Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Juli 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/408 zu Drucksache 17/174 11. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Timo Böhme (AfD) – Drucksache 17/174 – Einschränkung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit durch Linksradikalismus Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/174 – vom 15. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Vorstand des katholischen Sportverbandes Ludwigshafen (DJK SG Concordia e. V.) untersagt dem AfD-Kreisverband die weitere Nutzung seines Vereinsheims Concordia für Bürgerveranstaltungen. Begründet wird diese gegen den Betreiber der Concordia und die AfD gerichtete Absage mit linksradikalen Drohungen auf der Website linksunten.indymedia.org. Man habe sich entschieden , im Sinne der politischen Neutralität überhaupt keine Parteiveranstaltungen mehr zuzulassen. Diese Absage ist nur die jüngste in einer Reihe ähnlicher Vorgänge in Rheinland-Pfalz. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viel Behinderungen und Beeinträchtigungen von öffentlichen Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz durch Linksradikalismus sind ihr im Jahr 2015 und 2016 bekannt geworden? 2. Wie schützt die Landesregierung Betreiber und Besitzer von Gaststätten und Veranstaltungsräumen gegen Drohungen und Übergriffe von Linksradikalen? 3. Was unternimmt die Landesregierung, um linksradikale Darstellungen und Drohungen auf linksunten.indymedia.org zu unterbinden ? 4. Was tut die Landesregierung, um die Zivilcourage der Bürger gegen Linksradikalismus zu stärken? 5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass linksradikale Kreise keine logistische oder finanzielle Unterstützung durch Parteien oder Gewerkschaften erhalten? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der rheinland-pfälzischen Polizei sind in den Jahren 2015 und 2016 bis zum Stichtag 24. Juni 2016 Störungen von insgesamt 34 öffentlichen Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz durch Personen bekannt geworden, die dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität-Links zuzurechnen sind. Zu Frage 2: Die Polizei Rheinland-Pfalz ergreift die zur Gewährleistung der ungehinderten, friedlichen Ausübung des Rechts auf Versammlungsfreiheit im jeweiligen Einzelfall notwendigen und zulässigen polizeilichen Maßnahmen. Zu Frage 3: Das Internetportal „Linksunten Indymedia“ ist die bekannteste und meist genutzte deutschsprachige Plattform für die Verbreitung linksextremistischer Inhalte im Internet. Sie bietet unter anderem die Möglichkeit, Inhalte anonym einzustellen. Die Sicherheitsbehörden beobachten diese öffentlich abrufbaren Informationen daher anlassbezogen. Die Polizei ergreift im Fall der Veröffentlichung strafrechtlich relevanter Inhalte alle gebotenen strafprozessualen Maßnahmen und initiiert die Löschung der inkriminierten Informationen bei dem verantwortlichen Serverbetreiber. Zu Frage 4: Die Landesregierung tritt jeglichen demokratiefeindlichen Aktivitäten entgegen. Mit ihrer „Strategie Vielfalt“ tritt sie für einen wertschätzenden Umgang mit Unterschieden ein, der für sie Ausdruck unseres demokratischen Menschenbildes und eines friedlichen Zusammenlebens in einer offenen Gesellschaft ist. Die Verhinderung (Prävention) von Angst, Diskriminierung und Aggression liegt im Interesse aller und ist integraler Bestandteil der rheinland-pfälzischen Vielfaltspolitik. In diesem Sinne unter- Drucksache 17/408 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode stützt die Landesregierung das Netzwerk für Demokratie und Courage Rheinland-Pfalz (NDC), das das Ziel hat, Akzeptanz und eine demokratische Kultur zu fördern, an der sich junge Menschen aktiv und couragiert beteiligen und die Einzigartigkeit eines jeden Individuums achten. Die Landeskoordinierungsstelle „Demokratie leben!“ in Rheinland-Pfalz fördert darüber hinaus die Präventions- und Demokratiearbeit im Land. Neben der spezifischen Präventionsarbeit gegen demokratiefeindliche Bestrebungen ist die Jugendpolitik der Landesregierung darauf ausgerichtet, die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen zu demokratischen Bürgerinnen und Bürgern zu stärken und sie zur gesellschaftlichen Teilhabe zu befähigen. Ein wichtiges Instrument zur Erreichung dieses Ziels sind die sozialen und politischen Bildungsmaßnahmen. Darüber hinaus sind die Schulen nach dem rheinlandpfälzischen Schulgesetz der Demokratieerziehung verpflichtet. Sie setzen damit ein positives Gegenbild zu jedwedem politischen Extremismus und führen die Schülerinnen und Schüler zu verantwortlichem Handeln hin. In den Lehrplänen verschiedener Fächer finden sich eine Reihe von Themen, deren Bearbeitung im Unterricht einen Beitrag zur Prävention extremistischer Strömungen leistet. Zu Frage 5: Politische Parteien und Gewerkschaften genießen nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz. Das Bundesverfassungsgericht erkennt in seiner ständigen Rechtsprechung den politischen Parteien einen verfassungsrechtlichen Status zu, der neben der Gründungs- und Betätigungsfreiheit ebenso die Finanzierungsfreiheit umfasst. Letztere beinhaltet das Recht auf weitgehende Freiheit in der Beschaffung wie auch in der Verwendung der eigenen Finanzmittel. Unabhängig von der Finanzierungsfreiheit sind die Parteien grundgesetzlich verpflichtet, über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft zu geben. Diese Pflicht ist im Parteiengesetz näher ausgestaltet. Demnach hat der Präsident des Deutschen Bundestages den vorgelegten Rechenschaftsbericht auf formale und inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen. Gewerkschaften werden durch die Koalitionsfreiheit verfassungsrechtlich geschützt. Gewerkschaften sind dabei grundsätzlich privatrechtliche Vereinigungen, die an die allgemeinen Gesetze, die für jedermann gelten, gebunden sind. Im Gegensatz zu politischen Parteien sind sie nicht zur öffentlich-rechtlichen Rechenschaftslegung gegenüber dem Präsidenten des Deutschen Bundestages verpflichtet. Die Landesregierung hat die verfassungsrechtliche Stellung der politischen Parteien und Gewerkschaften im Hinblick auf die Verwendung ihrer finanziellen oder logistischen Mittel zu wahren. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär