Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. August 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/479 zu Drucksache 17/235 14. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) – Drucksache 17/235 – Erhalt kleiner Banken im ländlichen Raum Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/235 – vom 23. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Neben der anhaltenden Niedrigzinsphase und dem Megatrend Digitalisierung führt insbesondere die deutlich umfangreichere und schärfere Regulierung zu massiven Veränderungsprozessen im Banken- und Sparkassenwesen. Die Schaffung einer europäischen Bankenunion mit den beiden tragenden Säulen einer einheitlichen Bankenaufsicht und Bankenabwicklung sind die folgerichtigen politischen Antworten auf die Finanzmarktkrise. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Inwieweit wird die Auffassung geteilt, dass sich wegen der regulatorischen Vorgaben der administrative Aufwand für Banken exorbitant erhöht hat, und dass der aus diesen Vorgaben resultierende Erkenntnisgewinn von kleinen Banken für die Aufsicht dagegen verschwindend gering ist? 2. Wie wird die Landesregierung dafür sorgen, dass sich insbesondere kleine Banken im ländlichen Raum mit den aktuellen Rahmen - bedingungen behaupten können? 3. Welche Auswirkungen kann eine veränderte Bankenlandschaft durch das Verschwinden der Bankenvielfalt auf die Wirtschaft, den Mittelstand und das Privatkundengeschäft haben? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Juli 2016 wie folgt beantwortet: In Folge der Finanzkrise von 2008/2009 haben die mit der Bankenaufsicht befassten Institutionen auf internationaler und EU-Ebene eine Vielzahl von Regulierungsvorhaben beschlossen, um ähnliche Entwicklungen künftig möglichst vermeiden oder aber besser handhaben zu können. Das Gros der Novellierungen des europäischen Bankaufsichtsrechts wurde mittels EU-Richtlinien und Verordnungen zwischenzeitlich realisiert und in nationales Recht umgesetzt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorbezeichnete Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Auffassung, dass die umfassenden aufsichtsrechtlichen Regulierungen der letzten Jahre spürbare Belastungen für die Kreditwirtschaft nach sich ziehen, wird von der Landesregierung geteilt. Der Landesregierung wurde von den rheinland-pfälzischen Sparkassen und Kreditgenossenschaften wiederholt vorgetragen, dass der Aufwand zur Erfüllung der in den letzten Jahren kontinuierlich erhöhten regulatorischen Anforderungen aus dem europäischen und dem deutschen Bankaufsichtsrecht deutlich angestiegen ist, u. a. Melde- und Offenlegungspflichten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Ob der zusätzliche Erkenntnisgewinn als gering angesehen werden kann und ob dieser den Aufwand der Kreditinstitute zur Erfüllung der bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben rechtfertigt, kann die Landesregierung daher nicht bewerten. Aus dem Sparkassenrecht des Landes haben sich in den letzten Jahren keine nennenswerten zusätzlichen administrativen Belastungen für die Sparkassen ergeben. Drucksache 17/479 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Landesregierung wird, wie in den zurückliegenden Jahren, auch auf künftige Rechtsetzungsvorhaben zum Bankaufsichtsrecht Einfluss nehmen und initiativ werden, um Ausnahmeregelungen mit sachgerechten Erleichterungen und Befreiungen im Aufsichtsregime gerade für kleinere und mittlere Kreditinstitute zu erreichen. Besonders effektiv und konkret ist dies im Rahmen der Befassung des Bundesrates mit den zugrunde liegenden EU-Richtlinien und Verordnungen und deren anschließender Transformation mittels Bundesgesetzen und Verordnungen möglich. Zu Frage 3: Eine Verringerung der Bankenvielfalt und das Verschwinden von Marktteilnehmern der Kreditwirtschaft kann zu einer Reduzierung des Wettbewerbs mit einer Verengung des Angebots an Bankdienstleistungen und Krediten führen, was eine Veränderung der Konditionen für gewerbliche und private Kunden nach sich ziehen kann. Dr. Volker Wissing Staatsminister