Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. August 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/538 zu Drucksache 17/274 21. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) – Drucksache 17/274 – Verkauf des Flughafens Frankfurt-Hahn Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/274 – vom 27. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Flughafen Hahn steht vor dem Verkauf. Zum Verkaufsvertrag frage ich die Landesregierung: 1. Welche Rolle haben die Koalitionspartner FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rahmen des Willensbildungsprozesses der Landesregierung bei dem Zustandekommen des Hahn-Verkaufsvertrages gespielt? 2. Ist der Vertrag, wie der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion sagte, „in enger Abstimmung mit den Koalitionspartnern“ entstanden ? 3. Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt genau haben die Vertreter der an der Regierung beteiligten Koalitionspartner diese enge Abstimmung bei der Vertragsgestaltung vorgenommen (bitte angeben ob vor, während oder nach den Koalitionsverhandlungen)? 4. Welche Prüfergebnisse zum Käufer, dessen Bonität und dessen Businessplänen für eine zukünftige Entwicklung des Flughafens Frankfurt-Hahn lagen dem Kabinett in seiner Entscheidung, den Kaufvertrag zu unterzeichnen, vor? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Dem Ministerrat lagen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Zuleitung des Hahn-Veräußerungsgesetzes an den Landtag die Kaufverträge vor. Ein rechtswirksamer Vollzug der zugrunde liegenden Kaufverträge war an die Zustimmung des Landtags gebunden. Auf meine Bitte haben die Fraktionen das Gesetzgebungsverfahren, das auf diese Zustimmung gerichtet war, ausgesetzt. Zu Frage 2: Aus Achtung vor dem Parlament und der unserem Staatswesen eigenen Teilung der Staatsgewalt zwischen exekutiver und gesetzgebender Gewalt verbietet es sich, dass die Landesregierung Mitgliedern des Landtags zugeordnete Zitate kommentiert oder sich dazu äußert. Zu Frage 3: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Zu Frage 4: Dem Ministerrat lagen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Zuleitung des Hahn-Veräußerungsgesetzes die Kaufverträge, die für die Veräußerung maßgeblich waren, vor. Die Unterzeichnung der Kaufverträge erfolgte durch einen Vertreter des zuständigen Ministeriums des Innern und für Sport. Das Innenministerium hat vor Vertragsschluss über die Bieter und u. a. deren Businesspläne in zusammengefasster Form informiert und berichtet. Roger Lewentz Staatsminister