Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. August 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/499 zu Drucksache 17/238 19. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jürgen Klein (AfD) – Drucksache 17/238 – Investitionsbedarf Straßenbaumaßnahmen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/238 – vom 24. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Landesrechnungshof schreibt in seinem Jahresbericht 2016, dass allein der Investitionsbedarf im Bereich der schlechten und sehr schlechten Streckenabschnitte sowie die Durchführung sonstiger dinglicher Straßenbaumaßnahmen (…) nahezu 970 Mio. Euro beträgt. *) Der Planwert für Straßenbaumaßnahmen in 2016 beträgt rund 87 Mio. Euro und ist damit kaum nennenswert höher als in den Vorperioden, wobei auch noch zu berücksichtigen ist, dass die Ist-Ausgaben 2013 und 2014 unter den Soll-Ausgaben blieben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die getätigten Ausgaben für Straßenbaumaßnahmen im bisherigen Jahr 2016? 2. Welche Relation besteht zwischen den bisher getätigten Ausgaben und dem Planwert? 3. Wie bemisst die Landesregierung den Gesamtwert der Landesstraßen a) zum gegenwärtigen Zeitpunkt? b) zum Jahresende 2010 bis 2015? 4. Mit welchem durchschnittlichen Wertverzehr der Landesstraßen rechnet die Landesregierung für das Jahr 2016? 5. Wie hoch ist bei einer Plan-Bruttoinvestitionssumme von 87 Mio. Euro die Plan-Nettoinvestitionssumme für 2016? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Juli 2016 wie folgt beantwortet: In den Jahren 2013 und 2014 lagen die Ist-Ausgaben für den Landesstraßenbau über den Soll-Ausgaben der Landesstraßenbauprogramme , nicht darunter, wie im Vorspann zur vorliegenden Kleinen Anfrage angegeben. Dies gilt auch für das Jahr 2015. Die Zahlen ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht. Der Planwert für Investitionen in die Landesstraßen im Jahr 2016 beträgt nach dem Bauprogramm 85 Mio. Euro; im Erfolgs- und Finanzplan sind Ausgabemittel von rund 87,2 Mio. Euro dargestellt. Dies bedeutet eine Steigerung der Plan-Mittel für den Landesstraßenbau gegenüber dem Planwert des Vorjahres um rund 12 Mio. Euro bzw. 16 %. 2013 2014 2015 Beträge in Mio. Euro Gesamtansatz Bauprogramm Landesstraßen 78,7 83,5 83,5 abzüglich Baukostenzuschüsse kommunaler Kanalanlagen 3,5 3,5 3,5 abzüglich Kostenbeitrag Hochmoselübergang 5,0 5,0 5,0 Soll-Bauausgaben Landesstraßen 70,2 75,0 75,0 Ist-Bauausgaben Landesstraßen 72,9 76,1 84,2 Differenz + 2,7 + 1,1 + 9,2 Drucksache 17/499 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorbezeichnete Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Zum Stichtag 1. Juli 2016 ergeben sich folgende Angaben: Ist-Ausgaben: 15,8 Mio. Euro Obligo (bestehende Bauaufträge für 2016) 45,3 Mio. Euro Summe (Ist-Ausgaben + Obligo) 61,1 Mio. Euro Zu Frage 2: Die Relation von Plan- und Ist-Wert 2016 stellt sich wie folgt dar: *) Ohne Baukostenzuschüsse kommunaler Kanalanlagen. Die oben genannten Beträge lassen allerdings keine Rückschlüsse auf das beauftragte und das tatsächlich bereits umgesetzte Investitionsvolumen zu, da die getätigten Ausgaben insbesondere von der Rechnungsstellung der Unternehmen abhängen, die durchaus mit erheblicher zeitlicher Verzögerung erfolgen kann. Zu Frage 3: Bilanzstichtag ist im Rechnungswesen grundsätzlich der letzte Tag des Wirtschaftsjahres, zu dem turnusmäßig der Jahresabschluss aufgestellt wird. Das Geschäftsjahr des LBM endet jeweils zum 31. Dezember eines Kalenderjahres. Der LBM hat seine Bilanzen für die Jahre 2006 bis 2014 für jedermann zugänglich im Internet veröffentlicht (https://www.lbm.rlp.de/Veroeffentlichungen). Dabei gibt der jeweils mitveröffentlichte Anlagespiegel differenziert Auskunft über die Wertentwicklung der Vermögensgegenstände des LBM. Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2015 wird zeitnah erfolgen. In der nachstehenden Tabelle sind die Bilanzwerte für Grundstücke und Gebäude, Straßen und Ingenieurbauwerke (ohne die im Bau befindlichen Projekte) jeweils zum 31. Dezember des angegebenen Jahres dargestellt. Darüber hinaus sind zum 31. Dezember 2015 noch rund 84,5 Mio. Euro in sogenannten „Anlagen im Bau“ bilanziert; das sind noch nicht fertiggestellte, aber bereits aktivierte Projekte. Zu Frage 4: Die Landesregierung geht derzeit von folgenden Werten aus: 2 Erfolgs- und Finanzplan Bauprogramm Planwert *) Mio. Euro 87,2 85,0 Ist Mio. Euro 15,8 Anteil % 18,1 18,6 Ist + Obligo Mio. Euro 61,1 Anteil % 70,1 71,9 2010 2011 2012 2013 2014 2015 in Mio. Euro Grundstücke und Gebäude 847,1 848,5 849,0 844,9 846,5 853,1 Straßenbauwerke 2 771,6 2 776,7 2 775,8 2 758,7 2 753,6 2 768,8 Ingenieurbauwerke 488,7 491,4 487,7 491,1 488,8 486,4 Summe 4 107,4 4 116,6 4 112,5 4 094,7 4 088,9 4 108,3 Plan AfA 2016 (in Mio. Euro) Landesstraßen 77 Ingenieurbauwerke 16 Summe 93 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/499 Zu Frage 5: Wenn in Bezug auf Straßenbaumaßnahmen aus der Plan-Bruttoinvestitionssumme eine Plan-Nettoinvestitionssumme errechnet werden soll, dürfen nicht nur die unmittelbaren Bauausgaben betrachtet werden, die im Erfolgs- und Finanzplan mit insgesamt 87,2 Mio. Euro abgebildet sind (siehe Antwort zu Frage 2). Vielmehr müssen dann auch weitere aktivierbare Positionen des Wirtschaftsplans in die Betrachtung einbezogen werden. Danach sind den in der Antwort zu Frage 4 genannten Abschreibungsbeträgen zumindest folgende Werte gegenüberzustellen: Planwert Bauausgaben: 87,2 Mio. Euro Aktivierbare Eigenleistungen 12,0 Mio. Euro Externe Ingenieurleistungen 5,0 Mio. Euro Summe 104,2 Mio. Euro Hieraus errechnet sich eine Netto-Investitionssumme von rund 11,2 Mio. Euro. In Vertretung: Daniela Schmitt Staatssekretärin 3