Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. August 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/513 zu Drucksache 17/264 19. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Lammert und Gordon Schnieder (CDU) – Drucksache 17/264 – Laufbahnverordnung für den Polizeidienst Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/264 – vom 27. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Die rückwirkend zum 2. Mai 2016 in Kraft getretene Laufbahnverordnung für den Polizeidienst (LbVOPol) eröffnet mit einem bestimmten Studium den Zugang zum vierten Einstiegsamt bzw. zum Wechsel in das vierte Einstiegsamt. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Studiengänge i. S. v. § 22 Abs. 1 und 2 LbVOPol sind für das vierte Einstiegsamt qualifizierend? 2. In welchen Bereichen besteht dienstlicher Bedarf? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die neu eingeführte Bestimmung des § 22 Laufbahnverordnung für den Polizeidienst (LbVOPol) trägt dem Bedürfnis der Polizei Rechnung, Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte für eine spezielle Verwendung zu qualifizieren. § 20 verdeutlicht, dass die Ausbildungsqualifizierung nach § 21 die Regel bleibt und die Ausbildung nach § 22 nur im Rahmen des dienstlichen Bedarfs erfolgt. Gemäß § 22 Absatz 2 LbVOPol wird das für das vierte Einstiegsamt qualifizierende Studium unter Berücksichtigung des dienstlichen Bedarfs durch das für die Polizei zuständige Ministerium festgelegt. Zu Frage 2: Entsprechender dienstlicher Bedarf besteht derzeit insbesondere bei dem Landeskriminalamt im Bereich der „IuK-Forensik“. Die Aufgabenfelder in diesem Bereich sind hochkomplex und sehr schnellen Veränderungen unterworfen. Gerade neue Tätigkeitsbereiche wie z. B. Fahrzeugforensik (Navigationsgeräte, Mobilfunktechnik, Vernetzung von Fahrzeugen o. ä.), „embedded systems“, Internet der Dinge oder der weite Bereich der Kryptografie beinhalten auch die Erarbeitung neuer, wissenschaftlich abgesicherter Methoden und Standards für die Untersuchung von Datenträgern und darauf aufbauende Ermittlungsschritte. Für diese Aufgabenstellungen ist zum einen polizeilicher Sachverstand, zum anderen aber in erheblichen Umfang auch Fachwissen im Bereich der Informatik und der digitalen Forensik unabdingbar. Die starke Verknüpfung mit Fragestellungen in der wissenschaftlichen Forschung erfordert zudem eine gute Vernetzung mit Universitäten und Hochschulen. Insoweit bieten die speziellen Masterstudiengänge eine hervorragende Möglichkeit, sowohl die notwendigen Kompetenzen zu erlangen als auch die Grundlagen für eine sinnvolle Verknüpfung polizeilicher Aufgabenstellungen mit wissenschaftlichen Aktivitäten sicherzustellen. Das aktuell im Bereich der IuK-Forensik gewählte Modell der Ausbildung von Polizeibeamtinnen und -beamten im Masterstudiengang Digitale Forensik an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen entspricht diesen Anforderungen. Zudem zeichnet sich zunehmend ein Bedarf an cyber- bzw. digital-kriminalistischer Kompetenz zur entsprechenden Wissens- und Kompetenzvermittlung in Studium und Fortbildung an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz ab. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär