Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. August 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/460 zu Drucksache 17/215 14. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) – Drucksache 17/215 – Abdeckung Digitalfunk Rettungskräfte im Kreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/215 – vom 21. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Erkenntnisstand gibt es darüber, wo Funklöcher im Digitalfunk im Bereich des Kreises Trier-Saarburg und der Stadt Trier auftreten? 2. Welche Rückmeldung der Rettungskräfte gibt es über die technisch ermittelten Bereiche hinaus, wo Schwierigkeiten auftreten? 3. Gab es bisher schon Vorfälle, wo der Funk aufgrund von Funklöchern versagt hat und Schwierigkeiten im Einsatz aufgetreten sind? 4. Warum wird vonseiten der Landesregierung keine 100-prozentige Abdeckung angestrebt? 5. Welchen Einfluss hat die praktische Erfahrung über Funklöcher im Vergleich zu bereits technisch errechneten Funklöchern auf die Erfüllung der Quote? 6. Wie gedenkt die Landesregierung diese Problematik in den Griff zu bekommen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Alle gemeldeten bzw. durch die Autorisierte Stelle Digitalfunk BOS selbst gemessenen Versorgungslücken sind erfasst und in einer Karte als Polygone verortet (siehe Anlage). Zu Frage 2: Bisher gab es nach Recherchen im Ticketsystem der Autorisierten Stelle Digitalfunk BOS insbesondere zu Beginn des Digitalfunkbetriebes schwerpunktmäßig Nachfragen und Störungsmeldungen, die sich im Wesentlichen auf Endgeräte und Zubehör (Nutzung, Funktionen) bezogen. Zu Frage 3: Für den Bereich Trier-Saarburg und die Stadt Trier liegen keine diesbezüglichen Informationen vor. Zu den Fragen 4 und 6: 281 TETRA-Basisstationen stellen den Digitalfunkbetrieb in Rheinland-Pfalz sicher. Damit wird eine Netzversorgung von ca. 97 Pro - zent der Landesfläche für den Fahrzeugfunk und den Betrieb mit Handfunkgeräten auf freier Fläche erreicht. Dies entspricht einer Netzqualität, die kommerzielle Mobilfunkbetreiber in ihrer Flächenversorgung bei Weitem nicht erreichen. Eine Realisierung einer 100-Prozent-Abdeckung ist jedoch weder aus technischer, noch betrieblicher Sicht oder aus wirtschaftlichen Gründen leistbar . Durch die Netzoptimierungsmaßnahmen wird die Funkversorgung kontinuierlich verdichtet und verbessert. Es lässt sich allerdings nicht jede Lücke schließen. Für diese Situation stehen Handlungsoptionen zur Verfügung, welche die Funkversorgung lokal verbessern, beispielsweise durch eine sogenannte Verbindungsschaltung (Gateway). Die Handhabung dieser Handlungsoption ist Gegenstand jeder Funkausbildung. Drucksache 17/460 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 Zu Frage 5: „Praktische Erfahrungen“ werden in die bestehende Funknetzplanung integriert und bei den kontinuierlichen Netzoptimierungsmaßnahmen berücksichtigt. Alle erkannten Optimierungsmaßnahmen werden bewertet und priorisiert. Priorisierungskriterien sind beispielsweise identifizierte Einsatzräume (z. B. Unfallschwerpunkte) bzw. besondere lokale Gebiete (z. B. Industrieanlagen, Krankenhäuser), Straßenklassen etc. Umsetzungsmaßnahmen werden nach taktischen und wirtschaftlichen Aspekten bewertet und sukzessive im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel beauftragt. Roger Lewentz Staatsminister Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/460 Anlage 3