Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. August 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/534 zu Drucksache 17/282 21. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) – Drucksache 17/282 – Ausbau der L 190 (Hunsrückspange) Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/282 – vom 29. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Seit welchem Jahr fallen im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der L 190 (Hunsrückspange) bereits Planungskosten an? 2. Wie hoch sind diese Planungskosten, die im Zusammenhang mit dem Ausbau der L 190 (Hunsrückspange) bereits angefallen sind (bitte aufgeschlüsselt für jedes Jahr angeben, seitdem Kosten anfallen)? 3. Wie hoch sind die Planungskosten, die in den kommenden fünf Jahren im Zusammenhang mit dem Ausbau der L 190 (Hunsrückspange) erwartet werden (bitte aufgeschlüsselt für jedes Jahr angeben)? 4. Für den Ausbau der L 190 (Hunsrückspange) im Bereich Rhaunen besteht Baureife – wie weit sind hier die entsprechenden Grundstücksankäufe vorangeschritten? 5. Wann ist mit dem Abschluss der Planfeststellungsverfahren für den Nord- und Südteil der Strecke zu rechnen und rechnet die Landes regierung damit, dass in dieser Legislaturperiode der Ausbau der L 190 (Hunsrückspange) generell wesentlich vorangetrieben wird? 6. Wann rechnet die Landesregierung mit dem fertigen Ausbau der L 190 (Hunsrückspange)? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die ersten Planungsstudien zur Hunsrückspange stammen aus dem Jahr 1991. Zu Frage 2: Seit dem Jahr 2002 sind für die Hunsrückspange Planungsleistungen im Umfang von rund 1,8 Mio. Euro beauftragt worden. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten für die einzelnen Jahre sowie die Ermittlung der Planungskosten vor 2002 ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Zu Frage 3: Eine genaue Prognose der jahresbezogenen Planungskosten für die nächsten fünf Jahre ist in detaillierter Form nicht möglich. Grundsätzlich beabsichtigt der Landesbetrieb Mobilität (LBM), in diesem Zeitraum für die Hunsrückspange Aufträge für Planungsleistungen im Umfang von rund 500 000 Euro zu vergeben. Diese Planungen sind jedoch u. a. abhängig vom konkreten Planungsverlauf und den dem LBM in den jeweiligen Haushaltsjahren insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für Ingenieurleistungen . Zu Frage 4: Für die Ortsumgehung Rhaunen im Zuge der L 190 wurde bereits Grunderwerb zur Sicherung des Baurechts durchgeführt. Im Jahr 2016 ist weiterer Grunderwerb vorgesehen. Zu Frage 5: Für den Nord- sowie für den Südabschnitt der Hunsrückspange wurden noch keine Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Vor diesem Hintergrund können derzeit keine Aussagen bezüglich des Abschlusses der Planfeststellungsverfahren getroffen werden. Drucksache 17/534 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die Landesregierung wird die Planungen der Hunsrückspange in dieser Legislaturperiode vorantreiben. So wird für den Nordabschnitt aufgrund kommunaler Änderungswünsche zur Trassenführung zunächst ein neues Raumordnungsverfahren angestrebt. Nach Abschluss dieses Verfahrens können die Entwurfs- und die Genehmigungsplanung erstellt werden. Für den Südabschnitt der Hunsrückspange ist aufgrund der Prüfung des Vorhabens durch den Landesrechnungshof das Verkehrsgutachten zu aktualisieren, um auf dessen Grundlage eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. Zu Frage 6: Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine Aussagen hinsichtlich der Fertigstellung des gesamten Streckenzugs der Hunsrückspange getroffen werden, da die noch erforderlichen Verfahrensschritte eine Reihe von Unwägbarkeiten beinhalten. Dr. Volker Wissing Staatsminister