Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. August 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/504 zu Drucksache 17/244 19. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/244 – Gefahr durch Islamisten und jugendliche Dschihadisten in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/244 – vom 24. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Islamisten sind aktuell in Rheinland-Pfalz wohnhaft (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 2. Wie viele aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden bei Islamisten in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2015 und 2016 vollzogen (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 3. Wie viele Salafisten sind aktuell in Rheinland-Pfalz wohnhaft (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 4. Plant die Landesregierung einen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit im Rahmen einer Bundesratsinitiative, wenn Per sonen, die aus Deutschland stammen und an Kampfhandlungen terroristischer Organisationen teilgenommen haben und neben dem deutschen noch einen zweiten Pass besitzen? Wenn nein, warum nicht? 5. Auf wie hoch wird die Anzahl von jugendlichen Dschihadisten in Rheinland-Pfalz beziffert? 6. Sieht die Landesregierung einen Änderungsbedarf bei § 17 Landesverfassungsschutzgesetz? Wenn nein, warum nicht? 7. In wie vielen Fällen haben sich in Rheinland-Pfalz besorgte Eltern und Lehrer an die Sicherheitsbehörden und/oder an die Schulaufsicht gewandt, weil sie eine Veränderung des eigenen Kindes oder des Schülers feststellen (bitte aufgegliedert nach den Jahren 2015 und 2016)? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach Erkenntnissen der Landesregierung sind aktuell etwa 570 Islamisten in Rheinland-Pfalz wohnhaft. Im Hinblick auf die Staatsangehörigkeit der Islamisten hat die Antwort auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage 3942 (Drucksache 16/6034) weiterhin Gültigkeit. Zu Frage 2: Im Jahr 2015 erfolgten keine aufenthaltsbeendende Maßnahmen im Sinne der Fragestellung. Gleiches gilt bis dato auch für das noch laufende Jahr 2016. Zu Frage 3: Nach Erkenntnissen der Landesregierung sind aktuell etwa 140 Salafisten in Rheinland-Pfalz wohnhaft. Im Hinblick auf die Staatsangehörigkeit der Salafisten hat die Antwort auf die Frage 7 der Kleinen Anfrage 3497 (Drucksache 16/5328) weiterhin Gültigkeit. Zu Frage 4: Nein. Im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Staatsangehörigkeitsrecht sowie den Stand der Beratungen auf Bund-Länder-Ebene zu seitens der Bundesregierung bereits angekündigten Gesetzesinitiativen ist dies nicht beabsichtigt. Zu Frage 5: Nach Erkenntnissen der Landesregierung liegt die Zahl rheinland-pfälzischer Jihadisten unter 18 Jahre im unteren einstelligen Bereich. Drucksache 17/504 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 6: Die Landesregierung sieht gegenwärtig unter Berücksichtigung aktueller Ereignisse keinen Änderungsbedarf bei § 17 Landesverfassungsschutzgesetz , weil in Rheinland-Pfalz bereits Minderjährige nach Vollendung des 14. Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen gespeichert werden dürfen. Im Übrigen haben die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag vom 17. Mai 2016 vereinbart, dass das Landesverfassungsschutzgesetz mit Blick auf die Novellen in Bund und anderen Bundesländern überprüft wird. Sowohl beim Bund als auch bei einigen Ländern soll die Altersgrenze für die Speicherung personenbezogener Daten Minderjähriger von 16 Jahren auf 14 Jahre herabgesetzt werden. Zu Frage 7: Im erfragten Zeitraum gab es einen Fall, in dem sich Eltern an die Schulleitung/Schulaufsicht wandten. 2015 haben sich in 13 Fällen Eltern oder Lehrer an rheinland-pfälzische Sicherheitsbehörden gewandt, weil sie eine Veränderung ihres Kindes bzw. eines Schülers feststellten und dabei eine islamistische Radikalisierung befürchteten. 2016 kam es bislang zu 16 Kontaktaufnahmen. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär