Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. August 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/514 zu Drucksache 17/266 19. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Herber (CDU) – Drucksache 17/266 – Schwimmunterricht an Schulen im Kreis Bad Dürkheim und in der Stadt Neustadt/Weinstraße Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/266 – vom 27. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Schulen im Kreis Bad Dürkheim und in der Stadt Neustadt/Weinstraße wird Schwimmunterricht erteilt (Angaben bitte nach Klassenstufen und Wochenstunden differenzieren)? 2. Wo findet der Schwimmunterricht jeweils statt? 3. An welchen Schulen im Kreis Bad Dürkheim und in der Stadt Neustadt/Weinstraße wird kein Schwimmunterricht erteilt (bitte nach Gründen differenzieren)? 4. Wie viele Lehrkräfte haben an den weiterführenden Schulen im Kreis Bad Dürkheim und in der Stadt Neustadt/Weinstraße jeweils die Erlaubnis, Schwimmunterricht zu erteilen? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Juli 2016 wie folgt beantwortet : Vorbemerkung: Schwimmen gehört zu den grundlegenden Überlebensfähigkeiten und wird traditionell auf unterschiedlichen Wegen erworben. Neben die Vermittlung der Fähigkeit durch Familienangehörige und Personen aus dem direkten Umfeld ist im Laufe der Zeit die Vermittlung durch Schwimmvereine, Rettungsorganisationen und kommerzielle Anbieter von Schwimmkursen getreten. Selbstverständlich hat auch die Schule den Auftrag angenommen, Schülerinnen und Schüler zu Schwimmerinnen und Schwimmern zu machen. Schwimmunterricht gehört daher in allen Schularten grundsätzlich zum Kanon des Sportunterrichts. Da der Unterricht in allen Sportarten an das Vorhandensein und die Verfügbarkeit von geeigneten Sportstätten geknüpft ist, enthalten die Lehrpläne keine verbindlichen Vorgaben, in welchen Jahrgangsstufen der Schwimmunterricht durchzuführen ist. Dementsprechend regeln die einzelnen Schulen den Schwimmunterricht in eigener Verantwortung und in Absprache mit dem jeweiligen Schulträger bzw. dem Träger oder Betreiber des Bades. Neben der grundsätzlichen Verfügbarkeit von Schwimmbädern und Wasserzeiten können sich mehrere Faktoren begrenzend auf das Angebot von Schwimmunterricht auswirken. Dabei handelt es sich um organisatorische Probleme bei der Unterrichtsgestaltung wie beispielsweise zu große Entfernungen zum nächsten Bad, Kosten beim Transport der Schülerinnen und Schüler zum entsprechenden Bad, personelle Engpässe bei der Unterrichtsdurchführung und – bei Freibädern – das Wetter. Nach Auskunft der Schulsportreferenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sind in mehr als 90 Prozent aller Fälle, in denen Schulen keinen Schwimmunterricht anbieten, fehlende Wasserzeiten und Schwimmbäder ausschlaggebend. Die verbleibenden Fälle werden begründet mit organisatorischen oder Transportproblemen sowie fehlenden personellen Ressourcen an ausgebildeten Lehrkräften und Betreuungspersonal. Um die Personalausstattung von Schulen auf diesem Feld weiter zu verbessern, sind nach entsprechenden Fortbildungen in den vergangenen fünf Jahren landesweit etwa 800 zusätzliche Unterrichtsbefugnisse für den Schwimmunterricht – vor allem für Grundschullehrkräfte – erteilt worden. Bei der Beantwortung der vorliegenden Anfrage wird auf das aufbereitete Material der Amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2015/2016 