Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. August 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/515 zu Drucksache 17/252 18. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) – Drucksache 17/252 – Hochwasserschutz im Bereich Elisabethenwörth im Kreis Germersheim Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/252 – vom 27. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Sachstand der Planungen für den Bau des Retentionsraumes im Bereich Elisabethenwörth? 2. Wann soll mit dem Planfeststellungsverfahren begonnen werden? 3. Welcher weitere Zeitplan wird verfolgt? 4. Wie beurteilt die Landesregierung den Bau eines ungesteuerten Polders mit Rückverlegung des Deiches? 5. Wie beurteilt die Landesregierung das Erfordernis, die in Rheinland-Pfalz im Bereich Elisabethenwörth von Landwirtschaft und für Naherholung genutzten Flächen beizubehalten? 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Variante eines ungesteuerten Polders? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Der Retentionsraum im Bereich Elisabethenwörth ist eine Hochwasserrückhaltemaßnahme des Landes Baden-Württemberg im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zur Wiederherstellung der ursprünglich 200-jährlichen Hochwassersicherheit am Oberrhein . Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Zwischen den Ministerien der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wurde eine Zuständigkeitsvereinbarung abgeschlossen , die das Landratsamt Karlsruhe als Genehmigungsbehörde für das Gesamtvorhaben vorsieht. Das Land Rheinland-Pfalz ist sowohl im formalen Verfahren für den Rückhalteraum als auch im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligt. Mit der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde durch das Land Baden-Württemberg im Jahr 2014 begonnen. Hierzu gehören u. a. ein Projektbegleitkreis, in dem auch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vertreten ist, verschiedene Arbeitsgruppen und die Einbindung kommunaler Gremien. In den Jahren 2015 bis 2016 haben verschiedene Sitzungen dieser Gremien stattgefunden. Sämtliche Informationen hierzu können der Verfahrensseite im Internet entnommen werden. Seit 2015 läuft weiterhin die Vorplanung in den Bereichen Umwelt, Wasserbau sowie Hydraulik der Oberflächengewässer und des Grundwassers zur Bereitstellung der Grundlagen für die Variantenentscheidung. Im Rahmen des Umweltscopings fand am 26. November 2015 der Scopingtermin statt, an dem auch Vertreter der Stadt Germersheim und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd teilgenommen haben. Zu den Fragen 2 und 3: Nach derzeitigem Stand ist die Entscheidung für eine der zur Diskussion stehenden gesteuerten oder ungesteuerten Varianten für Ende 2017 vorgesehen. In diesem Fall kann ab 2018 mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung begonnen werden. Mit der Einleitung des eigentlichen Planfeststellungsverfahrens ist dann ab dem Jahr 2020 zu rechnen. Bis zur Variantenentscheidung Ende 2017 werden im Rahmen der Vorplanung die notwendigen Entscheidungsgrundlagen erarbeitet. Parallel hierzu erfolgt weiterhin die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung. Drucksache 17/515 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu den Fragen 4 und 6: Die Rückhaltemaßnahme Elisabethenwörth ist Teil des baden-württembergischen Integrierten Rheinprogramms. Die zur Diskussion stehenden gesteuerten oder ungesteuerten Varianten werden derzeit im Rahmen der Vorplanung ergebnisoffen untersucht. Grundsätzlich handelt es sich bei allen Varianten um wasserwirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen. Eine abschließende Beurteilung kann erst nach Vorliegen und Abwägen der Ergebnisse aus der Vorplanung erfolgen. Dem Land Baden-Württemberg steht es frei, unter Berücksichtigung aller französischen, baden-württembergischen und rheinlandpfälzischen Maßnahmen die Ausführung der Maßnahme so zu wählen, dass mit allen Maßnahmen am Oberrhein die 200-jährliche Hochwassersicherheit am Oberrhein wiederhergestellt wird. Zu Frage 5: Die Frage richtet sich in erster Linie an die Eigentümer und Nutzer der Flächen. Diese haben sowohl im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung als auch im Zuge des Umweltscoping umfänglich Gelegenheit Ihre Interessen und Anregungen vorzutragen . Im Entscheidungsprozess zur Festlegung auf eine Ausführungsvariante werden diese dokumentiert und als Abwägungskriterien berücksichtigt. Ulrike Höfken Staatsministerin