Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Juli 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/424 zu Drucksache 17/166 12. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Louis Schmidt (AfD) – Drucksache 17/166 – Einbindung außerschulischer Partner in Unterrichtsgestaltung Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/166 – vom 20. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Kapitel 1 (Bildung) des Koalitionsvertrags findet sich zur Gestaltung des Schulunterrichts folgender Passus: „Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern wie z. B. dem Netzwerk für Demokratie und Courage und die Durchführung von Aufklärungsprojekten sind gerade bei der Demokratieerziehung von hoher Bedeutung.“ Hierzu frage ich die Landesregierung: 1. Was qualifiziert das bundesweite „Netzwerk für Demokratie und Courage“ zu einer solchen Einbindung in den Schulunterricht? Welche Legitimation hat es? 2. Wie verträgt sich die große Nähe dieses Netzwerks zu seinen Kooperationspartnern Friedrich-Ebert-Stiftung, DGB und Herbert-Wehner Bildungswerk bzw. die Stellung führender Akteure, wie dem als „Botschafter“ eingesetzten Aiman Mazyek vom Zentralrat der Muslime oder der weit linksaußen zu verortenden Journalistin und „Rechtsextremismusexpertin“ Andrea Röpke, mit der in der Schule gebotenen (partei-) politischen und religiösen Neutralität? 3. Welche Kontrollmechanismen seitens der Landesregierung gibt es, um einem Missbrauch der „Demokratieerziehung“ an Schulen durch Vertreter dieses Netzwerks in Form politischer und religiöser Zielsetzungen, die nicht dem Bildungsauftrag entsprechen, vorzubeugen? 4. Ist es geplant, die Eltern über die Mitwirkung von außerschulischen Partnern wie dem genannten Netzwerk oder anderen Ini tiativen wie „Schule gegen Rassismus“, „Schule mit Courage“ oder SCHLAU („Bildung und Schulaufklärung zu sexueller Orientierung und geschlechtlicher Vielfalt“) zu informieren und ihnen Mitspracherechte einzuräumen? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Juli 2016 wie folgt beantwortet : Zu Frage 1: Das bundesweite „Netzwerk für Demokratie und Courage e. V.“ (NDC) mit Sitz in Dresden ist in elf Ländern aktiv und versteht sein Engagement „gegen menschenverachtendes Denken“ als Beitrag zur Demokratieerziehung und zur Zivilcourage gegen jede Form von Diskriminierung. Mit dieser Zielsetzung werden Projekttage, Seminare und Fortbildungen an Schulen und außerschulischen Jugendeinrichtungen angeboten, die von im Netzwerk ausgebildeten Personen ehrenamtlich durchgeführt werden. Das NDC besteht bereits seit über 15 Jahren; die Veranstaltungen sind regelmäßig sowohl intern als auch extern durch Gutachter evaluiert worden. Das Engagement des NDC ist mehrfach ausgezeichnet worden, zuletzt im Juni 2012 als Preisträger des bundesweiten Wettbewerbs „Ideen für die Bildungsrepublik“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Vodafone Stiftung Deutschland. Zahlreiche Rückmeldungen aus Schulen bestätigen die Qualität der dort durchgeführten Projekttage. Zu Frage 2: Rheinland-Pfalz ist von einer Vielfalt an Verbänden, Organisationen, Institutionen, Interessenvertretungen und weiteren Akteuren geprägt, aus denen heraus Projekte auch im Bildungsbereich in unterschiedlichen Trägerstrukturen und Kooperationspartnerschaften erwachsen. Die Netzwerkpartner und Förderer des NDC reichen von Jugendorganisationen verschiedener Parteien, Gewerkschaften, der katholischen Kirche bis hin zu Wohlfahrtsverbänden, Stiftungen und Landesministerien. Dem Bildungsministerium liegen keine Erkenntnisse vor, dass durch die Arbeit des NDC die Neutralitätspflicht der Schule beeinträchtigt ist. Drucksache 17/424 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Angesichts des oben zu den Fragen 1 und 2 Ausgeführten gab und gibt es keinerlei Anhaltspunkte, das NDC könne oder werde missbräuchlich arbeiten. Im Übrigen geht die Initiative zur Durchführung von Aktivitäten des NDC an einer Schule von der Schulleitung aus, die ein entsprechendes Angebot des Veranstalters buchen kann. Die Eignung des Angebots zur Einbindung in das erzieherische und unterrichtliche Wirken prüft und entscheidet nach § 106 der Übergreifenden Schulordnung der Schulleiter oder die Schulleiterin. Zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 werden die „Schulen ohne Rassismus, Schulen mit Courage“ angeschrieben und um Berichterstattung ihrer Aktivitäten gebeten; diese Abfrage wird künftig jährlich stattfinden. Damit liegt eine weitere Rückmeldung zum Engagement des NDC vor. Zu Frage 4: Die konkrete Auswahl außerschulischer Partner trifft die Schule. Der Schulelternbeirat ist bei dieser Auswahl zu beteiligen. Grundsätzliche Fragen der Durchführung bedürfen darüber hinaus der Zustimmung des Schulelternbeirates. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin