Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. August 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/476 zu Drucksache 17/212 14. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) – Drucksache 17/212 – LEADER 2014 bis 2020 in den Lokalen Arbeitsgruppen des Kreises Trier-Saarburg und der Stadt Trier Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/212 – vom 21. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Projekte wurden bisher zur Förderperiode 2014 bis 2020 in den Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) Mosel, Moselfranken und Erbeskopf angemeldet? 2. Aus welchen Gründen wurden welche Projekte bereits innerhalb der LAG negativ beschieden? 3. Wie sieht die Landesregierung die Bereitschaft der Gemeinden und sonstiger Förderberechtigter, sich um Leadermittel zu bewerben? 4. Wie steht die Landesregierung zu dem erhöhten Aufwand und den hohen Hürden für Förderberechtigte, Leadermittel zu beantragen ? 5. Wie will die Landesregierung zukünftig für mehr Bereitschaft sorgen, sich um Leadermittel zu bewerben? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Die Förderung des LEADER-Ansatzes ist Teil des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft , Ernährung“ (EULLE). Das Entwicklungsprogramm EULLE ist das Programm des Landes zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)“ für den Zeitraum 2014 bis 2020 und wurde am 26. Mai 2015 von der Europäischen Kommission genehmigt. Am 24. Juli 2015 wurden 20 Lokale Aktionsgruppen (LAG) anerkannt. Erst nach Anerkennung ihrer LILE (Lokale integrierte Ländliche Entwicklungsstrategie ) Ende 2015 waren erste Förderaufrufe Ende 2015/Anfang 2016 möglich. In der Förderperiode 2014 bis 2020 wählt die LAG selbst nach vorher festgelegten Auswahlkriterien die zu fördernden Vorhaben aus. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Bislang wurden 38 Vorhaben in den drei LAGs in die Auswahlverfahren einbezogen. Zu Frage 2: Zwei Vorhaben mussten aufgrund der Mittelausschöpfung des betreffenden Förderaufrufes abgelehnt werden und ein Vorhaben hatte die Mindestpunktzahl der vorab festgelegten Auswahlkriterien nicht erreicht. Es handelt sich in allen drei Fällen um öffentliche Projekte. Zu Frage 3: Die Nachfrage nach LEADER-Mitteln ist gegeben. Dabei überwiegt derzeit das Interesse öffentlicher Projektträger. Zu Frage 4: Die Landesregierung hat bereits in der Programmplanungsphase die absehbaren zusätzlichen Verwaltungsbelastungen für die Antragsteller als auch für die Behörden, die sich aus den neuen EU-Vorgaben ergeben, kritisiert. Dies gilt nicht nur für den LEADER- Ansatz. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auf europäischer Ebene aufgrund der Kritik Arbeitsgruppen zur Verwaltungsvereinfachung eingerichtet wurden. Drucksache 17/476 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 5: Die Landesregierung wird Möglichkeiten zur Verwaltungsvereinfachung soweit realisierbar nutzen. Für die Zuwendungsempfänger werden zu ausgewählten Fragestellungen Handreichungen und Publikationen erarbeitet. Zudem ist für private Vorhaben die zwingende Kofinanzierung der ELER-Mittel grundsätzlich durch das Land vorgesehen. Dr. Volker Wissing Staatsminister