Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. August 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/477 zu Drucksache 17/213 14. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) – Drucksache 17/213 – Umsetzungsstand LEADER 2014 bis 2020 in den Lokalen Aktionsgruppen des Kreises Trier-Saarburg und der Stadt Trier Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/213 – vom 21. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand der durch die Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) Mosel, Moselfranken und Erbeskopf eingereichten Projekte der 1. Projektphase und in welcher Höhe werden voraussichtlich welche Projekte gefördert? 2. In welcher Höhe stehen Gelder für die Projektphase zur Verfügung und wie viel davon werden voraussichtlich ausgeschöpft? 3. Welchen Zeitplan sehen die LAGs für die weiteren Projektphasen vor und welche Gelder stehen dafür zur Verfügung? 4. Welche Besonderheiten bestehen bei der 2. Projektphase der LAG Erbeskopf hinsichtlich der Mittel für den Nationalpark? 5. Wie sieht die Landesregierung die Förderung der 2. Projektphase in der LAG Erbeskopf im Hinblick auf die Verausgabung der Mittel noch im laufenden Haushaltsjahr? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Die Förderung des LEADER-Ansatzes ist Teil des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft , Ernährung“ (EULLE). Das Entwicklungsprogramm EULLE ist das Programm des Landes zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)“ für den Zeitraum 2014 bis 2020 und wurde am 26. Mai 2015 von der Europäischen Kommission genehmigt. Der LEADER-Ansatz konzentriert sich auf die ländlichen Regionen und schließt Städte mit über 30 000 Einwohnern und damit auch die Stadt Trier aus. Die LEADER-Regionen umfassen grundsätzlich Teile von mindestens zwei Landkreisen. Eine der Ausnahmen stellt die Lokale Aktions - gruppe (LAG) Moselfranken dar, die anderseits eine enge Kooperation mit der LAG Miselerland in Luxemburg pflegt. Die 20 Lokalen Aktionsgruppen wurden am 24. Juli 2015 anerkannt. Nach den notwendigen Vorarbeiten haben sie Ende 2015/Anfang 2016 mit der Umsetzung begonnen und erste Förderaufrufe gestartet. Dies gilt bis auf die flächenbezogenen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie die Förderung des ökologischen Landbaus auch für die übrigen Maßnahmen des Entwicklungsprogramms EULLE. Bis Ende Dezember 2015 wurde die Förderung auch im LEADER-Ansatz noch aus Mitteln des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms Agrarwirtschaft, Umweltmaßnahmen, Landentwicklung (PAUL) der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 finan - ziert. Für die Beantwortung der Fragen wird angenommen, dass unter „Projektphase“ die jeweiligen Förderaufrufe der Lokalen Aktions - gruppen gemeint sind. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorbezeichnete Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Von den 25 in den ersten Auswahlverfahren durch die LAG ausgewählten Vorhaben mit einem von den LAGs geschätzten Gesamtförderbedarf von rd. 1,55 Millionen Euro wurden bislang nachfolgende Förderanträge eingereicht: – Errichtung eines Rad- Wanderweges unter Anbindung der Ortsgemeinde Hinzert-Pölert sowie der Gedenkstätte SS-Sonderlager /KZ Hinzert an das überregionale Rad- und Wanderwegenetz, – Erstellung eines dörflichen Sanierungskonzeptes zum Erhalt des Ortskerns – Ortsgemeinde Naurath/Wald, – Waldlehrwerkstatt Stadt Hermeskeil, – Begegnungsforum – Platz der Generationen in der Ortsgemeinde Gusterath, Drucksache 17/477 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode – Errichtung eines kulturhistorischen Infoweges über alte Landnutzung in der Ortsgemeinde Lückenburg, – Neugestaltung des Samuel-Hirsch-Platzes in der Ortsgemeinde Thalfang, – Campingplatz Hafenmühle, – Aufbau sorgender Dorfgemeinschaften, – Hotel Goldene Traube, – Interaktive App zur Besucherführung und -bindung‚ „Mosel-Wein-Nachts-Markt“ in der Stadt Traben-Trarbach. Für die übrigen ausgewählten Vorhaben bereiten die Antragstellerinnen und Antragssteller ihre Anträge auf Förderung aktuell vor. Da bislang noch keine Bewilligungen erteilt wurden, können keine konkreten Angaben zu den voraussichtlichen Förderbeträgen im Einzelfall gemacht werden. Zu Frage 2: Folgende öffentliche Fördermittel (ELER- und nationale Mittel) waren in den ersten Förderaufrufen vorgesehen: – LAG Erbeskopf rund 0,90 Millionen Euro, im Auswahlverfahren mussten zwei Vorhaben aufgrund der Mittelausschöpfung abgelehnt werden; – LAG Moselfranken rund 0,45 Millionen Euro, rund 0,19 Millionen Euro wurden für ausgewählte Vorhaben freigegeben; – LAG Mosel rund 0,42 Millionen Euro, rund 0,39 Millionen Euro wurden für ausgewählte Vorhaben eingeplant. Zu Frage 3: Die LAG Erbeskopf hat am 5. Juli 2016 das Auswahlverfahren für den zweiten Förderaufruf durchgeführt. Ein weiterer Förderaufruf ist in Vorbereitung. Der zweite Förderaufruf der LAG Moselfranken läuft bis zum 15. Juli 2016. Zur Terminierung eines weiteren Projektaufrufs der LAG Mosel liegen keine Informationen vor. Zu Frage 4: Im Rahmen des zweiten Förderaufrufs hat die LAG Erbeskopf die im Landeshaushalt 2016 für das „Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung“ (FLLE) im LEADER-Ansatz vorgesehenen Mittel ausgeschrieben. Zu Frage 5: Bei den im zweiten Förderaufruf vorgesehenen FLLE-Mitteln handelt es sich um Kassenmittel des Landeshaushaltes 2016. Die fristgemäße Verausgabung bis Ende des Haushaltsjahres erfordert große Anstrengungen sowohl seitens der Projektträger als auch der Verwaltung. Die Landesregierung beabsichtigt, für den Doppelhaushalt 2017/2018 auch für das Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung Verpflichtungsermächtigungen vorzusehen. Dr. Volker Wissing Staatsminister