zurückgegriffen. Angaben zur Differenzierung des Schwimmunterrichts nach Klassenstufen und zur Wochenstundenzahl , zu den jeweiligen Unterrichtsorten oder zu den Gründen, warum Schulen keinen Schwimmunterricht erteilen, liegen dabei nicht vor. Diese Angaben müssten unmittelbar bei den einzelnen Schulen jeweils durch die zuständige Schulaufsicht in der ADD abgefragt werden. Dies ist – vor allem angesichts von bislang mehr als 20 annähernd wort- und fast zeitgleich eingereichten Kleinen Drucksache 17/514 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 Anfragen und unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Schulaufsicht derzeit mit Hochdruck die Unterrichtsversorgung für das kommende Schuljahr sicherstellen muss – im Rahmen der zeitlichen Vorgaben zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Schulen, an denen zum Statistikstichtag des Schuljahres 2015/2016 Schwimmunterricht erteilt bzw. nicht erteilt wurde, sind der Anlage zu entnehmen. Zu Frage 4: Alle Sportlehrkräfte in den weiterführenden Schulen haben die Unterrichtserlaubnis für den Schwimmunterricht. Im Kreis Bad Dürkheim sind dies 98 und in der Stadt Neustadt/Weinstraße 42 Lehrkräfte. Hinzu kommen vier Förderschulsportlehrkräfte in den drei Förderschulen der Stadt und des Landkreises. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/514 Anlage 1 (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik.) 3 Schwimmunterricht im Landkreis Bad Dürkheim Schuljahr 2015/2016 Schulart Schule Erteilte Stunden Grundschule GS Niederkirchen/Deidesheim GS Haßloch Ernst-Reuter 4 GS Neidenfels GS Haßloch Schiller 23 GS Bad Dürkheim Pestalozzi 4 GS Bad Dürkheim-Grethen GS Deidesheim GS Ebertsheim GS Ellerstadt GS Esthal GS Grünstadt Theodor-Heuss GS Grünstadt Dekan-Ernst GS Laumersheim GS Lindenberg GS Meckenheim GS Lambrecht GS Bad Dürkheim Ostertag GS Carlsberg GS Freinsheim GS Hettenleidelheim GS Wattenheim GS Weisenheim GS Weidenthal GS Bad Dürkheim Salier GS Kirchheim GS Kleinkarlbach GS Altleiningen GS Bockenheim GS Dirmstein GS Obrigheim GS Kallstadt GS Elmstein GS Wachenheim GS Grünstadt-Sausenheim GS Haßloch Montessori GS Weisenheim am Berg Schwimmunterricht im Landkreis Bad Dürkheim Schuljahr 2015/2016 Schulart Schule ErteilteStunden Realschule plus RS+ Bad Dürkheim 8 RS+ Weisenheim RS+ Lambrecht 9 RS plus mit FOS RS + FOS Haßloch 14 Gymnasium GY Grünstadt GY Bad Dürkheim GY Haßloch 6 IGS IGS Deidesheim-Wachenheim IGS Grünstadt Förderschule SFE Altleiningen SFG Bad Dürkheim SFG Grünstadt SFL Bad Dürkheim 4 SFL Haßloch 2 SFL Grünstadt BBS BBS Bad Dürkheim Drucksache 17/514 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Anlage 2 Schwimmunterricht in der kreisfreien Stadt Neustadt/Weinstraße Schuljahr 2015/2016 4 Schulart Schule erteilte Stunden Grundschule GS Neustadt Albert-Finck GS Neustadt Eichendorff GS Neustadt August-Becker GS Neustadt Mussbach GS Neustadt Schöntal GS Neustadt Ostschule GS Neustadt Heinz-Sielmann GS Neustadt Brüder-Grimm GS Neustadt Geinsheim GS Neustadt Michael-Ende GS Neustadt Gimmeldingen GS Neustadt Hans-Geiger Realschule plus RS+ Neustadt/Weinstraße Gymnasium GY Neustadt Käthe-Kollwitz 2 GY Neustadt Kurfürst-Ruprecht GY Neustadt Leibniz Freie Waldorfschule FWS Neustadt Förderschule SFL Neustadt BBS BBS Neustadt BBS Neustadt DLR (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik.)