbesondere Datenraum ) für ausgewählte Bieter, die Beantwortung von Bieterfragen, die Beratung bei der Vertragsgestaltung und Unterstützung bei Bieterverhandlungen, die betriebswirtschaftliche Beratung bei der Vertragsgestaltung, die regelmäßige Abstimmung der Verfahrensunterlagen und -stände mit der Europäischen Kommission, die informelle Vorabstimmung einer Notifizierung von Betriebsbeihilfen durch die Europäische Kommission auf Basis des Businessplans des präferierten Bieters sowie die laufende Unterstützung des Auftraggebers bei der Vorstellung des Ausschreibungsverfahrens in Gremien des Landes. Rechtberatungsleistungen werden durch die KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erbracht. Hierzu zählt die rechtliche, insbesondere EU-beihilferechtliche und vergaberechtliche Beratung des Landes im Zusammenhang mit der Restrukturierung der FFHG und der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens. Ergänzt wird die Aufgabe durch die Einrichtung und Organisation eines virtuellen Datenraums. Darüber hinaus erfolgten drei Beauftragungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Überwachung der Liquiditätsentwicklung der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH im Zusammenhang mit den Gesellschafterdarlehensverträgen . Die KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde im August 2015 zudem mit der Durchführung einer Integrity Due Diligence des auszuwählenden Bieters mit entsprechender Berichterstattung beauftragt. Dabei handelt es sich um eine Prüfung auf Gesetzesverstöße und Bonitätsrisiken auf der Grundlage zugänglicher Quellen. In China waren dies u. a. das „Business Credit Information Search System of Enterprises in China der State Administration of Industry and Commerce” (BICSS-SAIC) und die “Shanghai State Administration for Industry & Commerce” (Shanghai AIC) sowie zahlreiche Datenbanken, u. a. des National Bureau of Corruption Prevention of China, der Insurance Regulatory Commission China sowie der Securities Regulatory Commission. Zusätzlich wurden bezüglich etwaiger Tätigkeiten in Deutschland u. a. Handelsregister, Bundesanzeiger- und Creditreform- Drucksache 17/403 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Auskünfte eingeholt. Zur ordnungsgemäßen Errichtung der Gesellschaft Shanghai Yiqian Trading Co. Ltd., ihren Gesellschaftern und deren Anteilshöhe, der Vertretungsberechtigung von Herrn Dr. Yu Tao Chou sowie der Zulässigkeit des Erwerbs der 82,5 Prozent-Beteiligung nach chinesischem Recht hat die Shanghai Yiqian Trading Co. Ltd auf Verlangen des Landes zudem eine rechtliche Stellungnahme (sogenannte Legal Opinion) einer chinesischen Rechtsanwaltskanzlei vorgelegt. Die Vorlage einer Legal Opinion zu den genannten Aspekten ist gängige Praxis und wird etwa beim Abschluss von Konsortialkreditverträgen von den finanzierenden Banken regelmäßig verlangt. Sie wurde so von KPMG vorgeschlagen. KPMG hat nach dem Ergebnis der Prüfungen keine Anhaltspunkte gesehen, die einem Verkauf des Geschäftsanteils des Landes an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH an die Shanghai Yiqian Trading Co. Ltd. entgegenstehen. Hinsichtlich der Prüfung oder Bewertung von Konzepten oder Geschäftsmodellen ist Folgendes auszuführen: Nach ausdrücklichem Hinweis der Europäischen Kommission im Rahmen der laufenden Abstimmung des Ausschreibungsverfahrens durften die Angebote der Bieter über die Kaufpreise hinaus auch im Hinblick auf das jeweilige Unternehmenskonzept im Rahmen der Auswahlentscheidung nicht bewertet werden. Dieses Verbot wird in ständiger Entscheidungspraxis dahingehend angewandt, dass sich die öffentliche Hand beim Verkauf von Unternehmensbeteiligungen wie ein privater Verkäufer zu verhalten hat. Daraus folgt, dass der Kaufpreis grundsätzlich das einzig berücksichtigungsfähige Kriterium sein darf, weil sich ein privater Verkäufer nicht dafür interessiert, was mit einem Unternehmen geschieht, an dem er nicht mehr beteiligt ist (Private Vendor-Prinzip). Typische wirtschafts- und sozialpolitische Aspekte des Verkaufs der Beteiligung an einem öffentlichen Unternehmen müssen deshalb bei der Angebotsbewertung außer Betracht bleiben. Gemäß den Luftverkehrsleitlinien 2014 prüft die Kommission den Businessplan des Käufers vielmehr selbst als Voraussetzung für die Genehmigung der vom Land zu gewährenden Betriebsbeihilfen. Eine Vorabstimmung hat insoweit stattgefunden. Zu Frage 4: Im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit von KPMG gab es eine Vielzahl von Stellungnahmen, Berichten und Entwürfen, die im Zusammenhang mit der Beantwortung einer Kleinen Anfrage einzeln nicht aufzulisten sind. So hat KPMG bei der Erstellung der für die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens erforderlichen Verkaufsdokumente unterstützt, das heißt insbesondere den Ausschreibungstext für das EU-Amtsblatt, die Prozessbriefe für die Bieterkommunikation, das Informationsmemorandum , die Managementpräsentation und den Kaufvertragsentwurf. Daneben hat KPMG das Land bei der Erstellung der für die laufende Kommunikation mit der Europäischen Kommission erforderlichen Dokumente (insbesondere Aufbereitung der Kalkulationen für die informelle Abstimmung von Betriebsbeihilfen sowie Darstellung des Ausschreibungsverfahrens) unterstützt und die für die Vorstellung und Diskussion des Ausschreibungsverfahrens in den relevanten Gremien des Landes notwendigen Dokumente (insbesondere Auswertung der eingegangenen Angebote nach Maßgabe der mit der Europäischen Kommission abgestimmten Kriterien) erstellt. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär