Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. August 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/461 zu Drucksache 17/221 14. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) – Drucksache 17/221 – Kommunalbericht des Landesrechnungshofs Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/221 – vom 23. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die laut Rechnungshof erneut gestiegene Gesamtverschuldung der Städte, Gemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz? 2. Wie will die Landesregierung insbesondere der Belastung aus Liquiditätskrediten im Bereich der kreisfreien Städte entgegenwirken ? 3. Wie sieht die Landesregierung die Zukunft des Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz, zu dem der Landesrechnungshof im diesjährigen Kommunalbericht wie auch schon im Kommunalbericht 2015 festgestellt hat, dass dieser keine nennenswerte Wirkung beim Schuldenabbau entfaltet? 4. Wann plant die Landesregierung eine durchgreifende Reform des Kommunalen Finanzausgleichs, um den hochverschuldeten Städten, Gemeinden und Kreisen mehr Mittel zur Verfügung zu stellen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Kredite zur Liquiditätssicherung der Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise sind im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr um 1 Euro je Einwohner gestiegen, die Investitionskredite um 5 Euro je Einwohner. Die Lage der kommunalen Finanzen in Deutschland – und damit nicht nur in Rheinland-Pfalz – ist geprägt von immer größer werden den Unterschieden in der kommunalen Finanzausstattung. Die Landesregierung begrüßt deshalb die Entscheidungen des rheinland-pfälzischen Landtags zum „Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)“ und zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs mit Wirkung zum 1. Januar 2014. Diese Maßnahmen entfalten ihre Wirkungen: Im letzten Jahr war der kommunale Finanzierungssaldo insgesamt mit 82 Mio. Euro positiv, auch unter der Berücksichtigung von Sondereinflüssen. Nach wie vor fordert Rheinland-Pfalz gemeinsam mit allen anderen Ländern den Bund auf, für eine bessere Finanzausstattung der Kommunen in Deutschland zu sorgen. Diese Verhandlungen müssen auch vor dem Hintergrund eines Finanzierungsüberschusses des Bundes von 21,0 Mrd. Euro im Jahr 2015 betrachtet werden. In den Verhandlungen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin konnte zumindest ein Ergebnis im Hinblick auf die Entlastung der Kommunen in Bezug auf die Kosten der Eingliederungshilfe ab dem Jahr 2018 erzielt werden. Am 7. Juli 2016 wurde auch eine Einigung im Hinblick auf die Kosten der Integration von Flüchtlingen erzielt. Hier wird der Bund in den Jahren 2016 bis 2018 7 Mrd. Euro zusätzlich bereit stellen. Darin enthalten ist für drei Jahre die Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) bei den Kommunen für anerkannte Asylbewerber. Eine Einigung bei der Reform des Länderfinanzausgleichs ist hingegen nicht in Sicht: Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder waren sich einig und haben einen Vorschlag für die Reform des Länderfinanzausgleichs vorgelegt. Der Bundesfinanzminister lehnt diesen ab und hat einen eigenen Vorschlag vorgelegt. Eine Einigung konnte noch nicht erzielt werden. Die Landesregierung beurteilt die gestiegene Gesamtverschuldung der Kommunen insgesamt vor allem als zwangsläufige Folge der zu geringen und gerade angesichts der zunehmenden Aufgaben, die vom Bundesgesetzesgeber vorgegeben werden, zu späten und zu niedrigen Beteiligung des Bundes an den kommunalen Finanzen. Außerdem sind die Realsteuerhebesätze in einigen Städten und Drucksache 17/461 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Gemeinden nicht auf einem Niveau, dass der an die Kommunen gerichteten Forderung des Verfassungsgerichtshofs entspricht, die eigenen Einnahmepotenziale „angemessen auszu schöpfen“. Seit Jahrzehnten liegen die durchschnittlichen Hebesätze in Rheinland- Pfalz unter dem Durchschnittsniveau der westlichen Flächenländer. Zu Frage 2: Im Kommunalbericht 2016 des Rechnungshofs heißt es: „Bei Hebesätzen in Höhe des Länderdurchschnitts wären 2014 – rein rechnerisch – bei den kreisfreien Städten zusätzliche Einnahmen von 40 Mio. Euro bei der Grundsteuer B und von 73 Mio. Euro bei der Gewerbesteuer möglich gewesen. Damit wäre 2015 der Ausgleich des Finanzierungssaldos bei dieser Gebietskörperschaftsgruppe (– 112 Mio. Euro) gelungen.“ Gemäß dieser Feststellung des Rechnungshofs verfügen die kreisfreien Städte über eigene Instrumente, um der beschriebenen Entwicklung entgegenzuwirken. Unabhängig davon haben die regierungstragenden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag festgestellt, dass der kommunale Finanzausgleich ein geeignetes Instrument ist, das evaluiert und fortentwickelt werden soll. Der Stabilisierungsfonds hat sich bewährt, weil er wirksam zu einer Verstetigung der Einnahmen der Kommunen beiträgt. Hierdurch ist bereits heute absehbar, dass die Finanzausgleichsmasse bis zum Jahr 2020 weiterhin stärker als die Gesamtausgaben des Landes wachsen wird. Der Landtag hatte im Rahmen der Reform des kommunalen Finanzausgleichs zum 1. Januar 2014 beschlossen, dass die Auswirkun - gen der Änderungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes nach Ablauf von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten überprüft werden. Die Überprüfung erfolgt auf der Grundlage eines von der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2017 zu erstellenden Berichts. Die Belastungen der einzelnen Kommunen, insbesondere der Städte und Landkreise, die besonders hohe Sozialausgaben und dadurch einen hohen Schuldenstand verzeichnen, werden im Rahmen der Evaluation der durchgeführten Reform des kommunalen Finanzausgleichs besonders berücksichtigt. Diese Dreijahresfrist hatte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 30. Oktober 2015 ausdrücklich als einen denkbaren Zeitpunkt markiert, der eine verlässliche Beurteilung möglich erscheinen lassen könnte. Zu Frage 3: Der Darstellung, der „Kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)“ habe keine nennenswerte Wirkung beim Schuldenabbau entfaltet, wird seitens der Landesregierung aus zwei Gründen widersprochen. 1. Schon im „Leitfaden Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz“ vom 28. September 2011 heißt es: „Die Instrumente des KEF-RP (kommunale Konsolidierungsmaßnahmen und Entschuldungshilfen) sind allein nicht hinreichend, einen dauerhaften Haushaltsausgleich sicherzustellen. Sie sind aber ein wichtiger Schritt, dem weitere Schritte folgen müssen.“ 2. Bis zum 31. Dezember 2015 hat der KEF-RP über 600 Mio. Euro mobilisiert, und zwar rd. 300 Mio. Euro außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs aus dem Landeshaushalt sowie Konsolidierungsbeiträge der Kommunen in gleicher Höhe. Weitere rd. 300 Mio. Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich bleiben hier mit dem Hinweis unberücksichtigt, das Geld wäre den Kommunen auch ohne KEF-RP zugeflossen. Ohne die vorgenannten 600 Mio. Euro dürfte der Stand der kommunalen Liquiditätskredite wahrscheinlich um genau diesen Betrag höher sein. Die Landesregierung hält den Betrag von 600 Mio. Euro keines - wegs für „nicht nennenswert“. Zu Frage 4: Sofern der zu erstellende Evaluierungsbericht eine Notwendigkeit ergibt, soll die nächste Reform des kommunalen Finanzausgleichs nach Möglichkeit zum 1. Januar 2018, spätestens aber zum 1. Januar 2019 erfolgen. Roger Lewentz Staatsminister