Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Juli 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/425 zu Drucksache 17/178 12. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Gordon Schnieder (CDU) – Drucksache 17/178 – Einsatzstärke und Beförderungssituation im Bereich der Polizeiinspektion Daun Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/178 – vom 20. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die tatsächliche Einsatzstärke – ohne temporäre Kräfte wie Rotationskräfte der Bereitschaftspolizei – im Wechselschichtdienst bei der Polizeiinspektion (PI) Daun zum Stand 1. Juli 2016? 2. Wie oft kam es im vergangenen Jahr 2015 zu Unterstützungseinsätzen durch umliegende Dienststellen, weil die PI Daun mit eigenen Kräften gebunden war? 3. Wie oft unterschritt die PI Daun im vergangenen Jahr 2015 die vorgegebene Mindeststärke im Wechselschichtdienst, wodurch Fremdkräfte unterstützen mussten? 4. Wie viele der fünf Dienstgruppenleiter sind in der vorgesehenen Besoldungsgruppe A 12? 5. Wie lange muss im Polizeipräsidium Trier ein Beamter durchschnittlich auf die Beförderung von der A 11 bis zur A 12 warten, bei Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen? 6. Ist die Quotierung zur Besoldungsstufe A 12 zu gering? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Trier beträgt die Verfügungsstärke im Wechselschichtdienst der Polizeiinspektion (PI) Daun zum 1. Juli 2016 32,00 Vollzeitäquivalente bei 33 Polizeibeamtinnen und -beamten. Darin enthalten ist eine temporäre Kraft der Bereitschaftspolizei, welche als Elternzeitvertretung bei der PI Daun ihren Dienst verrichtet. Zu den Fragen 2 und 3: Eine statistische Erhebung dieser Fälle erfolgt nicht. Nach Einschätzung der Leitung der PI Daun handelt es sich um wenige Einzelfälle, in denen die Mindeststärke unterschritten wurde, beispielsweise durch kurzfristige Erkrankung zum Nachtdienst. Die Zuweisung von bis zur vier Rotationskräften je Monat ermöglichte, dass die Mindeststärke grundsätzlich durch Zusatzdienste aus dem Personalpool der PI Daun gewährleistet werden konnte. Zu Frage 4: Von den fünf Dienstgruppenleitern der PI Daun ist einer in die Besoldungsgruppe A 12 eingestuft. Zu Frage 5: In diesem Zusammenhang wird auf die Beantwortung der Frage 4 der Kleinen Anfrage 4046 des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) vom 28. Januar 2016 (Drucksache 16/6221 vom 24. Februar 2016) verwiesen. Danach beträgt im Bereich des Polizeipräsidiums Trier die bisherige durchschnittliche Wartezeit der Funktionsstelleninhaber bis zum Erreichen des Besoldungsamts nach A 12 5,52 Jahre. Zu Frage 6: Hinsichtlich der Maßstäbe für die Zuteilung der Beförderungsstellen wird auf die Ausführungen zu Frage 6 der Antwort auf die Kleine Anfrage 4046 des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) vom 28. Januar 2016 (Drucksache 16/6221 vom 24. Februar 2016) verwiesen. Darin ist auch das landesweit angewendete Verfahren zur Festlegung der Quoten im jeweiligen Beförderungsverfahren Drucksache 17/425 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode bei der Vergabe von Beförderungsstellen im Bereich der Besoldungsgruppe A 12 beschrieben. Insgesamt wurde die Anzahl der landesweiten Beförderungsmöglichkeiten nach der Besoldungsgruppe A 12 in den zurückliegenden Beförderungsterminen stetig angehoben. Mit dieser schrittweisen Erhöhung der Quotierung im Bereich der Funktionsstellen der Besoldungsstufe A 12 soll der Zielsetzung einer möglichst zeitnahen Beförderung von Funktionsstelleninhabern Rechnung getragen werden. Roger Lewentz Staatsminister