Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. August 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/519 zu Drucksache 17/268 19. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) – Drucksache 17/268 – Auflösung der AQS Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/268 – vom 24. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Agentur für Qualitätssicherung, Evaluation und Selbstständigkeit von Schulen (AQS) wird zum Schuljahresende 2015/2016 aufgelöst werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wo wird das Verwaltungspersonal und wo das pädagogische Personal nach der Schließung der AQS eingesetzt (Übernahme bei welcher Behörde)? 2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AQS wurden schon versetzt und an welche Behörde? 3. Waren bei den aufzunehmenden Behörden immer Planstellen für das Überhangpersonal der AQS vorhanden? Wenn nein, wo waren keine Planstellen vorhanden? 4. Wie ist die Nachnutzung des Gebäudes der AQS vorgesehen? 5. Wie waren die Personal- und Sachkosten seit der Gründung der AQS? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Juli 2016 wie folgt beantwortet : Zu den Fragen 1 und 2: Das Verwaltungspersonal der AQS wird künftig wie folgt eingesetzt: Ministerium für Bildung: 7, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion: 3, Pädagogisches Landesinstitut: 2, Polizeipräsidium Mainz: 1, Ministerium der Justiz: 1, Landesbetrieb Mobilität: 1, Landesamt für Mess- und Eichwesen: 1, Landeseinrichtung für Asylbegehrende und Ausreisepflichtige: 2. Die entsprechenden Um- bzw. Versetzungen sowie die Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung sind vollzogen. Das pädagogisch bzw. sozialwissenschaftlich tätige Personal wird abschließend wie folgt eingesetzt: Ministerium für Bildung: 2, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion: 8, Pädagogisches Landesinstitut (PL): 3, Lehrerbildungszentren rheinland-pfälzischer Hochschulen: 6, Schulischer Bereich (BBS): 1. Die entsprechenden Um- bzw. Versetzungen sowie die Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung sind bis auf zwei Ausnahmen, in denen die personalvertretungsrechtlich erforderlichen Beteiligungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind, vollzogen. Eine befristete Beschäftigung wurde einvernehmlich nicht verlängert. Von den an die AQS abgeordneten Lehrkräften kehren vier in den Schuldienst zurück (je eine Lehrkraft zur Grundschule, Realschule plus, berufsbildenden Schule, Gymnasium), eine Lehrkraft wird künftig an das Pädagogische Landesinstitut abgeordnet und zwei Lehrkräfte scheiden am 31. Juli 2016 altersbedingt aus. Drucksache 17/519 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Bei der Vermittlung der planmäßigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AQS wurde eingehend geprüft, ob diese bei anderen Dienststellen direkt, das heißt auf bereits freie Planstellen und Stellen übernommen werden oder aber Dienststellen zugewiesen werden können, bei denen absehbar in 2016 und 2017 geeignete Planstellen und Stellen frei werden oder verfügbar sind. Dies ist in nahezu allen Fällen gelungen. Bei den pädagogisch-wissenschaftlich bzw. sozialwissenschaftlich tätigen Kräften werden in fünf Fällen – Beschäftigung bei der Universität Trier (1) und der Universität Koblenz-Landau (2), ein Fall bei der ADD und ein Fall beim PL – Planstellen im Haushalt 2017/2018 vorgesehen. Der Leiter der AQS und zwei wissenschaftliche Mitarbeiter wechseln zum 1. August 2016 zum Zentrum für Lehrerbildung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU). Die Stellen dieser drei Bediensteten wurden – so war es von Anfang an beabsichtigt – in den Haushalt der JGU umgesetzt. Auf diesem Wege soll in konsequenter Fortsetzung der Lehrerbildungsreform der wachsenden Bedeutung der Fachdidaktiken und der Schulforschung Rechnung getragen werden. Zu Frage 4: Das PL übernimmt die AQS-Liegenschaft in Bad Kreuznach. Das Zentrum für Schulleitung (ZfS) im PL als zentraler Bestandteil der Unterstützungsleistung für rheinland-pfälzische Schulen erhält durch die verbindliche Schulleiterqualifizierung ein neues Gewicht. Das ZfS wird ab dem 1. August 2016 nach Bad Kreuznach in das AQS-Gebäude umziehen. Im Gegenzug gibt das PL die ZfS-Liegenschaft in Boppard auf. Darüber hinaus werden auch die Bereiche Berufs- und Studienorientierung sowie das Pädagogische Beratungssystem des PL die AQS-Räumlichkeiten nutzen. Zu Frage 5: Die Personal- und Sachkosten (in Euro) seit Gründung der AQS stellen sich wie folgt dar: Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin Jahr Werte Personalausgaben Sachausgaben 2007 Hh.-Ansatz 2 058 100 544 000 Ist-Ausgabe 1 715 228 493 253 2008 Hh.-Ansatz 2 042 800 747 000 Ist-Ausgabe 2 290 011 755 896 2009 Hh.-Ansatz 2 721 000 1 015 500 Ist-Ausgabe 2 461 158 826 199 2010 Hh.-Ansatz 2 743 000 989 000 Ist-Ausgabe 2 619 945 770 366 2011 Hh.-Ansatz 2 826 400 942 000 Ist-Ausgabe 2 782 609 735 613 2012 Hh.-Ansatz 2 561 800 882 000 Ist-Ausgabe 2 555 081 574 124 2013 Hh.-Ansatz 2 316 800 827 000 Ist-Ausgabe 2 014 360 494 965 2014 Hh.-Ansatz 2 411 700 750 000 Ist-Ausgabe 2 144 596 486 656 2015 Hh.-Ansatz 2 436 700 750 000 Ist-Ausgabe 2 238 618 467 810 2016 Hh.-Ansatz 2 435 700 441 300 Ist-Ausgabe