Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Juli 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/437 zu Drucksache 17/183 13. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Herber (CDU) – Drucksache 17/183 – Nutzung des Johanniterguts „Herrenhof“ in Neustadt-Mußbach Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/183 – vom 20. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Vertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Stadt Neustadt an der Weinstraße wird die Nutzung des Johanniterguts „Herrenhof“ in Neustadt-Mußbach geregelt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wieso wurde der Stadt Neustadt im Vertrag auferlegt, dass die im Eigentum des Landes stehenden Gebäude versichert werden müssen, waren sie doch vorher durch das Land selbst versichert? 2. Unter welchen Voraussetzungen ist es denkbar, den Herrenhof in der Direktion Burgen, Schlösser, Altertümer zu verwalten? 3. Welche Art von Unterstützung seitens des Landes wäre für den Kulturbetrieb im Herrenhof denkbar, der in Eigenregie von der Fördergemeinschaft Herrenhof e. V. betrieben wird? Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Risiken für Schäden am Vermögen des Landes werden gemäß VV Nr. 11 zu § 34 der LHO grundsätzlich nicht versichert. Dieser Grundsatz der Selbstdeckung findet keine Anwendung bei Gebäuden, die zwar im Eigentum des Landes stehen, jedoch von Dritten genutzt werden, da das Land ausschließlich für eigene Risiken haftet. Daher verpflichtet sich die Stadt Neustadt gemäß § 1 Abs. 2 des Vertrages, die Gebäude gegen Feuer-, Wasser- und Sturmschäden zu versichern. Als Äquivalent für die entgeltfreie Nutzung stellt die Stadt das Land gemäß § 3 des 2014 geschlossenes Vertrages für den Nutzungszeitraum von allen Kosten (Grundstücksabgaben, Brandversicherung, Bauunterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Wartung technischer Anlagen etc.) frei; dies gilt nicht für mögliche Ausbau- und Erschließungskosten. Zu Frage 2: Bei Übernahme der Verwaltung des Herrenhofes durch die Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE), Direktion Burgen, Schlösser , Altertümer, entstünde dort ein zusätzlicher Bedarf an Personal und Haushaltsmittel zur Abdeckung von Sachkosten für den Betrieb und die Unterhaltung des Herrenhofes. Synergien für eine Übernahme der Verwaltung durch die GDKE werden derzeit nicht gesehen. Zu Frage 3: An Unterstützung des von der Fördergemeinschaft Herrenhof e. V. durchgeführten Kulturbetriebes kommen Projektförderungen für einzelne Kulturprojekte bzw. für das Kulturprogramm oder eine institutionelle Förderung in Betracht. Bereits in der Vergangenheit wurden einzelne Projekte durch den Kultursommer Rheinland-Pfalz gefördert. Prof. Dr. Konrad Wolf Staatsminister