Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. August 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/483 zu Drucksache 17/223 15. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 17/223 – EEG-Entwurf der Bundesregierung Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/223 – vom 23. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auswirkungen hat der EEG-Entwurf der Bundesregierung auf die Energiewende in Rheinland-Pfalz? 2. Welche Auswirkungen hat der EEG-Entwurf der Bundesregierung auf eine dezentrale Ausgestaltung der Energiewende in Rheinland -Pfalz und die Wertschöpfung vor Ort? 3. Ist der EEG-Entwurf der Bundesregierung – nach Einschätzung der Landesregierung – geeignet, die Klimaziele von Paris zu erreichen? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Am 8. Juli 2016 wurde das EEG 2017 im Bundestag beschlossen. Mit dem nachfolgenden Beschluss des Bundesrates vom gleichen Tage, keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen, ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen . Jetzt soll das EEG 2017 der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt werden und am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Für die Umsetzung der Energiewende im Stromsektor ist ein kontinuierlicher Zubau bei den erneuerbaren Energien notwendig. Zugleich müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die bundesweit einen finanziell auskömmlichen Betrieb ermöglichen und gleichzeitig die Akteursvielfalt sicherstellen. Auch für kleine Akteure und Bürgerenergiegesellschaften gibt es entgegen der Intention der Landesregierung negative Veränderungen . Für sie verändern sich Zuschlags- und Preisrisiko nach dem EEG 2017. Ob es dadurch zu einer Beeinträchtigung der Akteurs - vielfalt kommt, wird die Landesregierung sehr genau beobachten. Offen bleibt, ob die Sonderdegression bei den Vergütungen für Windenergieanlagen an Land zu einem Rückgang der Zubauzahlen in Rheinland-Pfalz führen. Diese Entwicklung könnte sich bei den ab 2017 durchzuführenden Ausschreibungen fortsetzen, da dann die Standorte im Süden und in der Mitte Deutschlands in Konkurrenz zu Standorten im Norden treten müssen. Wie sich diese Konkurrenz auswirkt, da das Ausschreibungsvolumen deutschlandweit bei jährlich 2 800 Megawatt einschließlich desRepowerings liegen wird, nachdem noch in den Jahren 2014 und 2015 jeweils über 4 000 MW an Windenergieanlagen errichtetworden sind, bleibt abzuwarten. Durch die Reduzierung des Zubaus in Netzausbauregionen erwartet die Landesregierung auchweiteren Zubau in Rheinland -Pfalz trotz des schwerer werdenden Umfelds. Auch bei den für die Bioenergie geplanten Regelungen hätte sich die Landesregierung mehr vorstellen können. Was das EEG 2017 konkret für den Fortbestand dieser Stromerzeugungsanlagen in Rheinland-Pfalz bedeutet, ist zur Zeit konkret nicht absehbar. Neben Strom wird in diesen Anlagen auch in erheblichem Umfang Wärme produziert. Dementsprechend würde die Energiewende in Rheinland-Pfalz sowohl im Strom- als auch Wärmebereich gebremst werden. Mittelfristig besteht die Gefahr, dass die Drucksache 17/483 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Stromerzeugungskapazitäten aus Biomasse zurückgehen könnten und dadurch die Verteilnetze in Rheinland-Pfalz durch den Wegfall der Stromerzeugung aus diesen Anlagen stärker in Anspruch genommen werden müssen. Gleichzeitig würde die Speicheroption der Bioenergie in signifikantem Umfang entfallen. Insgesamt betrachtet dürfte das neue EEG 2017 die bisherige Dynamik des Zubaus Erneuerbarer-Energien-Anlagen negativ verändern . Dies bremst die bisher in Rheinland-Pfalz so positiv verlaufene Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien im Strombereich . Die Landesregierung wird daher die weitere Entwicklung der erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz sehr aufmerksam beobachten, analysieren und gegebenenfalls Nachbesserungen verlangen. Zu Frage 2: Die bisher bestehende Investitionssicherheit für Investoren wird im neuen EEG 2017 nicht ausreichend berücksichtigt. Dies wird Auswirkungen auf die Dynamik der Energiewende haben. Zum einen müssen sich die Akteure auf das neue System der Ausschreibungen einstellen und sich damit zurechtfinden. Zum anderen ist insbesondere eine stärkere Mengenbegrenzung bei dem Bau von Windenergieanlagen vorgesehen. Hinzu kommt, dass die rheinland-pfälzischen Standorte in Konkurrenz zu Standorten im Norden Deutschlands treten müssen. Kommt es zu dem befürchteten Rückgang insbesondere beim Zubau von Windenergieanlagen wird dies auch negative Auswirkun - gen auf die Wertschöpfung vor Ort haben. Die im EEG 2017 vorgesehenen Regelungen zur Biomasse können dazu führen, dass Biomasseanlagen in Rheinland-Pfalz geringere Chancen zum Weiterbetrieb haben. Der sonst übliche Vertrauensschutz, den die Bundesregierung Unternehmen und Investoren gewährt, wird im EEG nicht konsequent genug aufgegriffen. Es steht zu befürchten, dass dies zu einem Vertrauensverlust des Sektors führt. Auch die rheinland-pfälzischen Kommunen werden möglicherweise belastet. Denn bis 2025 läuft die Förderung der meisten Holzheizkraftwerke , die Altholz verbrennen, aus. Zu Frage 3: Bei der Erreichung der Klimaschutzziele spielen die erneuerbaren Energien eine entscheidende Rolle. Die Begrenzung des Anteils der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch auf maximal 45 Prozent im Jahre 2025 wird aus Sicht der Landesregierung die Einhaltung der Klimaschutzziele erschweren, zumal die Beiträge zur CO2-Reduktion in den Sektoren Wärme und Verkehr hinter den Erwartungen zurückbleiben. Ulrike Höfken Staatsministerin